190062-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Entfernung unnötiger Verkehrsschilder - Stellungnahme der Verwaltung
Kerndaten
- Nummer
- 190062-1 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 22.11.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Beuel Anregung
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190062-1 ST Entfernung unnötiger Verkehrsschilder - Stellungnahme der Verwaltung Beratungsfolge Bezirksvertretung Beuel 11.12.2019 Anregung Inhalt der Stellungnahme: Die Entfernung der Beschilderung hätte zur Folge, dass hier Tempo 50 gelten würde. Dies ist sicherlich nicht von der Antragstellerin beabsichtigt, daher kann die Anfrage nur dahingehend gedeutet werden, dass der Bereich der Tempo 30 Einzelbeschilderung in die 30 Zone integriert wird. Dies ist allerdings nicht möglich, da die Zone dann außerhalb eines Wohngebietes durch ein Gewerbegebiet führen würde. Dies soll nach den Verwaltungsvorschriften zu § 45 StVO nicht erfolgen. Weiterhin wird die Maarstraße vermehrt als Durchgangsstraße genutzt; ein weiterer Hinderungsgrund. Die Einzelregelung Tempo 30 besteht vorliegend wegen der für Fußgänger vorhandenen Gefahrenlage (keine Gehwege) und insbesondere der schützenswerten Einrichtung (Gemeinnützige Werkstätten). Die Beschilderung ist daher korrekt und sollte nicht verändert werden. Anlage/n Keine Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. ISeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:18 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de