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190061-1 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bürgerantrag: Fahrradabstellmöglichkeiten im Parkhaus Rabinstraße (alt: 1912464)

Nummer
190061-1 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 19.11.2019 Entscheidung federführend
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  1. 190061 Bürgerantrag: Fahrradabstellmöglichkeiten im Parkhaus Rabinstraße (alt: 1912464)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190061-1 ST
Bürgerantrag: Fahrradabstellmöglichkeiten im
Parkhaus Rabinstraße (alt: 1912464)
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
19.11.2019 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Bei dem neuen Parkhaus an der Rabinstraße handelt es sich nicht um ein
Parkhaus der Bonner City Parkraum GmbH (BCP), sondern um ein privat
errichtetes Parkhaus im Rahmen der Neubaumaßnahme Nordfeld der Urban
Development GmbH.
Im Parkhaus werden vornehmlich die notwendigen Kfz- und Fahrradstellplätze
für die Neubaumaßnahmen untergebracht. Das Parkhaus soll im Pkw-Bereich
aber zum großen Teil allgemein zugänglich betrieben werden, wozu bereits ein
Pachtvertrag mit der BCP abgeschlossen wurde.
Im Parkhaus ist zudem eine Ebene für das Abstellen von Fahrrädern
vorgesehen (ca. 250-280 Fahrradabstellplätze). Bisher konnte darüber aber
noch kein Pachtvertrag mit einem Betreiber abgeschlossen werden, so dass die
öffentliche Zugänglichkeit noch nicht abschließend geklärt ist.
Zusätzlich zu diesen Fahrradabstellplätzen im Gebäude wird es rund 84
Fahrradstellplätze im Straßenraum neben dem Parkhaus geben. Weiterhin wird
nach dem Bau des Parkhauses eine frei zugängliche überdachte
Fahrradabstellanlage mit 140 Fahrradabstellplätzen im Bereich zwischen dem
Brückenkopf des Parkhauses und dem Nordtunnel errichtet.
Beschlussvorschlag :
Der Antragsteller wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme
der Verwaltung über Art und Umfang der geplanten Schaffung von
Fahrradabstellmöglichkeiten informiert. Bei einer Realisierung , die noch nicht
abschließend geklärt ist, würde weitestgehend den Antragsinhalten
entsprochen . Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle
Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Anlage/n
Keine
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 1

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Datenstand: 03.11.2026, 04:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de