190060 · Antrag
Anliegerstraßen in Rüngsdorf / Mehlem Nachtigallenstraße, Am Finkenherd, Fasanenstraße, Im Meisengarten, Tannenallee (alt: 1612366)
Kerndaten
- Nummer
- 190060
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 09.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
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Antrag öffentlich 190060 Anliegerstraßen in Rüngsdorf / Mehlem Nachtigallenstraße, Am Finkenherd, Fasanenstraße, Im Meisengarten, Tannenallee (alt: 1612366) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Anregung Inhalt des Antrags Antrag Die Verwaltung wird aufgefordert, die erkennbar rechtswidrige Ausschilderung der oben aufgeführten Straßen als Anliegerstraßen zu entfernen. Begründung Vorberatung: Gremium Sitzung Ergebnis Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2016 vertagt in BV Go 13.09.2017 8 Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.09.2017 vertagt (auf 24.1.2018) 8 Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.09.2019 vertagt 8 Die in Rede stehenden Straßen sind laut Drucksache 9930071ST seit ihrem Bau – mindestens aber seit Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes NW am 01.01.1962 - für die Nutzung durch die Allgemeinheit, also uneingeschränkt für alle Arten des Verkehrs, gewidmet. Im Laufe des Jahres 1999 entschied die damalige Oberbürgermeisterin auf vorherigen Wunsch einiger Bezirkspolitiker die o.g. Straßen für den Durchgangsverkehr zu sperren. Als es in den Jahren danach diesbzgl. immer wieder zu Beschwerden aus der Bürgerschaft kam, gab die Verwaltung auf hiesige Nachfrage an, die Regelung sei wegen der Antragsteller/in: BBB-Fraktion und Stv. Marcel Schmitt (BBB) (10.08.19 gez. Stein-Lücke)Seite 1 von 2 Seite 2 Konkurrenz der baulichen Wohnnutzung der angrenzenden Grundstücke dieser Straßen mit der Ansiedlung von Arbeitsplätzen in unmittelbarer Nachbarschaft und der damit verbundenen Absicht zur Regelung des Parksuchverkehres in Kraft gesetzt worden (Vgl. DS 0512230NV3). Für die nachträgliche Ausschilderung einer Straße als Anliegerstraße sind aber lediglich zwei Möglichkeiten gangbar. Die formelle Einziehung nach dem Wegegesetz - wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls dies zwingend erscheinen lassen - oder nach der StVO aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs. Da von Amts wegen keine Einziehung erfolgt ist und auch nach Abbau der heutigen Beschilderung keine besonderen Gefahren, die eine Beschränkung des Verkehrs in den betreffenden Straßen zu Lasten des Gemeingebrauchs rechtfertigen könnten, erkennbar sind, sollte die Bundesstadt Bonn die nicht rechtskonforme Ausschilderung entfernen. Bürgerinnen und Bürger, die die genannten Straßen ohne ortsbezogenes Anliegen nutzen wollen, sollten überdies nicht länger Bußgeldbescheiden ausgesetzt werden, die die Stadt in letzter Zeit auf Privatanzeigen eines oder mehrerer Anwohner/s des Areals im Übergang zwischen Rüngsdorf und Mehlem hin wieder vermehrt versendet. Offenbar sind die diesbezüglich mündlich ausgeführten Zusagen aus der Sitzung der BVGO vom 30.November 2005, gegen Parkverstöße von Nichtanliegern auf Zuruf von Dritten nicht mehr tätig werden zu wollen, bei der Stadtverwaltung mittlerweile in Vergessenheit geraten. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de