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190060 · Antrag

Anliegerstraßen in Rüngsdorf / Mehlem Nachtigallenstraße, Am Finkenherd, Fasanenstraße, Im Meisengarten, Tannenallee (alt: 1612366)

Nummer
190060
Art
Antrag
Veröffentlicht
09.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 06.11.2019

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Anregung
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Untergeordnet

  1. 190060-1 ST Anliegerstraßen in Rüngsdorf / Mehlem Nachtigallenstraße, Am Finkenherd, Fasanenstraße, Im Meisengarten, Tannenallee (alt: 1612366ST2, FF: Amt 33)

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Antrag
öffentlich
190060
Anliegerstraßen in Rüngsdorf / Mehlem
Nachtigallenstraße, Am Finkenherd,
Fasanenstraße, Im Meisengarten, Tannenallee (alt:
1612366)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Anregung
Inhalt des Antrags
Antrag
Die Verwaltung wird aufgefordert, die erkennbar rechtswidrige Ausschilderung
der oben aufgeführten Straßen als Anliegerstraßen zu entfernen.
Begründung
Vorberatung:
Gremium Sitzung Ergebnis
Bezirksvertretung Bad Godesberg 31.08.2016 vertagt in BV Go
13.09.2017
8
Bezirksvertretung Bad Godesberg 13.09.2017 vertagt (auf
24.1.2018)
8
Bezirksvertretung Bad Godesberg 04.09.2019 vertagt 8
Die in Rede stehenden Straßen sind laut Drucksache 9930071ST seit ihrem
Bau – mindestens aber seit Inkrafttreten des Straßen- und Wegegesetzes NW
am 01.01.1962 - für die Nutzung durch die Allgemeinheit, also uneingeschränkt
für alle Arten des Verkehrs, gewidmet. Im Laufe des Jahres 1999 entschied die
damalige Oberbürgermeisterin auf vorherigen Wunsch einiger Bezirkspolitiker
die o.g. Straßen für den Durchgangsverkehr zu sperren. Als es in den Jahren
danach diesbzgl. immer wieder zu Beschwerden aus der Bürgerschaft kam,
gab die Verwaltung auf hiesige Nachfrage an, die Regelung sei wegen der
Antragsteller/in:
BBB-Fraktion und Stv. Marcel Schmitt (BBB) (10.08.19 gez. Stein-Lücke)Seite 1 von 2

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Konkurrenz der baulichen Wohnnutzung der angrenzenden Grundstücke dieser
Straßen mit der Ansiedlung von Arbeitsplätzen in unmittelbarer Nachbarschaft
und der damit verbundenen Absicht zur Regelung des Parksuchverkehres in
Kraft gesetzt worden (Vgl. DS 0512230NV3).
Für die nachträgliche Ausschilderung einer Straße als Anliegerstraße sind aber
lediglich zwei Möglichkeiten gangbar. Die formelle Einziehung nach dem
Wegegesetz - wenn überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls dies
zwingend erscheinen lassen - oder nach der StVO aus Gründen der Sicherheit
und Ordnung des Verkehrs. Da von Amts wegen keine Einziehung erfolgt ist
und auch nach Abbau der heutigen Beschilderung keine besonderen
Gefahren, die eine Beschränkung des Verkehrs in den betreffenden Straßen zu
Lasten des Gemeingebrauchs rechtfertigen könnten, erkennbar sind, sollte die
Bundesstadt Bonn die nicht rechtskonforme Ausschilderung entfernen.
Bürgerinnen und Bürger, die die genannten Straßen ohne ortsbezogenes
Anliegen nutzen wollen, sollten überdies nicht länger Bußgeldbescheiden
ausgesetzt werden, die die Stadt in letzter Zeit auf Privatanzeigen eines oder
mehrerer Anwohner/s des Areals im Übergang zwischen Rüngsdorf und
Mehlem hin wieder vermehrt versendet. Offenbar sind die diesbezüglich
mündlich ausgeführten Zusagen aus der Sitzung der BVGO vom 30.November
2005, gegen Parkverstöße von Nichtanliegern auf Zuruf von Dritten nicht mehr
tätig werden zu wollen, bei der Stadtverwaltung mittlerweile in Vergessenheit
geraten.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 01:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de