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190052 · Beschlussvorlage

Entsperrung von Haushaltsmitteln für die Inspizientenrufanlage im Schauspielhaus Bad Godesberg

Nummer
190052
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 05.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190052
Entsperrung von Haushaltsmitteln für die
Inspizientenrufanlage im Schauspielhaus Bad
Godesberg
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen Entscheidung
Beschlussvorschlag
Für die Erneuerung der Inspizientenrufanlage im Schauspielhaus Bad
Godesberg werden 845.000 € aus folgendem Ansatz entsperrt:
Finanzstelle: 5.41.90.04.11.2000
Bezeichnung: Gewähr. Ausleih. vU,Be
Finanzposition: 78.6500
Begründung
Um den Spielbetrieb im Schauspielhaus Bad Godesberg aufrechterhalten zu
können, ist es dringend notwendig, die vorhandene Inspizientenrufanlage zu
ersetzen.
Die Inspizientenrufanlage ist das wichtigste Arbeitsmittel der Inspizientinnen
und Inspizienten, also derjenigen, die den gesamten künstlerischen und
technischen Ablauf von Vorstellungen und Proben koordinieren und
überwachen.
Die Anlage stellt neben der Kommunikation zu den einzelnen technischen
Bereichen und Stellwerken auch den Einruf der Schauspielerinnen und
Schauspieler zu den einzelnen Auftritten sowie die Steuerung der Lichtzeichen
sicher. Des Weiteren ist über die Anlage ebenfalls die Steuerung der
Mithöranlage sowie die Video-Bühnentotale organisiert. Ohne sie wären
Produktionen, wie sie am Theater Bonn inszeniert werden, überhaupt nicht
möglich. Die komplexe Koordination von Lichtzeichen für licht-, ton- und
maschinentechnische Einsätze in Kombination mit Einrufen, welche bei jeder
Vorstellung teilweise bis zu hundertmal vorkommen, ist nur mit einer verlässlich
funktionierenden Inspizientenrufanlage möglich.
Die im Schauspielhaus vorhandene Anlage kommt nun in das 23. Jahr.
Ersatzteile werden von den Herstellern schon lange nicht mehr angeboten. Die
geringen Bestände an Ersatzteilen im Haus sind in der Zwischenzeit
aufgebraucht worden, so dass ein Betrieb der Anlage bereits seit geraumer Zeit
nur mit erhöhtem Risiko möglich ist. Ausfälle, zum Glück bisher nur beim
Federführung:
41 Kulturamt Dezernat:
Dez. IVSeite 1 von 2

Seite 2
Probenbetrieb, zeigen, dass bei einer vergleichbaren Störung oder einem
Ausfall der Anlage während einer Vorstellung mit einem Vorstellungsabbruch
zu rechnen ist.
Es besteht somit dringender Handlungsbedarf. Für die Erneuerung der Anlage,
die nur in der spielzeitfreien Zeit erfolgen kann, soll die verlängerte
Spielzeitpause 2020 genutzt werden.
Über ein Fachingenieurbüro wurde ein Konzept mit Kostenabschätzung erstellt.
Die Schätzkosten belaufen sich auf 667.000 € brutto. Hinzu kommen Planungs-
/Honorarkosten von 178.000 € brutto, insgesamt somit ein Finanzbedarf von
845.000 € brutto.
Die Mittel stehen im Rahmen eines Haushaltsausgaberestes aus Vorjahren im
investiven Haushalt im Bereich des Kulturamtes zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.04.11
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
Theater
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen 845.000 5419004112000/786500 Haushaltsrest
aus Vorjahren
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 21:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de