← Vorlagen

190050-1 · Stellungnahme der Verwaltung

Kanalneubau "Zum Kempenberg" (alt: 1511514ST5 FF: 66)

Nummer
190050-1
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 116,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190050 Kanalneubau "Zum Kempenberg" (alt: 1511514NV4)

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (5.285 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190050-1
Kanalneubau "Zum Kempenberg" (alt:
1511514ST5 FF: 66)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
Zu Frage 1:
Wie hoch lagen die Kosten für den Neubau des Kanals in der Straße "Zum
Kempenberg" und wann ist der Bau- und Vergabeausschuss entsprechend der
Vergabeordnung darüber informiert worden?
Die ursprüngliche Auftragssumme der Kanalbaufirma
betrug 215.127,61 €. Durch zusätzliche Arbeiten wurde
ein Nachtragsauftrag in Höhe von 88.064,89 € erteilt.
Die Schlussrechnungssumme für die Kanalerneuerung
belief sich auf 309.782,43 €.
Insgesamt sind Kosten in Höhe von 351.705,33 €
angefallen. Diese Kosten umfassen auch die Leistungen
des bauleitenden Ingenieurbüros,
Zustandsfeststellungen vor Baubeginn, baubegleitende
geologische Untersuchungen, etc.
Die Kostenerhöhung für die Kanalbauarbeiten wurde dem
BVA im Rahmen der Stellungnahme zur ersten Großen
Anfrage vom 30.04.2015 am 30.06.2015 mitgeteilt
(siehe DS-Nr. 1511514ST3). Eine separate Mitteilung
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 5

Seite 2
gemäß Vergabeordnung § 7 erfolgte nicht, da
Leistungen der SWB noch nicht abgerechnet waren und
die Gesamtkosten nicht ermittelt werden konnten. Im
Juni 2016 hat der für die Baumaßnahme zuständige
Sachbearbeiter die Stadt Bonn verlassen. Bei der
Übergabe der Projekte wurde offensichtlich versäumt,
darauf hinzuweisen, dass noch eine Mitteilung der
Mehrkosten an den Bau- und Vergabeausschuss nach
Eingang der Rechnungen erforderlich ist. Über die
Mehrkosten wird der Bau- und Vergabeausschuss noch
informiert.
Zu Frage 2:
Sind der Stadt Bonn durch die beim Bau des Kanals eingetretenen
Verzögerungen bzw. durch die Errichtung von unvorhergesehenen
Zusatzbauwerken Mehrkosten entstanden und wenn ja, in welcher jeweiligen
Höhe?
Der Stadt Bonn sind durch die in Frage 1 genannten
Vorkommnisse Mehrkosten in Höhe von insgesamt
105.999,92 € entstanden.
Zu Frage 3:Seite 2 von 5

Seite 3
Welcher Anteil der zu Ziffer 1 nachgefragten tatsächlichen Kosten wurde auf
wie viele Anlieger umgelegt?
Auf die Anlieger wurden 119.755,66 € umgelegt. Dieser
umlagefähige Aufwand war von den
Eigentümern/Erbbauberechtigten der sieben
angrenzenden/erschlossenen Grundstücke zu tragen.
Zu Frage 4:
Ist es zutreffend, dass durch den Einbau einer Spundwand vor dem Haus Zum
Kempenberg 4 das dort ankommende Schichtenwasser Richtung Haus Zum
Kempenberg 2 abgelenkt wird und dort erhebliche Schäden verursacht und
wenn ja, was gedenkt die Stadtverwaltung zur Behebung des bereits bei
Erstellung der Baugrubensicherung absehbaren Missstandes zu unternehmen?
Nachweislich und durch den Baugrundgutachter
bestätigt, wurde seinerzeit der Hang vor Haus Nr. 4
zu steil ausgebildet. Im Zusammenspiel mit
anfallendem Schichtenwasser führte es zu dem
Böschungsbruch. Im Rahmen der
Verkehrssicherungspflicht wurde aufgrund des
Hangrutsches vor Haus Nr. 4 die Hangsicherung
(Spundwand) vorgenommen.
Aufgrund des sehr schlechten baulichen Zustandes des
alten Kanals konnte das Hang- bzw. Schichtenwasser
vorher ungehindert über den undichten Kanal
abfließen. Im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzepts
(ABK) wurde der Kanal erneuert. Da in den nun dichten
Kanal kein Fremdwasser mehr eindringen kann, erfolgt
die Ableitung des Hang- und Schichtenwassers nicht
mehr über den öffentlichen Kanal.Seite 3 von 5

Seite 4
Es ist nicht zutreffend, dass das Schichtenwasser
aufgrund der Kanalbaumaßnahme in Richtung Haus Zum
Kempenberg 2 abgelenkt wird und dort erhebliche
Schäden verursacht.
Die Maßnahme wurde am 06.03.2015 abgeschlossen. Die
Schadensmeldung über den Wasserandrang erfolgte am
15.06.2018, somit mehr als drei Jahre nach
Fertigstellung. Dementsprechend kann ein Zusammenhang
ausgeschlossen werden. Ursächlich ist vielmehr eine
nicht fachgerecht ausgeführte Entwässerung der
Hangrundstücke. Es ist Aufgabe der Eigentümer der
angrenzenden Grundstücke, eine ordentliche Ableitung
des Schichtenwassers zu gewährleiten.
Zu Frage 5:
Aus welchem Grunde wurde im Juni 2019 neben der im Zusammenhang mit
dem Kanalbau erstellten Hangmauer eine Grube ausgehoben und wann
gedenkt die Verwaltung dafür Sorge zu tragen, dass der diese Baugrube
absichernde Bauzaun so versetzt wird, dass dieser nicht weiter unnötigerweise
in die Fahrbahnfläche der Straße Zum Kempenberg hineinragt?
Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht hat das
Tiefbauamt Lösungsmöglichkeiten für die
Hangentwässerung gesucht, um den Eigentümer von Haus
Zum Kempenberg 2 zu unterstützen.
Dafür wurde unter anderem eine Baugrube zur Erkundung
des Grundwasserflusses hinter der Spundwand
hergestellt. Seit nunmehr sechs Wochen hat sich kein
anfallendes Hangwasser in der Baugrube gesammelt.Seite 4 von 5

Seite 5
Das zeigt deutlich, dass der angezeigte Schaden nicht
mit dem Einbau der Spundwand zusammenhängt, da die
Spundwand ausschließlich parallel zur Fahrbahn
errichtet wurde und ein Wasseraustritt im Bereich der
Schürfgrube hätte erfolgen müssen.
Die Absperrung der Baugrube erfolgte nach den
Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an
Straßen, für die eine entsprechende Genehmigung
vorliegt.
Da die Baugrube nicht weiter benötigt wird, wird sie
zeitnah verfüllt.
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 09:00 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de