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190047-2 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Weg zur Schule mit Bus und Bahn verlässlich und sicher machen (alt: 1912815)

Nummer
190047-2 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
20.11.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 13.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Empfehlung
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Empfehlung
  4. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 27.11.2019 Empfehlung
  5. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Empfehlung
  6. Sitzung des Hauptausschusses 05.12.2019 Entscheidung federführend
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  1. 190047 Weg zur Schule mit Bus und Bahn verlässlich und sicher machen (alt: 1912815)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190047-2 ST
Weg zur Schule mit Bus und Bahn verlässlich und
sicher machen (alt: 1912815)
Beratungsfolge
Schulausschuss 13.11.2019 Empfehlung
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
27.11.2019 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 03.12.2019 Empfehlung
Bezirksvertretung Hardtberg 03.12.2019 Empfehlung
Hauptausschuss 05.12.2019 Entscheidung
Bezirksvertretung Bad Godesberg 11.12.2019 Empfehlung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung hat eine Stellungnahme der SWB Bus und Bahn
erhalten, die nachfolgend wiedergegeben wird:
„Aktuell führt die Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH eine
Fahrgasterhebung durch. Hierbei werden sowohl die Auslastung des
Linienverkehrs als auch die Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit im Bonner
ÖPNV evaluiert, damit werden auch die von Schülern genutzten Fahrten
erhoben.
In den ersten beiden Schulwochen nach den Sommerferien lassen sich
nach unserer Erfahrung noch keine verlässlichen Aussagen zur
Auslastung von Fahrten treffen. Gerade in
diesem frühen Zeitraum des Schuljahres finden i.d.R. noch größere
Abweichungen vom
eigentlichen Stundenplan statt und die Schüler/Innen nutzen noch nicht
alle angebotenen
Fahrmöglichkeiten.
Explizite Schulbusse gibt es nicht im Bonner Stadtgebiet. Dies würde
bedeuten, dass der
jeweilige Schulträger die Stadtwerke beauftragen müsste, Sonderfahrten
durchzuführen. Nutzen
dürften diesen Bus dann ausschließlich Schüler von Schulen des
jeweiligen Trägers. Die
Kosten für diesen Sonderverkehr müssten vom Schulträger alleine
getragen werden.
Die Fahrzeiten bzw. die Anschlüsse im öffentlichen Nahverkehr sind
darauf ausgerichtet,
Federführung:
61 Stadtplanungsamt Dezernat:
Dez. IIISeite 1 von 2

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z.B. weiterführende Züge oder Busse zu erreichen. Eine Abstimmung auf
den Schulbeginn
oder Schulschluss sehen die Stadtwerke als nicht umsetzbar an, da
nahezu jede Linie mehrere Schulen anbindet. Eine Entspannung könnte
erreicht werden, wenn die Schulen zu unterschiedlichen Zeiten den
Unterricht beginnen bzw. beenden würden, wie dies beispielsweise bei
den Berufskollegs im Bonner Norden der Fall ist. Haben nahegelegene
Schulen dieselben
Zeiten, ist das Fahrgastaufkommen hierdurch verständlicherweise
erhöht. Zumal nicht nur
Schüler, sondern auch andere Fahrgäste diese Fahrten nutzen möchten.
Ergänzungsfahrten werden auf einer Strecke zusätzlich eingerichtet,
wenn das Fahrgastaufkommen die Kapazitäten des normalen
Linienverkehrs überschreitet. Da diese Fahrten
den Spitzenbedarf an Fahrzeugen erhöhen und dadurch erhebliche
Kosten verursachen,
können sie nur dort eingesetzt werden, wo keine alternativen
Fahrtmöglichkeiten bestehen. Insbesondere für Schüler weiterführender
Schulen sind auch Verbindungen, die mit
einem Umstieg verbunden sind, zumutbar, werden häufig aus
Komfortgründen jedoch
kaum angenommen.
Laut nordrhein-westfälischer Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO
NRW) ist ein Schulweg von drei Stunden (für Hin- und Rückweg)
zumutbar. Die Fahrzeiten für Schüler in
Bonn liegen weit darunter, selbst wenn Schüler nicht die nächstgelegene
Schule besuchen.
Die kurzfristige Einrichtung zusätzlicher Fahrten, ist mit dem derzeit zur
Verfügung stehenden Fuhrpark und Fahrpersonal nicht möglich, da sich
in diesem Zeitraum bereits
alle Fahrzeuge und Fahrer/Innen im Einsatz befinden. Eine Vergabe von
Fahrleistungen
ist nur mit einer Ausschreibung möglich und damit nicht kurzfristig
realisierbar.“
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 10:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de