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190038 · Beschlussvorlage

Evaluation von Kunstrasenplätzen (alt: 1911914NV5, FF: Amt 52)

Nummer
190038
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
17.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 31.10.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190038
Evaluation von Kunstrasenplätzen
(alt: 1911914NV5, FF: Amt 52)
Beratungsfolge
Hauptausschuss 31.10.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt dem Umweltausschuss/dem
Sportausschuss in seiner nächsten Sitzung eine Evaluierung der
Wirtschaftlichkeit von Kunststoffrasen im Vergleich zu Naturrasenplätzen
anhand einer Kostenaufstellung für den Bau der Plätze und den
Instandhaltungsaufwand bei einer Abschreibungsdauer von 25 Jahren
vorzulegen.
Dabei sollen in einer Matrix folgende Kennzahlen erfasst werden:
Jahr des Baubeginns
Datum der offiziellen Eröffnung des Platzes
Baukosten (Euro/m²)
Erneuerungsjahr
Kosten durch Austausch des Kunststoffbelages aufgeschlüsselt nach
Erneuerung und Entsorgung)
Pflegekosten (Euro)/m²
Reparaturkosten
Einzäunungskosten
Kosten durch Vandalismus
Tatsächlicher Nutzungsdauer der einzelnen Kunstrasenplätze (h/a)
Gesamtkosten/a,
Kosten pro Spielstunde
Auslastungsgrad der Plätze
Anzahl der Vereine, die einen Platz nutzen, inkl. Stunden pro Monat
Anzahl der Schulen, die einen Platz nutzen, inklusive Stunden pro Monat
2. Die Verwaltung gibt einen Überblick über Studien zum von
Kunstrasenplätzen ausgehenden Gefährdungen für die Umwelt und die
menschliche Gesundheit.
3. Die Verwaltung erstellt ein Strategiekonzept für die weitere Entwicklung
vorhandener Tennenplätze außer den bereits stillgelegten und zur
Stilllegung ursprünglich vorgesehene und ggf. instandzusetzender
Kunstrasenplätze.
Federführung:
Ratsbüro Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 12

Seite 2
Dazu stellt die Verwaltung dar, welche Tennenplätze aktuell auf dem Bonner
Stadtgebiet existieren und wie diese unter Berücksichtigung der
Kostenentwicklung für Kunstrasenplätze, der Bonner
Nachhaltigkeitsstrategie, sowie der aus Punkt 1 und 2 gewonnenen
Erkenntnisse weiterentwickelt werden können. Ebenso sind Erweiterungen
bestehender Plätze in das Strategiekonzept einzuarbeiten, sofern bspw.
gewachsene Mitgliederzahlen oder eine veränderte Struktur dies erfordern.
Begründung
Vorberatung:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Sportausschuss 17.09.2019 einstimmig 3
Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz
10.10.2019 einstimmig mit Ergänzung, sh.
EB7
3
Der vorstehende Beschlussvorschlag geht zurück auf eine Empfehlung, die der
Sportausschuss am 17.09.2019 an den Hauptausschuss ausgesprochen hat
vgl. DS-Nr.: 1911914EB2. Dem zugrunde lag ein Antrag Stv. Christos Katzidis
und CDU-Fraktion Stv. Rolf Beu, Stv. Angelica M. Kappel, Stv. Brigitta Poppe-
Reiners und Bündnis 90 / GRÜNE, Stv. Werner Hümmrich und FDP-Fraktion
vom 18.06.2019, den der Sportausschuss einstimmig beschlossen hatte.
***
Die Verwaltung nimmt zu der Angelegenheit wie folgt Stellung:
zu 1.
Fußballplätze in Bonn sind derzeit als Rasenplätze, Kunstrasenplätze und
Tennenplätze ausgestaltet. Kunstrasenplätze sind nahezu wetterunabhängig
nutzbar. Training ist auch im Winter problemlos möglich, es herrschen
ganzjährig konstante Trainingsbedingungen. Es gibt keine Platzsperren
aufgrund von Regenerationsphasen, wie dies bei Naturrasenplätzen
erforderlich ist.
Die Entscheidung pro Kunstrasen erfolgte auf Wunsch der Fußballvereine und
aufgrund politischer Beschlüsse. Kunstrasen bietet für die nutzenden Vereine
viele Vorteile: Kunstrasen ist intensiver und witterungsunabhängig nutzbar. Des
Weiteren ist die Verletzungsgefahr verglichen mit einem Tennenplatz geringer.
Diese und weitere sind Gründe warum der Kunstrasen bei den Clubs sehr
beliebt ist. Vereine, die noch auf Tennenplätzen spielen und trainieren, klagen
über Mitgliederschwund, da die Aktiven Training und Spiel auf den
Tennenplätzen überwiegend ablehnen.
Eine aktuelle Übersicht der Kunstrasenplätze ist als Anlage beigefügt.
Die weiteren erbetenen Kennzahlen wird die Verwaltung nach entsprechender
Beschlussfassung durch den Hauptausschuss ermitteln.Seite 2 von 12

Seite 3
zu 2.
Hinsichtlich eines möglichen Beschränkungsvorschlages der Europäischen
Chemikalienagentur (EHA) zum Umgang mit Kunststoffgranulat auf
Kunstrasenplätzen wird auf das beigefügte Schreiben des Deutschen
Städtetages vom 06.08.2019 verwiesen. Hier wird nur indirekt Bezug auf das
aktuelle Konsultationsverfahren zum Gummi „Infill“ genommen. Ein endgültiges
Ergebnis wird es erst im Herbst/Winter 2019 geben, da bis dahin noch
Anhörungen stattfinden. Es ist nach heutigem Diskussionsstand
wahrscheinlich, dass es nicht zu einem sofortigen Verbot kommen wird. Eine
Übergangsfrist von min. 6 Jahren ab 2022, wird diskutiert.
Anforderungen an Qualität, Umweltverträglichkeit und fachgerechte Erstellung
von Kunststoffrasensystemen werden von der DIN 18035-7:2014-10
Sportplätze –
Teil 7: Kunststoffrasensysteme sowie der RAL-GZ 944
Kunststoffrasensysteme, gestellt.
Einen Überblick zur Umweltverträglichkeit in Bezug auf Schwermetalle,
Schadstoffe, etc. gibt nachfolgende Präsentation:
https://https://www.stb-
hsos.de/fileadmin/HSOS/Homepages/ILOS/pdf/HS_Osnabrueck_Praesentation
_Schadstoffe_Kura.pdf
In diesem Zusammenhang weist die Fachverwaltung darauf hin, dass zum Bau
von Kunstrasenplätzen in der Produktion auf begrenzte Ölvorkommen
zurückgegriffen werden muss. Im Vergleich zu Naturrasenplätzen werden die
Aspekte des Kleinklimas in heißer werdenden Städten negativ belastet, da
Naturrasen als Sauerstoffproduzent, Luftfilter und Kühlungsfläche nicht zur
Verfügung steht. In der politischen Entscheidungsfindung, welche Oberflächen
in Bonn für Sportanlagen auch in Zukunft gewählt werden sollen, ist dies mit
Blick auf die menschliche Gesundheit ein weiterer, relevanter Punkt.
zu 3.
Über die o.g. Plätze hinaus gibt es noch weitere Tennenplätze:
- Bertolt-Brecht-Gesamtschule
- IGS Beuel, Platz 2
- F.A.-Schmidt-Platz, Kessenicher Straße
Die Verwaltung wird zu diesen Plätzen dem Sportausschuss in der ersten
Jahreshälfte 2020 Entwicklungsperspektiven aufzeigen.
Aufgegeben wurden die Plätze Vogelsang in Endenich und der Sportplatz im
Ennert.
Der Sportplatz Heiderhof wird derzeit nicht genutzt und ist in seiner bisherigen
Funktion als Fußballplatz zur Aufgabe vorgesehen. Für das Areal soll ein neues
alternatives Nutzungskonzept mit sportlichen Möglichkeiten entwickelt werden
(siehe Drucksachen-Nr. 1910931EB7).Seite 3 von 12

Seite 4
Anlage/n
1 Auflistung Kunstrasenplätze und 2 Schreiben (öffentlich)
2 Ergänzungsblatt aus dem Umweltausschuss am 10.10.2019 (öffentlich)Seite 4 von 12

Anlage zu DS 1911914NV..
Kunstrasenplätze in Bonn
Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium
Sportplatz: 2007 (2016 erneuert)
Finkenberg
Sportplatz: 2008 (Sanierung in 2020 geplant)
Hohe Straße
Sportplatz: 2008 (Sanierung in 2020 geplant)
Schulzentrum Hardtberg
Platz 1: 2007 (2018 erneuert)
Platz 2 Umbau in 2020 (bereits beschlossen)
Sportpark Pennenfeld
Sportplatz: 2006
Sportzentrum Friesdorf
Sportplatz: 2009 (Sanierung in 2019 geplant)
Wasserland
Sportplatz: 2009
Buschdorf
Sportplatz: 2011
Ippendorf
Sportplatz: 2011 (2018 erneuert)
Kleinspielfeld: 2015
Roleber
Sportplatz: 2011
Kleinspielfeld: 2011
Plittersdorf
Sportplatz: 2013
Oberkassel
Sportplatz: 2014
Lessenich
Sportplatz: 2015
Kleinspielfeld: 2015
Franz-Elbern-Stadion
Sportplatz: 2015
Endenich
Sportplatz: 2017
An der Josefshöhe
Platz 1: Umbau in 2020 (bereits beschlossen)
Platz 2: 2017
Kleinspielfeld: Errichtung in 2020 (bereits beschlossen)
Integrierte Gesamtschule Beuel
Sportplatz: 2018
Segmente: 2018
Laufbahn: 2018Seite 5 von 12

Röttgen
Sportplatz: 2017
Kleinspielfeld: 2017
Mehlem
Sportplatz: 2018
Graurheindorf
Sportplatz: 2018
Wesselheideweg
Sportplatz: 2018
Kleinspielfeld: 2019
Dransdorf
Sportplatz: 2019
Schwarzrheindorf
Sportplatz: 2019
Kleinspielfeld: 2019
Lengsdorf
Kleinspielfeld: derzeit im Bau befindlich
Altes Godesberger Stadion
Sportplatz: Umbau erfolgt in 2019/20
Kleinspielfeld: Neubau in 2019/20Seite 6 von 12

Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin x Telefon 030 37711-0 Telefax 030 37711-999
Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln x Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128
Avenue des Nerviens 9 - 31, 1040 BRUXELLES, BELGIEN x Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21
Internet: www.staedtetag.de
An die
a) unmittelbaren Mitgliedstädte
- Sportdezernate -
b) Mitglieder und Ständige Gäste des Sportausschusses
des Deutschen Städtetages
c) Mitglieder und Ständige Gäste des Sportausschusses
des Städtetages Nordrhein-Westfalen
nachrichtlich:
Mitgliedsverbände
06.08.2019/Vo
Kontakt
Klaus Hebborn
klaus.hebborn@staedtetag.de
Gereonstraße 18 - 32
50670 Köln
Telefon 0221 3771-301
Telefax 0221 3771-309
Aktenzeichen
52.20.01 D
Dokumenten-Nr.
R 3073
www.staedtetag.de
Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Wochen hat es in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit eine intensive Diskussion über
Aktivitäten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Hinblick auf die Problematik von („bewusst
zugesetztem“) Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen gegeben. Mit Rundschreiben vom 07.06.2019 (R 3047)
hatten wir Ihnen hierzu erste Informationen übermittelt.
Kolportiert wurde in der Öffentlichkeit ein vermeintliches zeitnahes Verbot des als Füllstoff auf Kunstra-
senplätzen verwendeten Kunststoffgranulats ab 2021 bzw. 2022 durch die EU-Kommission. Diese Mel-
dungen hatten bei Sportverbänden und -vereinen, aber auch im kommunalen Bereich erhebliche Unruhe
und Unsicherheit über Zukunft von Kunstrasenplätzen sowie die Kosten von eventuellen Umrüstungen
ausgelöst. Der organisierte Sport und die kommunalen Spitzenverbände haben sich daher für eine längere
Übergangsfrist im Falle eines Verbotes der Verwendung von Kunststoffgranulat als Füllmaterial ausge-
sprochen. Auch der für den Sport zuständige Bundesinnenminister hat diese Forderung aufgegriffen und
eine Übergangsfrist von sechs Jahren gefordert. Die Vorsitzende der Sportministerkonferenz hat die deut-
sche Position in einem Schreiben an den Direktor der ECHA zum Ausdruck gebracht. Seit einigen Tagen
liegt nunmehr eine Antwort der Agentur vor.
In dem Antwortschreiben stellt der Direktor der ECHA zunächst fest, dass der Sachverhalt und der Kontext
in Presse und Öffentlichkeit teilweise inhaltlich ungenau und inkorrekt wiedergegeben worden ist. Es wird
Kurzüberblick: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat kürzlich über das derzeit laufende
Konsultationsverfahren zum Umgang mit Kunststoffgranulat auf Kunstrasenplätzen informiert. Sie
hat klargestellt, dass es nicht um ein pauschales Verbot oder gar die kurz- oder mittelfristige Schlie-
ßung von Plätzen von Kunstrasenplätzen sondern um eine mögliche Beschränkung des Einsatzes
von Kunststoffgranulat in der Zukunft geht. Der Deutsche Städtetag wird sich weiterhin für eine
möglichst lange Übergangsfrist einsetzen.Seite 7 von 12

- 2 -
darauf hingewiesen, dass als erster Schritt im Verfahren zu einer möglichen Beschränkung des Einsatzes
von Kunststoffgranulat ein Konsultationsverfahren angelaufen ist, das noch bis zum 20. September 2019
läuft. In diesem Verfahren wird auch der Deutsche Städtetag teilnehmen und die kommunale Position
einschließlich der Forderung nach einer möglichst langen Übergangsfrist einbringen. Nach Auswertung
des Konsultationsverfahrens der interessierten Kreise soll dieses ausgewertet und der EU-Kommission ein
Vorschlag zum Umgang mit der Problematik unterbreitet werden.
Die ECHA betont, dass weder die Agentur noch die Kommission beabsichtigen, bestehende Kunstrasen-
plätze zu schließen oder gar zu verbieten. Aus dem Schreiben geht weiterhin hervor, dass die Kostenar-
gumente sowie die geforderte Übergangsfrist in die Stellungnahme der ECHA einfließen und diese einen
„pragmatischen Vorschlag in Bezug auf den Einsatz von Kunststoffgranulat machen wird“.
Wir gehen davon aus, dass mit dieser Klarstellung ein pauschales Verbot von Kunstrasenplätzen und/oder
deren kurz- bzw. mittelfristige Schließung vom Tisch ist. Wir werden uns jedenfalls weiterhin dafür einset-
zen, dass es zu einer für den Sport und die Kommunen tragfähigen Lösung kommt. Über die weitere Ent-
wicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Das ECHA-Schreiben ist in der Anlage zu Ihrer Information beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
In Vertretung
Klaus Hebborn
AnlageSeite 8 von 12

1 (2)
D(2019)1629
Helsinki, 29. Juli 2019 BH/ac
Annankatu 18, P.O. Box 400, FI-00121 Helsinki, Finland | Tel. +358 9 686180 | Fax +358 9 68618210 | echa.europa.eu
Frau
Anja Stahmann
Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
Email: anja.stahmann@soziales.bremen.de
Betreff: Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen
Sehr geehrte Frau Senatorin,
Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Juli 2019, in dem Sie auf den Beschränkungsvorschlag
der ECHA für bestimmte Verwendungen von Mikroplastik Bezug nehmen. Insbesondere drücken
Sie Ihre Besorgnis hinsichtlich eines zeitnahen Verbots des als Füllstoff auf Kunstrasenplätzen
verwendeten Kunststoffgranulats aus. Gerade in der deutschen Medienlandschaft hat die Sorge
um die weitere Verwendung von Kunststoffgranulat dieser Tage einiges Gehör gefunden. Aus
Sicht der ECHA wurden jedoch Sachverhalt und Kontext des Beschränkungsvorschlags teilweise
inhaltlich ungenau oder inkorrekt wiedergegeben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den
Sachverhalt zu erläutern.
Die ECHA hat im Auftrag der Kommission einen Vorschlag für eine mögliche Beschränkung von
Mikroplastik, das bewusst in Verbrauchererzeugnissen oder Erzeugnissen für professionelle
Nutzungen Anwendung findet, gemacht. Im Fokus dieser Arbeit, die im Januar 2018 begann,
steht die Verringerung bzw. Vermeidung von Mikroplastik als Stoff bzw. Stoffe, die sich in der
Umwelt anreichern und nur sehr langsam abbaubar sind. Der Bericht unserer Agentur,
veröffentlicht am 10. März dieses Jahres als Vorschlag für eine Beschränkung, kommt zu dem
Schluss, dass Handlungsbedarf besteht, um das durch Mikroplastik bestehende Risiko für die
Umwelt zu verringern.
Das ist der erste Schritt in dem Verfahren zu einer möglichen Beschränkung von bestimmten
Verwendungen von Mikroplastik. Momentan läuft eine Anhörung der interessierten Kreise,
welche bis zum 20. September dieses Jahres zum Beschränkungsvorschlag Stellung nehmen
können, bevor die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA (für Risikobewertung –RAC– und
sozio-ökonomische Analyse –SEAC–) den Vorschlag bewerten und ihre gemeinsame
Stellungnahme anfertigen. Diese Stellungnahme geht dann an die Kommission, welche auf
dieser Grundlage über die entsprechende Beschränkung einen Entscheidungsentwurf anfertigen
wird. Darüber wird wiederum im Komitologieverfahren entschieden. Die Beschränkung würde
schließlich im Anhang XVII der REACH Verordnung ihren Platz finden.
Aus meiner Sicht ist es wichtig, den Umfang der vorgeschlagenen Beschränkung zu sehen. Es
geht um das Verringern des Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt und nicht, wie in einigen
Medien behauptet, um das pauschale Verbieten von Kunstrasenplätzen. Auch wenn von einer
etwaigen Beschränkung eine nicht unerhebliche Anzahl von Kunstrasenplätzen in der EU
betroffen sein kann, muss hervorgehoben werden, dass sich der Vorschlag der ECHA nicht auf
einen Stichtag für das Eintreten einer Beschränkung festlegt, sondern erklärt, dass zum
Zeitpunkt des Verfassens des Berichts unzureichende Informationen zu den Auswirkungen eines
Verbotes von Kunststoffgranulat auf Sport - und Spielplätzen vorhanden war.
Diese Informationslücke soll jetzt im Rahmen der laufenden Anhörung geschlossen und eine
geeignete Übergangsfrist gefunden werden. Die von Ihnen und anderen interessierten KreisenSeite 9 von 12

2 (2)
Annankatu 18, P.O. Box 400, FI-00121 Helsinki, Finland | Tel. +358 9 686180 | Fax +358 9 68618210 | echa.europa.eu
eingebrachten Argumente bezüglich der Kosten für die Sanierung bestehender Plätze sowie die
geforderte Übergangsfrist wird folglich von den Ausschüssen der ECHA geprüft werden. Lassen
Sie mich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass weder die ECHA noch die Kommission
beabsichtigen, bestehende Kunstrasenplätze zu schließen. Ich bin daher überzeugt, dass die
Stellungnahme der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA einen pragmatischen Vorschlag in
Bezug auf den Einsatz von Kunststoffgranulat machen wird.
Im Übrigen steht die gesamte Arbeit der ECHA zum Thema Mikroplastik im Kontext der
Kunststoff-Strategie der Europäischen Kommission (siehe Pressemitteilung mit weiteren
Verweisen), die Frau von der Leyen in Ihrer Agenda für Europa ebenfalls aufgegriffen und als
Kernanliegen Ihrer anstehenden Amtszeit bestätigt hat.
Ich hoffe diese Erläuterungen sind hilfreich. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur
Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Bjorn Hansen
Executive DirectorSeite 10 von 12

Bundesstadt Bonn TOP hh:mm
Der Oberbürgermeister BE
Amt 56 Ergänzungsblatt
- öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW
Drucksachen-Nr.
1911914EB7
Externe Dokumente Eingang Ratsbüro
15.10.2019
Betreff
Evaluation von Kunstrasenplätzen
Gremium Sitzung Ergebnis *
Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 einstimmig wie EB2
und mündlich ergänzt
Anregung an HA
1. Die Verwaltung wird beauftragt dem Umweltausschuss/ dem
Sportausschuss in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause, in
seiner nächsten Sitzung eine Evaluierung der Wirtschaftlichkeit von
Kunststoffrasen im Vergleich zu Naturrasenplätzen anhand einer
Kostenaufstellung für den Bau der Plätze und den
Instandhaltungsaufwand bei einer Abschreibungsdauer von 25 Jahren
vorzulegen.
Dabei sollen in einer Matrix folgende Kennzahlen erfasst werden:
• Jahr des Baubeginns
• Datum der offiziellen Eröffnung des Platzes
• Baukosten (Euro/m²)
• Erneuerungsjahr
• Kosten durch Austausch des Kunststoffbelages aufgeschlüsselt nach
Erneuerung und Entsorgung)
• Pflegekosten (Euro)/m²
• Reparaturkosten
• Einzäunungskosten
• Kosten durch Vandalismus
• Tatsächlicher Nutzungsdauer der einzelnen Kunstrasenplätze (h/a)
• Gesamtkosten/a,
• Kosten pro Spielstunde
• Auslastungsgrad der Plätze
• Anzahl der Vereine, die einen Platz nutzen, inkl. Stunden pro
Monat
• Anzahl der Schulen, die einen Platz nutzen, inklusive Stunden pro
MonatSeite 11 von 12

2. Die Verwaltung gibt einen Überblick über Studien zum von
Kunstrasenplätzen ausgehenden Gefährdungen für die Umwelt und die
menschliche Gesundheit.
3. Die Verwaltung erstellt ein Strategiekonzept für die weitere
Entwicklung vorhandener Tennenplätze außer den bereits stillgelegten
und zur Stilllegung ursprünglich vorgesehene und ggf.
instandzusetzender Kunstrasenplätze. Dazu stellt die Verwaltung dar,
welche Tennenplätze aktuell auf dem Bonner Stadtgebiet existieren
und wie diese unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung für
Kunstrasenplätze, der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie, sowie der aus
Punkt 1 und 2 gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickelt werden
können. Ebenso sind Erweiterungen bestehender Plätze in das
Strategiekonzept einzuarbeiten, sofern bspw. gewachsene
Mitgliederzahlen oder eine veränderte Struktur dies erfordern.“
4. In die Evaluation werden auch die Nutzergruppen(Vereine) der Plätze
einbezogen.
---
Die oben stehende Empfehlung an den Hauptausschuss geht zurück auf das
Beratungsergebnis des Sportausschusses vom 17.09.2019(DS.-Nr.:
1911914EB2), das in der Sitzung des Umweltausschusses durch einen
mündlichen Ergänzungsantrag von AM Dr. Janicke(SPD) , hier
fettgedruckt dargestellt, erweitert wurde.
An der vorangehenden Diskussion beteiligen sich AM Dr. Bänsch-
Baltruschat(GRÜNE), AM Dr. Janicke(SPD), Stv. Gold(CDU), Stv. Prof.
Dr. Löbach(FDP), AM Heitmann(SoLi) und für die Verwaltung Hr.
Günther(52) und Frau Dr. Zolondek(56).
Die so ergänzte Empfehlung spricht der Ausschuss für Umwelt und
Verbraucherschutz anschließend einstimmig aus.Seite 12 von 12

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Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de