190038 · Beschlussvorlage
Evaluation von Kunstrasenplätzen (alt: 1911914NV5, FF: Amt 52)
Kerndaten
- Nummer
- 190038
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 17.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 190038 Evaluation von Kunstrasenplätzen (alt: 1911914NV5, FF: Amt 52) Beratungsfolge Hauptausschuss 31.10.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt dem Umweltausschuss/dem Sportausschuss in seiner nächsten Sitzung eine Evaluierung der Wirtschaftlichkeit von Kunststoffrasen im Vergleich zu Naturrasenplätzen anhand einer Kostenaufstellung für den Bau der Plätze und den Instandhaltungsaufwand bei einer Abschreibungsdauer von 25 Jahren vorzulegen. Dabei sollen in einer Matrix folgende Kennzahlen erfasst werden: Jahr des Baubeginns Datum der offiziellen Eröffnung des Platzes Baukosten (Euro/m²) Erneuerungsjahr Kosten durch Austausch des Kunststoffbelages aufgeschlüsselt nach Erneuerung und Entsorgung) Pflegekosten (Euro)/m² Reparaturkosten Einzäunungskosten Kosten durch Vandalismus Tatsächlicher Nutzungsdauer der einzelnen Kunstrasenplätze (h/a) Gesamtkosten/a, Kosten pro Spielstunde Auslastungsgrad der Plätze Anzahl der Vereine, die einen Platz nutzen, inkl. Stunden pro Monat Anzahl der Schulen, die einen Platz nutzen, inklusive Stunden pro Monat 2. Die Verwaltung gibt einen Überblick über Studien zum von Kunstrasenplätzen ausgehenden Gefährdungen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. 3. Die Verwaltung erstellt ein Strategiekonzept für die weitere Entwicklung vorhandener Tennenplätze außer den bereits stillgelegten und zur Stilllegung ursprünglich vorgesehene und ggf. instandzusetzender Kunstrasenplätze. Federführung: Ratsbüro Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 12 Seite 2 Dazu stellt die Verwaltung dar, welche Tennenplätze aktuell auf dem Bonner Stadtgebiet existieren und wie diese unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung für Kunstrasenplätze, der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie, sowie der aus Punkt 1 und 2 gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickelt werden können. Ebenso sind Erweiterungen bestehender Plätze in das Strategiekonzept einzuarbeiten, sofern bspw. gewachsene Mitgliederzahlen oder eine veränderte Struktur dies erfordern. Begründung Vorberatung: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Sportausschuss 17.09.2019 einstimmig 3 Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 einstimmig mit Ergänzung, sh. EB7 3 Der vorstehende Beschlussvorschlag geht zurück auf eine Empfehlung, die der Sportausschuss am 17.09.2019 an den Hauptausschuss ausgesprochen hat vgl. DS-Nr.: 1911914EB2. Dem zugrunde lag ein Antrag Stv. Christos Katzidis und CDU-Fraktion Stv. Rolf Beu, Stv. Angelica M. Kappel, Stv. Brigitta Poppe- Reiners und Bündnis 90 / GRÜNE, Stv. Werner Hümmrich und FDP-Fraktion vom 18.06.2019, den der Sportausschuss einstimmig beschlossen hatte. *** Die Verwaltung nimmt zu der Angelegenheit wie folgt Stellung: zu 1. Fußballplätze in Bonn sind derzeit als Rasenplätze, Kunstrasenplätze und Tennenplätze ausgestaltet. Kunstrasenplätze sind nahezu wetterunabhängig nutzbar. Training ist auch im Winter problemlos möglich, es herrschen ganzjährig konstante Trainingsbedingungen. Es gibt keine Platzsperren aufgrund von Regenerationsphasen, wie dies bei Naturrasenplätzen erforderlich ist. Die Entscheidung pro Kunstrasen erfolgte auf Wunsch der Fußballvereine und aufgrund politischer Beschlüsse. Kunstrasen bietet für die nutzenden Vereine viele Vorteile: Kunstrasen ist intensiver und witterungsunabhängig nutzbar. Des Weiteren ist die Verletzungsgefahr verglichen mit einem Tennenplatz geringer. Diese und weitere sind Gründe warum der Kunstrasen bei den Clubs sehr beliebt ist. Vereine, die noch auf Tennenplätzen spielen und trainieren, klagen über Mitgliederschwund, da die Aktiven Training und Spiel auf den Tennenplätzen überwiegend ablehnen. Eine aktuelle Übersicht der Kunstrasenplätze ist als Anlage beigefügt. Die weiteren erbetenen Kennzahlen wird die Verwaltung nach entsprechender Beschlussfassung durch den Hauptausschuss ermitteln.Seite 2 von 12 Seite 3 zu 2. Hinsichtlich eines möglichen Beschränkungsvorschlages der Europäischen Chemikalienagentur (EHA) zum Umgang mit Kunststoffgranulat auf Kunstrasenplätzen wird auf das beigefügte Schreiben des Deutschen Städtetages vom 06.08.2019 verwiesen. Hier wird nur indirekt Bezug auf das aktuelle Konsultationsverfahren zum Gummi „Infill“ genommen. Ein endgültiges Ergebnis wird es erst im Herbst/Winter 2019 geben, da bis dahin noch Anhörungen stattfinden. Es ist nach heutigem Diskussionsstand wahrscheinlich, dass es nicht zu einem sofortigen Verbot kommen wird. Eine Übergangsfrist von min. 6 Jahren ab 2022, wird diskutiert. Anforderungen an Qualität, Umweltverträglichkeit und fachgerechte Erstellung von Kunststoffrasensystemen werden von der DIN 18035-7:2014-10 Sportplätze – Teil 7: Kunststoffrasensysteme sowie der RAL-GZ 944 Kunststoffrasensysteme, gestellt. Einen Überblick zur Umweltverträglichkeit in Bezug auf Schwermetalle, Schadstoffe, etc. gibt nachfolgende Präsentation: https://https://www.stb- hsos.de/fileadmin/HSOS/Homepages/ILOS/pdf/HS_Osnabrueck_Praesentation _Schadstoffe_Kura.pdf In diesem Zusammenhang weist die Fachverwaltung darauf hin, dass zum Bau von Kunstrasenplätzen in der Produktion auf begrenzte Ölvorkommen zurückgegriffen werden muss. Im Vergleich zu Naturrasenplätzen werden die Aspekte des Kleinklimas in heißer werdenden Städten negativ belastet, da Naturrasen als Sauerstoffproduzent, Luftfilter und Kühlungsfläche nicht zur Verfügung steht. In der politischen Entscheidungsfindung, welche Oberflächen in Bonn für Sportanlagen auch in Zukunft gewählt werden sollen, ist dies mit Blick auf die menschliche Gesundheit ein weiterer, relevanter Punkt. zu 3. Über die o.g. Plätze hinaus gibt es noch weitere Tennenplätze: - Bertolt-Brecht-Gesamtschule - IGS Beuel, Platz 2 - F.A.-Schmidt-Platz, Kessenicher Straße Die Verwaltung wird zu diesen Plätzen dem Sportausschuss in der ersten Jahreshälfte 2020 Entwicklungsperspektiven aufzeigen. Aufgegeben wurden die Plätze Vogelsang in Endenich und der Sportplatz im Ennert. Der Sportplatz Heiderhof wird derzeit nicht genutzt und ist in seiner bisherigen Funktion als Fußballplatz zur Aufgabe vorgesehen. Für das Areal soll ein neues alternatives Nutzungskonzept mit sportlichen Möglichkeiten entwickelt werden (siehe Drucksachen-Nr. 1910931EB7).Seite 3 von 12 Seite 4 Anlage/n 1 Auflistung Kunstrasenplätze und 2 Schreiben (öffentlich) 2 Ergänzungsblatt aus dem Umweltausschuss am 10.10.2019 (öffentlich)Seite 4 von 12 Anlage zu DS 1911914NV.. Kunstrasenplätze in Bonn Ernst-Moritz-Arndt-Gymnasium Sportplatz: 2007 (2016 erneuert) Finkenberg Sportplatz: 2008 (Sanierung in 2020 geplant) Hohe Straße Sportplatz: 2008 (Sanierung in 2020 geplant) Schulzentrum Hardtberg Platz 1: 2007 (2018 erneuert) Platz 2 Umbau in 2020 (bereits beschlossen) Sportpark Pennenfeld Sportplatz: 2006 Sportzentrum Friesdorf Sportplatz: 2009 (Sanierung in 2019 geplant) Wasserland Sportplatz: 2009 Buschdorf Sportplatz: 2011 Ippendorf Sportplatz: 2011 (2018 erneuert) Kleinspielfeld: 2015 Roleber Sportplatz: 2011 Kleinspielfeld: 2011 Plittersdorf Sportplatz: 2013 Oberkassel Sportplatz: 2014 Lessenich Sportplatz: 2015 Kleinspielfeld: 2015 Franz-Elbern-Stadion Sportplatz: 2015 Endenich Sportplatz: 2017 An der Josefshöhe Platz 1: Umbau in 2020 (bereits beschlossen) Platz 2: 2017 Kleinspielfeld: Errichtung in 2020 (bereits beschlossen) Integrierte Gesamtschule Beuel Sportplatz: 2018 Segmente: 2018 Laufbahn: 2018Seite 5 von 12 Röttgen Sportplatz: 2017 Kleinspielfeld: 2017 Mehlem Sportplatz: 2018 Graurheindorf Sportplatz: 2018 Wesselheideweg Sportplatz: 2018 Kleinspielfeld: 2019 Dransdorf Sportplatz: 2019 Schwarzrheindorf Sportplatz: 2019 Kleinspielfeld: 2019 Lengsdorf Kleinspielfeld: derzeit im Bau befindlich Altes Godesberger Stadion Sportplatz: Umbau erfolgt in 2019/20 Kleinspielfeld: Neubau in 2019/20Seite 6 von 12 Hausvogteiplatz 1, 10117 Berlin x Telefon 030 37711-0 Telefax 030 37711-999 Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln x Telefon 0221 3771-0 Telefax 0221 3771-128 Avenue des Nerviens 9 - 31, 1040 BRUXELLES, BELGIEN x Telefon +32 2 74016-20 Telefax +32 2 74016-21 Internet: www.staedtetag.de An die a) unmittelbaren Mitgliedstädte - Sportdezernate - b) Mitglieder und Ständige Gäste des Sportausschusses des Deutschen Städtetages c) Mitglieder und Ständige Gäste des Sportausschusses des Städtetages Nordrhein-Westfalen nachrichtlich: Mitgliedsverbände 06.08.2019/Vo Kontakt Klaus Hebborn klaus.hebborn@staedtetag.de Gereonstraße 18 - 32 50670 Köln Telefon 0221 3771-301 Telefax 0221 3771-309 Aktenzeichen 52.20.01 D Dokumenten-Nr. R 3073 www.staedtetag.de Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen Sehr geehrte Damen und Herren, in den vergangenen Wochen hat es in Fachkreisen und in der Öffentlichkeit eine intensive Diskussion über Aktivitäten der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) im Hinblick auf die Problematik von („bewusst zugesetztem“) Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen gegeben. Mit Rundschreiben vom 07.06.2019 (R 3047) hatten wir Ihnen hierzu erste Informationen übermittelt. Kolportiert wurde in der Öffentlichkeit ein vermeintliches zeitnahes Verbot des als Füllstoff auf Kunstra- senplätzen verwendeten Kunststoffgranulats ab 2021 bzw. 2022 durch die EU-Kommission. Diese Mel- dungen hatten bei Sportverbänden und -vereinen, aber auch im kommunalen Bereich erhebliche Unruhe und Unsicherheit über Zukunft von Kunstrasenplätzen sowie die Kosten von eventuellen Umrüstungen ausgelöst. Der organisierte Sport und die kommunalen Spitzenverbände haben sich daher für eine längere Übergangsfrist im Falle eines Verbotes der Verwendung von Kunststoffgranulat als Füllmaterial ausge- sprochen. Auch der für den Sport zuständige Bundesinnenminister hat diese Forderung aufgegriffen und eine Übergangsfrist von sechs Jahren gefordert. Die Vorsitzende der Sportministerkonferenz hat die deut- sche Position in einem Schreiben an den Direktor der ECHA zum Ausdruck gebracht. Seit einigen Tagen liegt nunmehr eine Antwort der Agentur vor. In dem Antwortschreiben stellt der Direktor der ECHA zunächst fest, dass der Sachverhalt und der Kontext in Presse und Öffentlichkeit teilweise inhaltlich ungenau und inkorrekt wiedergegeben worden ist. Es wird Kurzüberblick: Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat kürzlich über das derzeit laufende Konsultationsverfahren zum Umgang mit Kunststoffgranulat auf Kunstrasenplätzen informiert. Sie hat klargestellt, dass es nicht um ein pauschales Verbot oder gar die kurz- oder mittelfristige Schlie- ßung von Plätzen von Kunstrasenplätzen sondern um eine mögliche Beschränkung des Einsatzes von Kunststoffgranulat in der Zukunft geht. Der Deutsche Städtetag wird sich weiterhin für eine möglichst lange Übergangsfrist einsetzen.Seite 7 von 12 - 2 - darauf hingewiesen, dass als erster Schritt im Verfahren zu einer möglichen Beschränkung des Einsatzes von Kunststoffgranulat ein Konsultationsverfahren angelaufen ist, das noch bis zum 20. September 2019 läuft. In diesem Verfahren wird auch der Deutsche Städtetag teilnehmen und die kommunale Position einschließlich der Forderung nach einer möglichst langen Übergangsfrist einbringen. Nach Auswertung des Konsultationsverfahrens der interessierten Kreise soll dieses ausgewertet und der EU-Kommission ein Vorschlag zum Umgang mit der Problematik unterbreitet werden. Die ECHA betont, dass weder die Agentur noch die Kommission beabsichtigen, bestehende Kunstrasen- plätze zu schließen oder gar zu verbieten. Aus dem Schreiben geht weiterhin hervor, dass die Kostenar- gumente sowie die geforderte Übergangsfrist in die Stellungnahme der ECHA einfließen und diese einen „pragmatischen Vorschlag in Bezug auf den Einsatz von Kunststoffgranulat machen wird“. Wir gehen davon aus, dass mit dieser Klarstellung ein pauschales Verbot von Kunstrasenplätzen und/oder deren kurz- bzw. mittelfristige Schließung vom Tisch ist. Wir werden uns jedenfalls weiterhin dafür einset- zen, dass es zu einer für den Sport und die Kommunen tragfähigen Lösung kommt. Über die weitere Ent- wicklung werden wir Sie auf dem Laufenden halten. Das ECHA-Schreiben ist in der Anlage zu Ihrer Information beigefügt. Mit freundlichen Grüßen In Vertretung Klaus Hebborn AnlageSeite 8 von 12 1 (2) D(2019)1629 Helsinki, 29. Juli 2019 BH/ac Annankatu 18, P.O. Box 400, FI-00121 Helsinki, Finland | Tel. +358 9 686180 | Fax +358 9 68618210 | echa.europa.eu Frau Anja Stahmann Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport Bahnhofsplatz 29 28195 Bremen Email: anja.stahmann@soziales.bremen.de Betreff: Mikroplastik auf Kunstrasenplätzen Sehr geehrte Frau Senatorin, Vielen Dank für Ihr Schreiben vom 11. Juli 2019, in dem Sie auf den Beschränkungsvorschlag der ECHA für bestimmte Verwendungen von Mikroplastik Bezug nehmen. Insbesondere drücken Sie Ihre Besorgnis hinsichtlich eines zeitnahen Verbots des als Füllstoff auf Kunstrasenplätzen verwendeten Kunststoffgranulats aus. Gerade in der deutschen Medienlandschaft hat die Sorge um die weitere Verwendung von Kunststoffgranulat dieser Tage einiges Gehör gefunden. Aus Sicht der ECHA wurden jedoch Sachverhalt und Kontext des Beschränkungsvorschlags teilweise inhaltlich ungenau oder inkorrekt wiedergegeben. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, um den Sachverhalt zu erläutern. Die ECHA hat im Auftrag der Kommission einen Vorschlag für eine mögliche Beschränkung von Mikroplastik, das bewusst in Verbrauchererzeugnissen oder Erzeugnissen für professionelle Nutzungen Anwendung findet, gemacht. Im Fokus dieser Arbeit, die im Januar 2018 begann, steht die Verringerung bzw. Vermeidung von Mikroplastik als Stoff bzw. Stoffe, die sich in der Umwelt anreichern und nur sehr langsam abbaubar sind. Der Bericht unserer Agentur, veröffentlicht am 10. März dieses Jahres als Vorschlag für eine Beschränkung, kommt zu dem Schluss, dass Handlungsbedarf besteht, um das durch Mikroplastik bestehende Risiko für die Umwelt zu verringern. Das ist der erste Schritt in dem Verfahren zu einer möglichen Beschränkung von bestimmten Verwendungen von Mikroplastik. Momentan läuft eine Anhörung der interessierten Kreise, welche bis zum 20. September dieses Jahres zum Beschränkungsvorschlag Stellung nehmen können, bevor die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA (für Risikobewertung –RAC– und sozio-ökonomische Analyse –SEAC–) den Vorschlag bewerten und ihre gemeinsame Stellungnahme anfertigen. Diese Stellungnahme geht dann an die Kommission, welche auf dieser Grundlage über die entsprechende Beschränkung einen Entscheidungsentwurf anfertigen wird. Darüber wird wiederum im Komitologieverfahren entschieden. Die Beschränkung würde schließlich im Anhang XVII der REACH Verordnung ihren Platz finden. Aus meiner Sicht ist es wichtig, den Umfang der vorgeschlagenen Beschränkung zu sehen. Es geht um das Verringern des Eintrags von Mikroplastik in die Umwelt und nicht, wie in einigen Medien behauptet, um das pauschale Verbieten von Kunstrasenplätzen. Auch wenn von einer etwaigen Beschränkung eine nicht unerhebliche Anzahl von Kunstrasenplätzen in der EU betroffen sein kann, muss hervorgehoben werden, dass sich der Vorschlag der ECHA nicht auf einen Stichtag für das Eintreten einer Beschränkung festlegt, sondern erklärt, dass zum Zeitpunkt des Verfassens des Berichts unzureichende Informationen zu den Auswirkungen eines Verbotes von Kunststoffgranulat auf Sport - und Spielplätzen vorhanden war. Diese Informationslücke soll jetzt im Rahmen der laufenden Anhörung geschlossen und eine geeignete Übergangsfrist gefunden werden. Die von Ihnen und anderen interessierten KreisenSeite 9 von 12 2 (2) Annankatu 18, P.O. Box 400, FI-00121 Helsinki, Finland | Tel. +358 9 686180 | Fax +358 9 68618210 | echa.europa.eu eingebrachten Argumente bezüglich der Kosten für die Sanierung bestehender Plätze sowie die geforderte Übergangsfrist wird folglich von den Ausschüssen der ECHA geprüft werden. Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass weder die ECHA noch die Kommission beabsichtigen, bestehende Kunstrasenplätze zu schließen. Ich bin daher überzeugt, dass die Stellungnahme der wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA einen pragmatischen Vorschlag in Bezug auf den Einsatz von Kunststoffgranulat machen wird. Im Übrigen steht die gesamte Arbeit der ECHA zum Thema Mikroplastik im Kontext der Kunststoff-Strategie der Europäischen Kommission (siehe Pressemitteilung mit weiteren Verweisen), die Frau von der Leyen in Ihrer Agenda für Europa ebenfalls aufgegriffen und als Kernanliegen Ihrer anstehenden Amtszeit bestätigt hat. Ich hoffe diese Erläuterungen sind hilfreich. Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen, Bjorn Hansen Executive DirectorSeite 10 von 12 Bundesstadt Bonn TOP hh:mm Der Oberbürgermeister BE Amt 56 Ergänzungsblatt - öffentlich nach § 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW Drucksachen-Nr. 1911914EB7 Externe Dokumente Eingang Ratsbüro 15.10.2019 Betreff Evaluation von Kunstrasenplätzen Gremium Sitzung Ergebnis * Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz 10.10.2019 einstimmig wie EB2 und mündlich ergänzt Anregung an HA 1. Die Verwaltung wird beauftragt dem Umweltausschuss/ dem Sportausschuss in seiner ersten Sitzung nach der Sommerpause, in seiner nächsten Sitzung eine Evaluierung der Wirtschaftlichkeit von Kunststoffrasen im Vergleich zu Naturrasenplätzen anhand einer Kostenaufstellung für den Bau der Plätze und den Instandhaltungsaufwand bei einer Abschreibungsdauer von 25 Jahren vorzulegen. Dabei sollen in einer Matrix folgende Kennzahlen erfasst werden: • Jahr des Baubeginns • Datum der offiziellen Eröffnung des Platzes • Baukosten (Euro/m²) • Erneuerungsjahr • Kosten durch Austausch des Kunststoffbelages aufgeschlüsselt nach Erneuerung und Entsorgung) • Pflegekosten (Euro)/m² • Reparaturkosten • Einzäunungskosten • Kosten durch Vandalismus • Tatsächlicher Nutzungsdauer der einzelnen Kunstrasenplätze (h/a) • Gesamtkosten/a, • Kosten pro Spielstunde • Auslastungsgrad der Plätze • Anzahl der Vereine, die einen Platz nutzen, inkl. Stunden pro Monat • Anzahl der Schulen, die einen Platz nutzen, inklusive Stunden pro MonatSeite 11 von 12 2. Die Verwaltung gibt einen Überblick über Studien zum von Kunstrasenplätzen ausgehenden Gefährdungen für die Umwelt und die menschliche Gesundheit. 3. Die Verwaltung erstellt ein Strategiekonzept für die weitere Entwicklung vorhandener Tennenplätze außer den bereits stillgelegten und zur Stilllegung ursprünglich vorgesehene und ggf. instandzusetzender Kunstrasenplätze. Dazu stellt die Verwaltung dar, welche Tennenplätze aktuell auf dem Bonner Stadtgebiet existieren und wie diese unter Berücksichtigung der Kostenentwicklung für Kunstrasenplätze, der Bonner Nachhaltigkeitsstrategie, sowie der aus Punkt 1 und 2 gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickelt werden können. Ebenso sind Erweiterungen bestehender Plätze in das Strategiekonzept einzuarbeiten, sofern bspw. gewachsene Mitgliederzahlen oder eine veränderte Struktur dies erfordern.“ 4. In die Evaluation werden auch die Nutzergruppen(Vereine) der Plätze einbezogen. --- Die oben stehende Empfehlung an den Hauptausschuss geht zurück auf das Beratungsergebnis des Sportausschusses vom 17.09.2019(DS.-Nr.: 1911914EB2), das in der Sitzung des Umweltausschusses durch einen mündlichen Ergänzungsantrag von AM Dr. Janicke(SPD) , hier fettgedruckt dargestellt, erweitert wurde. An der vorangehenden Diskussion beteiligen sich AM Dr. Bänsch- Baltruschat(GRÜNE), AM Dr. Janicke(SPD), Stv. Gold(CDU), Stv. Prof. Dr. Löbach(FDP), AM Heitmann(SoLi) und für die Verwaltung Hr. Günther(52) und Frau Dr. Zolondek(56). Die so ergänzte Empfehlung spricht der Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz anschließend einstimmig aus.Seite 12 von 12
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:06 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de