190035 · Beschlussvorlage
Neuer Bildungsgang mit Angebot zur Gesellenprüfung im doppeltqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgang 'Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) und dreijährige Berufsfachschule mit Kosmetikausbildung' am Robert-Wetzlar-Berufskolleg ab dem Schuljahr 2019/2020 (alt: 1912786)
Kerndaten
- Nummer
- 190035
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Schulausschusses Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190035 Neuer Bildungsgang mit Angebot zur Gesellenprüfung im doppeltqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgang 'Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) und dreijährige Berufsfachschule mit Kosmetikausbildung' am Robert-Wetzlar-Berufskolleg ab dem Schuljahr 2019/2020 (alt: 1912786) Beratungsfolge Schulausschuss 13.11.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1) Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG NRW i.V.m. APO-BK (Verordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs), Anlage C (Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife oder zu beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten und zur Fachhochschulreife führen) sowie § 2 BKAZVO (Berufskolleganrechnungs- und –zulassungsverordnung) folgenden Antrag des Robert-Wetzlar-Berufskollegs: Ab dem Schuljahr 2019/2020 sollen die Absolventinnen und Absolventen des doppeltqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgangs „Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) und dreijährige Berufsfachschule mit Kosmetikausbildung“ gleichzeitig mit der Abschlussprüfung auch die Gesellenprüfung (gem. § 36 Abs. 2 Handwerksordnung) ablegen dürfen. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Robert-Wetzlar-Berufskolleg den Antrag auf Genehmigung des neuen Bildungsgangs bei der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde zu stellen, um eine Genehmigung zu erreichen. Federführung: 40 Schulamt Dezernat: Dez. VSeite 1 von 3 Seite 2 3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den Schulträger sowohl im Schuljahr 2019/2020 als auch in den kommenden Jahren weitere Kosten durch die Zulassung der Absolventinnen und Absolventen im beschriebenen Bildungsgang zur Gesellenprüfung entstehen: Das Robert-Wetzlar-Berufskolleg erfüllt als sehr gut ausgestattete Ausbildungsstätte auch aus Sicht der Kreishandwerkerschaft und der Friseur- Innung Bonn/Rhein-Sieg bereits alle Anforderungen, um Auszubildende an alle laut Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte heranzuführen Begründung Der dreijährige vollzeitschulische Bildungsgang Kosmetik wird als doppelt qualifizierender Bildungsgang am Robert-Wetzlar-Berufskolleg seit dem Schuljahr 2000/2001 angeboten; mit der Höheren Berufsfachschule für Kosmetik wird neben dem Berufsabschluss zur/m staatlich anerkannten Kosmetiker/in auch der Erwerb der Fachhochschulreife ermöglicht. Die Handwerkskammer Bonn/Rhein-Sieg unterstützt das oben beschriebene Anliegen des Berufskollegs – genauso wie die Handwerkskammer zu Köln, die Bundesagentur für Arbeit und die Gewerkschaft ver.di – ausdrücklich: Nach einer dort durchgeführten Analyse sei das Angebot an dualen Ausbildungsplätzen in der Region Bonn/Rhein-Sieg ausgesprochen gering, denn es fehlten breit aufgestellte Betriebe, die die gesamte Ausbildungspalette und deren Anwendung abbilden könnten. Meist handelte es sich um Kleinbetriebe mit wenigen oder keinen Angestellten; diese Betriebe bildeten in der Regel auch nicht aus. Auch die Bundesagentur für Arbeit sieht durch die Zulassung zur Gesellenprüfung eine gute Möglichkeit, qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einem durchaus aufnahmefähigen Arbeitsmarkt zuzuführen.Seite 2 von 3 Seite 3 Den Absolventinnen und Absolventen am Robert-Wetzlar- Berufskolleg würde mit dem Gesellenbrief perspektivisch sogar die Chance zur Meisterprüfung eröffnet. Eine Förderung von Ausbildungsberufen gerade im Bereich des Handwerks ist auch vor dem Hintergrund des wachsenden Fachkräftebedarfs in der Region ebenfalls Ziel des Landesprogramms „Kein Abschluss ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf NRW“, an dem die Stadt Bonn als Region gemeinsam mit dem Rhein- Sieg-Kreis teilnimmt. In diesem Projekt sind auch die Handwerkskammer zu Köln und die Kreishandwerkerschaft wichtige Kooperationspartner. Daher unterstützt die Verwaltung ausdrücklich die oben dargestellten Bemühungen des Robert-Wetzlar- Berufskollegs um eine qualitativ hochwertige Weiterentwicklung des (dualen) Ausbildungsangebotes. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de