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190035 · Beschlussvorlage

Neuer Bildungsgang mit Angebot zur Gesellenprüfung im doppeltqualifizierenden vollzeitschulischen Bildungsgang 'Erwerb der Fachhochschulreife (FHR) und dreijährige Berufsfachschule mit Kosmetikausbildung' am Robert-Wetzlar-Berufskolleg ab dem Schuljahr 2019/2020 (alt: 1912786)

Nummer
190035
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Schulausschusses 13.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190035
Neuer Bildungsgang mit Angebot zur
Gesellenprüfung im doppeltqualifizierenden
vollzeitschulischen Bildungsgang 'Erwerb der
Fachhochschulreife (FHR) und dreijährige
Berufsfachschule mit Kosmetikausbildung' am
Robert-Wetzlar-Berufskolleg ab dem Schuljahr
2019/2020 (alt: 1912786)
Beratungsfolge
Schulausschuss 13.11.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1) Die Stadt Bonn befürwortet gem. § 81 Abs. 2 SchulG
NRW i.V.m. APO-BK (Verordnung über die Ausbildung und
Prüfung in den Bildungsgängen des Berufskollegs),
Anlage C (Bildungsgänge, die zu einem Berufsabschluss
nach Landesrecht und zur Fachhochschulreife oder zu
beruflichen Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten
und zur Fachhochschulreife führen) sowie § 2 BKAZVO
(Berufskolleganrechnungs- und –zulassungsverordnung)
folgenden Antrag des Robert-Wetzlar-Berufskollegs:
Ab dem Schuljahr 2019/2020 sollen die Absolventinnen
und Absolventen des doppeltqualifizierenden
vollzeitschulischen Bildungsgangs „Erwerb der
Fachhochschulreife (FHR) und dreijährige
Berufsfachschule mit Kosmetikausbildung“ gleichzeitig
mit der Abschlussprüfung auch die Gesellenprüfung
(gem. § 36 Abs. 2 Handwerksordnung) ablegen dürfen.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem
Robert-Wetzlar-Berufskolleg den Antrag auf
Genehmigung des neuen Bildungsgangs bei der
Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde
zu stellen, um eine Genehmigung zu erreichen.
Federführung:
40 Schulamt Dezernat:
Dez. VSeite 1 von 3

Seite 2
3) Es wird ausdrücklich ausgeschlossen, dass für den
Schulträger sowohl im Schuljahr 2019/2020 als auch in
den kommenden Jahren weitere Kosten durch die
Zulassung der Absolventinnen und Absolventen im
beschriebenen Bildungsgang zur Gesellenprüfung
entstehen: Das Robert-Wetzlar-Berufskolleg erfüllt
als sehr gut ausgestattete Ausbildungsstätte auch aus
Sicht der Kreishandwerkerschaft und der Friseur-
Innung Bonn/Rhein-Sieg bereits alle Anforderungen, um
Auszubildende an alle laut Ausbildungsordnung
vorgeschriebenen Ausbildungsinhalte heranzuführen
Begründung
Der dreijährige vollzeitschulische Bildungsgang
Kosmetik wird als doppelt qualifizierender
Bildungsgang am Robert-Wetzlar-Berufskolleg seit dem
Schuljahr 2000/2001 angeboten; mit der Höheren
Berufsfachschule für Kosmetik wird neben dem
Berufsabschluss zur/m staatlich anerkannten
Kosmetiker/in auch der Erwerb der Fachhochschulreife
ermöglicht.
Die Handwerkskammer Bonn/Rhein-Sieg unterstützt das
oben beschriebene Anliegen des Berufskollegs –
genauso wie die Handwerkskammer zu Köln, die
Bundesagentur für Arbeit und die Gewerkschaft ver.di
– ausdrücklich:
Nach einer dort durchgeführten Analyse sei das
Angebot an dualen Ausbildungsplätzen in der Region
Bonn/Rhein-Sieg ausgesprochen gering, denn es fehlten
breit aufgestellte Betriebe, die die gesamte
Ausbildungspalette und deren Anwendung abbilden
könnten. Meist handelte es sich um Kleinbetriebe mit
wenigen oder keinen Angestellten; diese Betriebe
bildeten in der Regel auch nicht aus.
Auch die Bundesagentur für Arbeit sieht durch die
Zulassung zur Gesellenprüfung eine gute Möglichkeit,
qualifizierte Absolventinnen und Absolventen einem
durchaus aufnahmefähigen Arbeitsmarkt zuzuführen.Seite 2 von 3

Seite 3
Den Absolventinnen und Absolventen am Robert-Wetzlar-
Berufskolleg würde mit dem Gesellenbrief
perspektivisch sogar die Chance zur Meisterprüfung
eröffnet.
Eine Förderung von Ausbildungsberufen gerade im
Bereich des Handwerks ist auch vor dem Hintergrund
des wachsenden Fachkräftebedarfs in der Region
ebenfalls Ziel des Landesprogramms „Kein Abschluss
ohne Anschluss – Übergang Schule-Beruf NRW“, an dem
die Stadt Bonn als Region gemeinsam mit dem Rhein-
Sieg-Kreis teilnimmt. In diesem Projekt sind auch die
Handwerkskammer zu Köln und die Kreishandwerkerschaft
wichtige Kooperationspartner.
Daher unterstützt die Verwaltung ausdrücklich die
oben dargestellten Bemühungen des Robert-Wetzlar-
Berufskollegs um eine qualitativ hochwertige
Weiterentwicklung des (dualen) Ausbildungsangebotes.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 20:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de