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190030 · Beschlussvorlage

Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater Bonn (alt: 1812983)

Nummer
190030
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190030-3 AA Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater Bonn (alt: 1812983AA12)
  2. 190030-2 AA Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater Bonn (alt: 1812983AA5, FF: SPD-Fraktion)
  3. 190030-1 AA Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater Bonn (alt: 1812983AA4)

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Beschlussvorlage
öffentlich
190030
Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater
Bonn (alt: 1812983)
Beratungsfolge
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Beirat Bürgerbeteiligung 14.11.2018 geändert, sh.
1812983EB3
9
Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger und Lokale
Agenda
20.11.2018 bei Anerkennung der
Tagesordnung mit
Mehrheit (CDU,
Grüne, FDP und AfB
gegen SPD, Linke,
Sozialliberale und
BBB) abgesetzt und
vertagt
2
Kulturausschuss 22.11.2018 vertagt in
Sondersitzung
04.12.2018
2
Kulturausschuss 04.12.2018 Sitzung
abgesagt
2
Rat 11.12.2018 bei Anerkennung der
TO von der TO
abgesetzt und vertagt
1
Kulturausschuss 17.01.2019 mehrheitlich ohne
Votum in Rat mit
Maßgabe, sh.
1812983EB8
2
Ausschuss für Beteiligung der
Bürgerinnen und Bürger und Lokale
Agenda
24.01.2019 gemeinsame
Beratung mit 1.7.1
(1812528)
Ziffernweise
Abstimmung, sh.
1812983EB9
2
Rat 07.02.2019 bei Anerkennung der
TO von der TO
abgesetzt und vertagt
1
Rat 28.03.2019 bei Anerkennung der
TO abgesetzt und
vertagt bis die
Evaluierung
abgeschlossen ist
1
Mit der derzeitigen Umsetzung der dringendsten Maßnahmen in den verschiedenen
Spielstätten des Theater Bonn bezogen auf Brandschutz und Arbeitssicherheit ist nicht
gewährleistet, dass deren Spielfähigkeit auf Dauer hergestellt werden kann. Um eine
Federführung:
41 Kulturamt Dezernat:
Dez. IVSeite 1 von 16

Seite 2
dauerhafte Spielfähigkeit und damit die Zukunftsfähigkeit des Theater Bonn zu
gewährleisten, muss zügig eine Entscheidung über die Infrastruktur des Theater Bonn
getroffen werden. Die Beschlussfassung über die Bürgerbeteiligung muss daher noch
in diesem Jahr erfolgen, um diese Anfang 2019 durchführen zu können. Dies ist nur mit
der vorgesehenen Beratungsfolge zu erreichen.
Beschlussvorschlag
1. Die Bürgerbeteiligung zur künftigen Infrastruktur des Theater Bonn erfolgt auf der Grundlage der
Szenarien 2 und 4 des Gutachtens „Entwicklung von Zukunftsoptionen für die Infrastruktur des
Theater Bonn“ der Firma actori.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der als Anlage beigefügten
Leistungsbeschreibung die Ausschreibung eines externen Büros vorzunehmen und das Ergebnis
der Angebotsauswertung den entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Der Rat hatte die Verwaltung mit Beschluss vom 25.02.2016 (DS-Nr.:
1513881NV7) im Zusammenhang mit der Vermietung der Schauspielhalle
Beuel an das Pantheon Theater u. a. beauftragt, eine Planung in Auftrag zu
geben, auf deren Grundlage er über den Umfang der notwendigen
Instandsetzungsmaßnahmen für das Opernhaus und das Schauspielhaus Bad
Godesberg beschließen kann.
Die Verwaltung hat im September 2017 auf der Grundlage der vorliegenden
Planungen von thea.pro vorgeschlagen, die Spielstätten des Theater Bonn
(Opernhaus mit Werkstattbühne, das Schauspielhaus Bad Godesberg und die
Werkstätten in Beuel) zur langfristigen Sicherung des Spielbetriebs in den
kommenden Jahren instand zu setzen.
Am 09.11.2017 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Wirtschaftlichkeit
einer Instandsetzung des Theater Bonn sowie eines evtl. Neubaus zu
überprüfen (DS-Nr.: 1712586EB12).
Die Untersuchungsergebnisse der Firma actori liegen vor und wurden dem
Kulturausschuss am 04.10.2018 vorgestellt (DS-Nr.: 1812528ED2).
Unabhängig von den notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des laufenden
Spielbetriebs und zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Brandschutz
allgemein und insbesondere im Beethovenjubiläumsjahr muss für die
notwendige Entwicklung einer zukunftsfähigen Infrastruktur für das Theater
Bonn mit seinen drei Liegenschaften möglichst bald eine EntscheidungSeite 2 von 16

Seite 3
getroffen werden.
Hierzu hat actori Szenarien entwickelt, die von Instandsetzung mit und ohne
Interimsspielstätte bis hin zu verschiedenen Neubauvarianten an
unterschiedlichen Standorten reichen.
In die Entscheidungsfindung über das geeignete Szenario sollen die
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn einbezogen werden. Der
Kulturausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 04.10.2018 gebeten,
konkrete Vorschläge zum weiteren Verfahren und zu den Eckpunkten der
Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater Bonn vorzulegen.
Zu 1)
Bonn ist Sitz weltweit agierender als auch mittelständischer Unternehmen,
namhafte Universitätsstadt und Standort von bedeutenden Wissenschafts-,
Forschungs- und Fördereinrichtungen. Bonn ist wichtiger Politikstandort, als
einziger UN-Standort in Deutschland Ort für bedeutende nationale und
internationale Konferenzen und Ort der nationalen Beethovenpflege. Diese das
Profil der Stadt prägenden Bereiche sollen durch die in der
Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vorgesehene Zusatzvereinbarung
zum Bonn-Berlin-Gesetz bekräftigt werden.
Das Theater Bonn - mit seinen Sparten Musiktheater, Schauspiel und Tanz - ist
die kulturelle Leitinstitution der vielfältigen und attraktiven Bonner
Kulturlandschaft, die darüber hinaus auch durch Kultureinrichtungen des
Bundes, des Landes und des Landschaftsverbandes sowie eine vielfältige freie
Szene geprägt wird. Als Mehrspartentheater zählt es zu den kommunalen
Einrichtungen, die eine deutsche Großstadt mit Oberzentrumsfunktion – hier für
rund eine Million Menschen – vorhält.
Die Bundesregierung hat im April dieses Jahres die Nominierung der deutschen
Theater- und Orchesterlandschaft für die UNESCO-Liste des Immateriellen
Kulturerbes in Paris eingereicht1 und dabei den Wert dieser Kulturinstitutionen
für die/den Einzelne/n aber auch für die Gesellschaft herausgestellt. Auch in
diesem Sinne sind Oper und Schauspielhaus (unter Einbeziehung der
Theaterwerkstätten in Beuel) Häuser für die Bonner Bürgerinnen und Bürger
sowie für Gäste aus dem In- und Ausland.
Gegenstand der Bürgerbeteiligung
1 https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-
kulturerbe-weltweit/nominierung-derSeite 3 von 16

Seite 4
Grundlage für die Bürgerbeteiligung sind die sechs, mittels monetärer und
nichtmonetärer Realisierungsrisiken bewerten Szenarien des Gutachtens zur
Entwicklung von Zukunftsoptionen für die Infrastruktur des Theater Bonn der
Firma actori (DS-Nr.: 1812528ED2).
Die Verwaltung hatte im Kulturausschuss am 30.08.2018 (DS-Nr.:
1710839NV3) bereits darauf hingewiesen, dass die Firma CIMA ein
übergreifendes Veranstaltungsstättenkonzept erarbeitet. Übergeordnetes
Ziel war, eine Entscheidungsgrundlage zur Positionierung der Stadt als
Kongress- und Veranstaltungsort zu erarbeiten und die Ableitung konkreter
Maßnahmen hinsichtlich des Betriebes und der Sanierung der im städtischen
Besitz befindlichen Veranstaltungstätten zu schaffen. Der Auftrag erfolgte vor
dem Hintergrund, das auf verschiedene Voruntersuchungen und
Einzelbetrachtungen zurückgegriffen werden konnte, gleichzeitig aber keine
aktuelle systematische Erfassung aller relevanten Informationen zu den
vorhandenen Objekten vorlag. In diesem Kontext hat sich CIMA auch mit den
von actori erarbeiteten Szenarien befasst.
Das CIMA-Gutachten soll am 20.11.2018 veröffentlicht, dem Hauptausschuss
in seiner Sitzung am 4.12.2018 vorgestellt und nachlaufend zur Beratung in die
Fachausschüsse verwiesen werden. Die Einschätzungen von CIMA zu den 6
Szenarien sollten aus Sicht der Verwaltung in die Entscheidung über die in eine
Bürgerbeteiligung einzubringenden Optionen einfließen. Hier insbesondere,
dass der bislang vorliegende Entwurf des CIMA-Gutachtens die Szenarien 3, 5
und 6 aufgrund der Zusammenlegung der Spielstätten kritisch sieht.
Auch die bereits jetzt sichtbaren Erkenntnisse aus dem noch laufenden
Leitbildprozess Bad Godesberg müssen nach Auffassung der Verwaltung
hier berücksichtigt werden.
In Betrachtung dieser Prozesse und Untersuchungen sowie aufgrund
anderer sachlicher Gründe schlägt die Verwaltung vor, die folgenden vier
Szenarien nicht in die Bürgerbeteiligung einzubringen:
Szenario 1:
Instandsetzung des Opernhauses und des Schauspielhauses bei lfd.
Betrieb, Instandsetzung Werkstätten Beuel, - (rd. 137 Mio. EUR
Baukosten),
Begründung für den Ausschluss aus dem
Bürgerbeteiligungsverfahren:
Aufgrund des unüberschaubaren zeitlichen und finanziellen Risikos
einer Instandsetzung im laufenden Betrieb wird dieses Szenario
verworfen. Die Auslastung des Marktes (Baugewerbe) wird auch vonSeite 4 von 16

Seite 5
actori als hohes Realisierungsrisiko eingestuft. Deutschlandweit gibt es
bislang kein Beispiel und damit auch keine Erfahrung für eine solche
Umsetzung mit einem Volumen > 100 Mio. EUR.
Szenario 3:
Neubau eines Mehrspartenhauses am Standort der Stadthalle Bad
Godesberg, Instandsetzung Werkstätten Beuel - (rd. 151 Mio. EUR
Baukosten unter Berücksichtigung der Einsparungen im Betrieb),
Begründung für den Ausschluss aus dem
Bürgerbeteiligungsverfahren:
Das CIMA-Gutachten sieht Szenario 3 kritisch.
Darüber hinaus positionieren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer
im laufenden Leitbildprozess Bad Godesberg gegen eine Oper auf dem
Gelände der Stadthalle.
Szenario 5
Neubau Bonn II: Neubau eines Mehrspartenhaus am jetzigen Standort
der Oper, Errichtung einer Interimsspielstätte, Instandsetzung
Werkstätten Beuel - (rd. 169 Mio. EUR Bau- und Interimskosten unter
Berücksichtigung der Einsparungen im Betrieb),
Begründung für den Ausschluss aus dem
Bürgerbeteiligungsverfahren:
Das bei der Firma CIMA in Auftrag gegebene Gutachten positioniert
sich ebenfalls gegen Szenario 5.
Im o.g. Leitbildprozess Bad Godesberg sprechen sich die
Teilnehmerinnen und Teilnehmer klar für den Verbleib des
Schauspielhauses in der Bad Godesberger Innenstadt aus.
Szenario 6:
Neubau „Beethoven Campus“: Neubau eines Mehrspartenhauses vor
der Beethovenhalle, Einbindung weiterer Partner in das
Gesamtkonzept, Instandsetzung Werkstätten Beuel - (rd. 149 Mio. EUR
Baukosten sowie Einsparungen im Betrieb.)
Begründung für den Ausschluss aus dem
Bürgerbeteiligungsverfahren:
Das CIMA-Gutachten sieht Szenario 6 kritisch.
Die Untere Denkmalbehörde weist unter der Einschränkung, dass eine
konkrete Beurteilung der denkmalrechtlichen Belange ohne genaue
Planungsgrundlage nicht möglich ist, darauf hin, dass in einem
Abwägungsprozess zwischen Denkmalschutz und anderer öffentlicherSeite 5 von 16

Seite 6
Belange eine Zustimmung zu der dauerhaften Niederlegung des
Denkmals (Außenanlage als denkmalwerter Bestandteil der
Beethovenhalle) nicht wahrscheinlich sei. Am Standort Beethovenhalle
ist neben den Aspekten denkmalgeschützter Freianlage und
Umgebungsschutz Gebäude Beethovenhalle zudem noch der Schutz
des Bodendenkmals, welches ebenfalls in der Denkmalliste der Stadt
Bonn erfasst ist, zu berücksichtigen. Aus Sicht des Fachamtes für
Bodendenkmalpflege sind Eingriffe grundsätzlich zu vermeiden. Die
archäologische Grabung ist erst das Mittel zweiter Wahl.
Der Verwaltung liegen zwischenzeitlich Stellungnahmen der
Urheberrechtsinhaber (Siegfried Wolske / Heinrich Raderschall) vor.
Danach ist davon auszugehen, dass ein Neubauszenario als dauerhafte
Einrichtung keine Zustimmung erhalten würde.
Die übrigen zwei Szenarien sind nach Einschätzung der Verwaltung
grundsätzlich realisierbar und bilden daher die Grundlage für die
Bürgerbeteiligung:
Szenario 2
Instandsetzung des Opernhauses und des Schauspielhauses mit
Interimsspielstätte, Instandsetzung Werkstätten Beuel – (rd. 130 Mio.
EUR Bau- und Interimskosten),
Szenario 4
Neubau Bonn I: Neubau eines Opernhauses (Einspartenhaus) am
jetzigen Standort, Instandsetzung des Schauspielhauses sowie der
Werkstätten Beuel - (rd. 161 Mio. EUR Bau- und Interimskosten unter
Berücksichtigung der Einsparungen im Betrieb).
zu 2) Verfahren der Bürgerbeteiligung und weiteres Vorgehen
Für das konkrete Beteiligungsverfahren schlägt die Verwaltung ein
mehrstufiges Konzept mit sogenannter Orientierungs-, Verdichtungs- und
Entscheidungsphase vor. Hierbei werden durch vielfältige Methoden die
Vorschläge/Eingaben/Hinweise der Bürgerinnen und Bürger im Laufe des
Verfahrens auch unter Einbeziehung weiterer Akteurs- und Zielgruppen immer
weiter verdichtet und in der Abschlussphase von parallelen Planungszellen
bearbeitet. Eine Planungszelle ist eine auf Zufallsauswahl beruhende Gruppe
aus der Bürgerschaft, die an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen in
wechselnden Gruppenzusammensetzungen arbeitet. Sie widmet sichSeite 6 von 16

Seite 7
konstruktiv den verschiedenen Sichtweisen und Themen zu den Szenarien
Instandsetzung/Neubau Theater Bonn und wird dabei von Impulsgeberinnen
und Impulsgebern ausgewogen informiert. Am Ende steht ein so genanntes
"Bürgergutachten", das die Empfehlungen aus der Bürgerschaft
zusammenfasst und eine Entscheidungsgrundlage für die Politik darstellt.
Für die Durchführung dieses mehrstufigen, komplexen
Bürgerbeteiligungsverfahrens muss ein externes Büro beauftragt werden. Die
Verwaltung schätzt, dass hierfür eine Auftragssumme von rd. 200.000 €
benötigt wird. Diese Mittel sind bislang nicht veranschlagt und stehen im
Kulturhaushalt nicht zur Verfügung. Bei einer entsprechenden Beauftragung
müssen diese Mittel mit einer Deckung aus dem Gesamthaushalt zur
Verfügung gestellt werden.
Die beigefügte Leistungsbeschreibung zur Angebotseinholung gemäß § 50
Unterschwellen-vergabeordnung (UVgO) i. V. m. Ziffer 4.2. der städt.
Vergabeordnung für die Beauftragung eines externen Büros enthält die
Zielsetzung, die Ausschreibungsbausteine sowie die Anforderungen zur
Angebotseinholung für eine Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater
Bonn.
In den Angeboten ist die geplante Vorgehensweise inklusive eines Konzeptes
zur Öffentlichkeitsbeteiligung (= detailliertes Beteiligungskonzept) zu erläutern,
die Honorar- und Sachkosten darzustellen, sowie die Leistungsfähigkeit des
Büros nachzuweisen.
Daneben sind die erforderlichen einzuhaltenden Abgabeleistungen aufgeführt.
Das Büro soll fundierte Kenntnisse in der Kulturentwicklung vorweisen.
Für die Auswertung der eingegangenen Angebote durch die Verwaltung
werden folgende Kriterien zugrunde gelegt und gewichtet:
schlüssiges Gesamtkonzept 35 %
Leistungsfähigkeit des Büros 25 %
Referenzen 10 %
Preis 20 %
Präsentations- und Kommunikationsfähigkeit 10 %
Das Ergebnis der Angebotsauswertung wird den zuständigen politischen
Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend wird das
ausgewählte Büro zeitnah beauftragt, um zügig mit der Arbeit beginnen zu
können.
Der Zeitplan (s. Anlage) ist Bestandteil des mit dem Angebot vorgelegten
Konzeptes, allerdings soll die Entscheidung über die künftige Infrastruktur des
Theaters spätestens im Herbst 2019 gefällt werden.Seite 7 von 16

Seite 8
Das Beteiligungsverfahren soll gemäß den „Leitlinien Bürgerbeteiligung“ als
komplexes Verfahren durchgeführt werden, d.h. die Koordinierungsstelle
Bürgerbeteiligung und der Beirat Bürgerbeteiligung werden in alle Phasen der
Bürgerbeteiligung eng eingebunden.Seite 8 von 16

Seite 9
Anlage
Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur von Oper und
Schauspiel
Dreistufiges Vergabeverfahren – Leistungsbeschreibung
Bonn, November 2018
Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur von Oper und
Schauspiel
1. Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens zur Beauftragung
eines externen Büros
Die Bundesstadt Bonn, vertreten durch das Kulturamt, schreibt mit
Beschluss des Rates vom XX.XX.XXXX die Erarbeitung eines
mehrstufigen Verfahrens zur Bürgerbeteiligung für die Infrastruktur des
Theaters Bonn aus. Im Rahmen dieses Beschlusses fordert die
Bundesstadt Bonn geeignete Bewerber auf, Vorschläge zu erarbeiten und
Angebote einzureichen.
1.1 Ausgangslage
Bonn ist Sitz weltweit agierender als auch mittelständischer
Unternehmen, namhafte Universitätsstadt und Standort von bedeutenden
Wissenschafts-, Forschungs- und Fördereinrichtungen. Bonn ist wichtiger
Politikstandort, als einziger UN-Standort in Deutschland Ort für
bedeutende nationale und internationale Konferenzen und Ort der
nationalen Beethovenpflege. Diese das Profil der Stadt prägenden
Bereiche sollen durch die in der Koalitionsvereinbarung der
Bundesregierung vorgesehene Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-
Gesetz bekräftigt werden.
Das Theater Bonn - mit seinen Sparten Musiktheater, Schauspiel und
Tanz - ist die kulturelle Leitinstitution der vielfältigen und attraktivenSeite 9 von 16

Seite 10
Bonner Kulturlandschaft, die darüber hinaus auch durch
Kultureinrichtungen des Bundes, des Landes und des
Landschaftsverbandes sowie einer vielfältigen freien Szene geprägt wird.
Als Mehrspartentheater zählt es zu den kommunalen Einrichtungen mit
überregionaler Strahlkraft, die eine deutsche Großstadt mit
Oberzentrumsfunktion – hier für rund eine Million Menschen – vorhält.
Die Bundesregierung hat im April dieses Jahres die Nominierung der
deutschen Theater- und Orchesterlandschaft für die UNESCO-Liste des
Immateriellen Kulturerbes in Paris eingereicht2 und dabei den Wert dieser
Kulturinstitutionen für die/den Einzelne/n aber auch für die Gesellschaft
herausgestellt. Auch in diesem Sinne sind Oper und Schauspielhaus
(unter Einbeziehung der Theaterwerkstätten in Beuel) Häuser für die
Bonner Bürgerinnen und Bürger sowie für Gäste aus dem In- und
Ausland. Das Theater Bonn ist unverzichtbarer Bestandteil der
lebenswerten Beethoven- und UN-Stadt Bonn.
1.2 Zielsetzung
Für die notwendige Entwicklung einer zukunftsfähigen Infrastruktur für
das Theater Bonn mit seinen drei Liegenschaften muss jenseits von
notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des laufenden Spielbetriebs und
zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Brandschutz eine
Entscheidung getroffen werden. Hierzu hat eine Beratungsfirma mögliche
Szenarien entwickelt, die von Instandsetzung mit und ohne
Interimsspielstätte bis hin zu verschiedenen Neubauvarianten an
unterschiedlichen Standorten gehen.
Von diesen Szenarien sind nach Einschätzung der Verwaltung zwei
Varianten grundsätzlich realisierbar und sollen die Grundlage für die
Bürgerbeteiligung bilden:
• Szenario 2
Instandsetzung des Opernhauses und des Schauspielhauses mit
Interimsspielstätte, Instandsetzung Werkstätten Beuel – (rd. 130 Mio.
EUR Bau- und Interimskosten),
• Szenario 4
2 https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe-
weltweit/nominierung-derSeite 10 von 16

Seite 11
Neubau Bonn I: Neubau eines Opernhauses (Einspartenhaus) am
jetzigen Standort, Instandsetzung des Schauspielhauses sowie der
Werkstätten Beuel - (rd. 161 Mio. EUR Bau- und Interimskosten unter
Berücksichtigung der Einsparungen im Betrieb).
In die Entscheidungsfindung über das geeignete Szenario sollen die
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn in einem mehrstufigen Verfahren
einbezogen werden.
2 Ausschreibungsbausteine
2.1 Leistungsbeschreibung
Zur Erarbeitung eines umfassenden Beteiligungskonzeptes und
Begleitung des Prozesses soll ein externes Büro beauftragt werden. Das
Büro sollte möglichst auch Erfahrungen in der Kulturentwicklung
aufweisen.
Wesentliche Inhalte zur Erarbeitung des Konzeptes umfassen:
Die Öffentlichkeit über die Rahmenbedingungen informieren.
Die Berücksichtigung und Einbeziehung der parallel laufenden
Konzepterarbeitungen (Kulturquartier rund um die Halle Beuel,
Leitbildprozess Bad Godesberg).
Die intensive Beschäftigung mit den zwei vorgegebenen Szenarien
nebst Ermittlung von Defiziten, Stärken und Chancen dieser
Szenarien aus Sicht der Bürgerschaft im Rahmen einer breiten
Bürgerbeteiligung.
Die Verdichtung der Ergebnisse aus der breiten Beteiligung – hierzu
soll eine kontinuierliche und umfangreiche Beteiligung aller
relevanten Akteurs- und Zielgruppen vorgesehen werden.
Als zentralen Baustein für die Entscheidungsphase schlägt die
Verwaltung die Durchführung von mindestens drei parallelen
Planungszellen vor, aus denen ein Bürgergutachten hervorgeht,
dass anschließend als Entscheidungsgrundlage dem Rat der Stadt
Bonn übergeben wird.
Alternativ können für die Abschlussphase andere Formate
angeboten werden sofern sichergestellt ist, dass ein möglichst
repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung eingebunden wird.Seite 11 von 16

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Eine aktivierende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Die Bereitschaft, die jeweiligen Zwischenstände intensiv zu
reflektieren und gegebenenfalls auf sich verändernde
Rahmenbedingungen flexibel zu reagieren.
Die finale Konzepterarbeitung des Büros soll in enger Abstimmung mit der
Verwaltung erfolgen.
2.2 Anforderungen an das Angebot
A Verfahrenskonzept
- Darstellung der vorgesehenen Herangehensweise zur Erarbeitung
der unter „2.1. Leistungsbeschreibung“ genannten Bestandteile mit
nachvollziehbaren Bausteinen und Bepreisung der angebotenen
Leistungen.
B Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung
- Darstellung eines Konzeptes für ein komplexes
Beteiligungsverfahren zur Einbindung der Öffentlichkeit. Hierzu sind
anzuwendende Formate und Methoden in Abstimmung mit dem
Verfahrenszeitplan darzustellen.
C Honorar- und Sachkosten
- Die Kosten sind getrennt nach Honorar- und Sachkosten
auszuweisen (max. 3% Nebenkosten möglich)
- Den Verfahrensschritten und –Bestandteilen sind die jeweiligen
Kosten zuzuordnen.
- Aufschlüsselung der Leistungen inkl. Nebenkosten und Fahrtkosten
(Tagessatz und Stundensatz ist aufzuschlüsseln)
- Transparente Darstellung und Bepreisung von optionalen
Leistungen
- Kosten, die durch die Einbeziehung Dritter entstehen, sind
nachrichtlich anzugeben.
D AbgabeleistungSeite 12 von 16

Seite 13
- Sämtliche Dokumente und Abbildungen/ Visualisierungen/ Karten
etc., die im Prozessverlauf und im Zuge der Auftragsabwicklung
entstehen, sind der Auftraggeberin in digitaler Form als offene Text-
und Bilddateien zu übergeben, so dass eine weitere Verwendung
der Dateien oder von Teilen durch die Auftraggeberin möglich ist.
Fotos sind der Auftraggeberin als hochauflösende .jpeg- oder .tiff-
Dateien zu überlassen. Die Auftraggeberin erhält des Weiteren
sämtliche Nutzungsrechte an den Dokumenten und Ergebnissen
aus dem Prozess, soweit diese durch den Auftragnehmer erarbeitet
wurden. Näheres wird durch einen noch zwischen Auftragnehmer
und Auftraggeberin abzuschließenden Vertrag geregelt.
E Darstellung und Präsentation
- Es wird erwartet, dass die engere Wahl von Bewerbern ihr Angebot
mündlich vor einem Auswahlgremium vorträgt.
2.3 Anforderungen an die Bewerber
Die Bewerber werden aufgefordert nachzuweisen, dass alle Kompetenzen
zur Erfüllung der Anforderungen und der beschriebenen Aufgaben
vorhanden sind. Die Leistungsfähigkeit des Büros, insbesondere auch die
Anzahl und die Qualifikation der im Projekt einzusetzenden
Mitarbeitenden ist entsprechend darzustellen.
Im Falle von Arbeitsgemeinschaften sind die beteiligten Büros zu benennen.
Der Nachweis über die Eignung ist über mind. zwei vergleichbare
Referenzprojekte in den letzten drei Jahren zu führen. Ebenfalls ist die
Projektleitung zu benennen und eine Aussage über die Gewährleistung
der Kontinuität der Bearbeitung bei einem Ausfall der Projektleitung
(Vertretungsregelung) zu treffen.
Mit Angebotsabgabe ist folgende Erklärung abzugeben:
Wir erklären, dass
- über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder eine
vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder dieSeite 13 von 16

Seite 14
Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse
abgelehnt wurde.
- sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet,
- keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die unsere
Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,
- wir unseren gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und
Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung –
z.B. Kranken-, Unfall-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung –
nachgekommen sind.
- wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der
angebotenen Leistungen erfüllen.
- wir die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach §
21 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz, nach § 19
Mindestlohngesetz sowie nach § 13 Abs. 1 Tariftreue- und
Vergabegesetzt NRW nicht erfüllen.
- Wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß
gegen unsere Verpflichtungen aus den abgegebenen Erklärungen
- den Ausschluss unseres Unternehmens von diesem
Vergabeverfahren zur Folge haben kann,
- den Ausschluss unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei
Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden
Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss
nach §6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim
Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt wird,
- nach Vertragsschluss die Auftraggeberin zur außerordentlichen
Kündigung berechtigt.
2.4 Kriterien für die Auftragsvergabe
Auf Grund der Komplexität des Verfahrens werden die Qualität des
Verfahrens und die Leistungsfähigkeit des Bewerbers in der ersten Stufe
relativ hoch bewertet. Die Präsentationsfähigkeit wird nur bei den
Bewerbern in der zweiten Stufe gewertet. Insgesamt ergibt sich folgende
Gewichtung:Seite 14 von 16

Seite 15
- schlüssiges Gesamtkonzept 35 %
- Leistungsfähigkeit des Büros 25 %
- Referenzen 10 %
- Preis 20 %
- Präsentations- und Kommunikationsfähigkeit 10 %
2.5 Bereitstellung von Unterlagen und Zuarbeit durch die Stadt Bonn
- Bereitstellung aktueller Daten zur Soziodemographie, Lage und
Bebauungsstruktur, Infrastruktur etc.
- Ausführliches Gutachten von actori
- Sonstige erforderliche Plangrundlagen soweit vorhanden
- Koordination zu beteiligender verwaltungsinterner Fachstellen
- Unterstützung bei organisatorischen Fragestellungen.
2.6 Frist der Angebotsabgabe/ Vergabeentscheidung
Das Angebot ist bis zum ______
beim Kulturamt der Stadt Bonn einzureichen. Das Angebot ist in einem
verschlossenen Umschlag abzugeben, der deutlich mit der Aufschrift
________ zu kennzeichnen ist.
Es ist beabsichtigt, den politischen Beschluss zur Vergabe des Auftrages
bis _____ einzuholen und den Auftrag bis Ende _____ zu vergeben.
Es wird erwartet, dass die Konzepterarbeitung unmittelbar nach der
Auftragsvergabe durchgeführt wird. Die Teilnahme an Sitzungen der
politischen Gremien zur Vorstellung von (Zwischen-) Ergebnissen wird
vorausgesetzt.
Anlage/n
1 Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur Theater Bonn (öffentlich)Seite 15 von 16

Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater
Bonn- Zeitplan
• Ab Oktober 2018: Erstellen einer Leistungsbeschreibung und Ausarbeitung einer dazugehöriger Beschlussvorlage
• 14.11.2018: Beirat Bürgerbeteiligung
• 20.11.2018: Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda
• 22.11.2018: Kulturausschuss
• 11.12.2018: Rat Beschluss der Ausschreibung
21.12.2018-
04.01.2019
Weihnachtsferien
• 12.-21.12.2018: Beginn der Ausschreibung
• Ende Januar 2019: Ende der Ausschreibung
• Februar 2019: Interne Bearbeitung: Auswertung der eingereichten Angebote (Vorprüfung gemäß bestimmter Kriterien)
Erstellen einer Vorauswahl von Angeboten, die die Ausschreibung nach Beachtung der fixen Kriterien gewinnen könnten.
15.4 - 26.04
Osterferien
• 08.03.2019: Beirat Bürgerbeteiligung
• 13.03.2019: Vorstellung der Büros im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda
• 28.03.2018: Rat Ermittlung des Gewinners der Ausschreibung + Vergabe
• Vorbereitungszeit für das Gewinnerbüro
15.07. - 27.08
Sommerferien
14.10. - 25.10.
Herbstferien
• Mai 2019: Bürgerbeteiligung I – Informationsblock, anschließend vier Wochen Bearbeitungszeit
• Mitte Juni bis Mitte Juli 2019: Bürgerbeteiligung II – Verdichtungsblock, anschließend Bearbeitungszeit (in den Ferien)
• September 2019 Bürgerbeteiligung III – Entscheidungsblock (Planungszelle)
• Oktober 2019: Erstellung des Bürgergutachtens
Übergabe des Bürgergutachtens an den Rat im November 2019Seite 16 von 16

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Datenstand: 02.11.2026, 17:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de