190030 · Beschlussvorlage
Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater Bonn (alt: 1812983)
Kerndaten
- Nummer
- 190030
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage öffentlich 190030 Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater Bonn (alt: 1812983) Beratungsfolge Rat 07.11.2019 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Beirat Bürgerbeteiligung 14.11.2018 geändert, sh. 1812983EB3 9 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 20.11.2018 bei Anerkennung der Tagesordnung mit Mehrheit (CDU, Grüne, FDP und AfB gegen SPD, Linke, Sozialliberale und BBB) abgesetzt und vertagt 2 Kulturausschuss 22.11.2018 vertagt in Sondersitzung 04.12.2018 2 Kulturausschuss 04.12.2018 Sitzung abgesagt 2 Rat 11.12.2018 bei Anerkennung der TO von der TO abgesetzt und vertagt 1 Kulturausschuss 17.01.2019 mehrheitlich ohne Votum in Rat mit Maßgabe, sh. 1812983EB8 2 Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 24.01.2019 gemeinsame Beratung mit 1.7.1 (1812528) Ziffernweise Abstimmung, sh. 1812983EB9 2 Rat 07.02.2019 bei Anerkennung der TO von der TO abgesetzt und vertagt 1 Rat 28.03.2019 bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt bis die Evaluierung abgeschlossen ist 1 Mit der derzeitigen Umsetzung der dringendsten Maßnahmen in den verschiedenen Spielstätten des Theater Bonn bezogen auf Brandschutz und Arbeitssicherheit ist nicht gewährleistet, dass deren Spielfähigkeit auf Dauer hergestellt werden kann. Um eine Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IVSeite 1 von 16 Seite 2 dauerhafte Spielfähigkeit und damit die Zukunftsfähigkeit des Theater Bonn zu gewährleisten, muss zügig eine Entscheidung über die Infrastruktur des Theater Bonn getroffen werden. Die Beschlussfassung über die Bürgerbeteiligung muss daher noch in diesem Jahr erfolgen, um diese Anfang 2019 durchführen zu können. Dies ist nur mit der vorgesehenen Beratungsfolge zu erreichen. Beschlussvorschlag 1. Die Bürgerbeteiligung zur künftigen Infrastruktur des Theater Bonn erfolgt auf der Grundlage der Szenarien 2 und 4 des Gutachtens „Entwicklung von Zukunftsoptionen für die Infrastruktur des Theater Bonn“ der Firma actori. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der als Anlage beigefügten Leistungsbeschreibung die Ausschreibung eines externen Büros vorzunehmen und das Ergebnis der Angebotsauswertung den entsprechenden Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung Der Rat hatte die Verwaltung mit Beschluss vom 25.02.2016 (DS-Nr.: 1513881NV7) im Zusammenhang mit der Vermietung der Schauspielhalle Beuel an das Pantheon Theater u. a. beauftragt, eine Planung in Auftrag zu geben, auf deren Grundlage er über den Umfang der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen für das Opernhaus und das Schauspielhaus Bad Godesberg beschließen kann. Die Verwaltung hat im September 2017 auf der Grundlage der vorliegenden Planungen von thea.pro vorgeschlagen, die Spielstätten des Theater Bonn (Opernhaus mit Werkstattbühne, das Schauspielhaus Bad Godesberg und die Werkstätten in Beuel) zur langfristigen Sicherung des Spielbetriebs in den kommenden Jahren instand zu setzen. Am 09.11.2017 hat der Rat die Verwaltung beauftragt, die Wirtschaftlichkeit einer Instandsetzung des Theater Bonn sowie eines evtl. Neubaus zu überprüfen (DS-Nr.: 1712586EB12). Die Untersuchungsergebnisse der Firma actori liegen vor und wurden dem Kulturausschuss am 04.10.2018 vorgestellt (DS-Nr.: 1812528ED2). Unabhängig von den notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des laufenden Spielbetriebs und zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Brandschutz allgemein und insbesondere im Beethovenjubiläumsjahr muss für die notwendige Entwicklung einer zukunftsfähigen Infrastruktur für das Theater Bonn mit seinen drei Liegenschaften möglichst bald eine EntscheidungSeite 2 von 16 Seite 3 getroffen werden. Hierzu hat actori Szenarien entwickelt, die von Instandsetzung mit und ohne Interimsspielstätte bis hin zu verschiedenen Neubauvarianten an unterschiedlichen Standorten reichen. In die Entscheidungsfindung über das geeignete Szenario sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn einbezogen werden. Der Kulturausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 04.10.2018 gebeten, konkrete Vorschläge zum weiteren Verfahren und zu den Eckpunkten der Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater Bonn vorzulegen. Zu 1) Bonn ist Sitz weltweit agierender als auch mittelständischer Unternehmen, namhafte Universitätsstadt und Standort von bedeutenden Wissenschafts-, Forschungs- und Fördereinrichtungen. Bonn ist wichtiger Politikstandort, als einziger UN-Standort in Deutschland Ort für bedeutende nationale und internationale Konferenzen und Ort der nationalen Beethovenpflege. Diese das Profil der Stadt prägenden Bereiche sollen durch die in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vorgesehene Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin-Gesetz bekräftigt werden. Das Theater Bonn - mit seinen Sparten Musiktheater, Schauspiel und Tanz - ist die kulturelle Leitinstitution der vielfältigen und attraktiven Bonner Kulturlandschaft, die darüber hinaus auch durch Kultureinrichtungen des Bundes, des Landes und des Landschaftsverbandes sowie eine vielfältige freie Szene geprägt wird. Als Mehrspartentheater zählt es zu den kommunalen Einrichtungen, die eine deutsche Großstadt mit Oberzentrumsfunktion – hier für rund eine Million Menschen – vorhält. Die Bundesregierung hat im April dieses Jahres die Nominierung der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft für die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes in Paris eingereicht1 und dabei den Wert dieser Kulturinstitutionen für die/den Einzelne/n aber auch für die Gesellschaft herausgestellt. Auch in diesem Sinne sind Oper und Schauspielhaus (unter Einbeziehung der Theaterwerkstätten in Beuel) Häuser für die Bonner Bürgerinnen und Bürger sowie für Gäste aus dem In- und Ausland. Gegenstand der Bürgerbeteiligung 1 https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles- kulturerbe-weltweit/nominierung-derSeite 3 von 16 Seite 4 Grundlage für die Bürgerbeteiligung sind die sechs, mittels monetärer und nichtmonetärer Realisierungsrisiken bewerten Szenarien des Gutachtens zur Entwicklung von Zukunftsoptionen für die Infrastruktur des Theater Bonn der Firma actori (DS-Nr.: 1812528ED2). Die Verwaltung hatte im Kulturausschuss am 30.08.2018 (DS-Nr.: 1710839NV3) bereits darauf hingewiesen, dass die Firma CIMA ein übergreifendes Veranstaltungsstättenkonzept erarbeitet. Übergeordnetes Ziel war, eine Entscheidungsgrundlage zur Positionierung der Stadt als Kongress- und Veranstaltungsort zu erarbeiten und die Ableitung konkreter Maßnahmen hinsichtlich des Betriebes und der Sanierung der im städtischen Besitz befindlichen Veranstaltungstätten zu schaffen. Der Auftrag erfolgte vor dem Hintergrund, das auf verschiedene Voruntersuchungen und Einzelbetrachtungen zurückgegriffen werden konnte, gleichzeitig aber keine aktuelle systematische Erfassung aller relevanten Informationen zu den vorhandenen Objekten vorlag. In diesem Kontext hat sich CIMA auch mit den von actori erarbeiteten Szenarien befasst. Das CIMA-Gutachten soll am 20.11.2018 veröffentlicht, dem Hauptausschuss in seiner Sitzung am 4.12.2018 vorgestellt und nachlaufend zur Beratung in die Fachausschüsse verwiesen werden. Die Einschätzungen von CIMA zu den 6 Szenarien sollten aus Sicht der Verwaltung in die Entscheidung über die in eine Bürgerbeteiligung einzubringenden Optionen einfließen. Hier insbesondere, dass der bislang vorliegende Entwurf des CIMA-Gutachtens die Szenarien 3, 5 und 6 aufgrund der Zusammenlegung der Spielstätten kritisch sieht. Auch die bereits jetzt sichtbaren Erkenntnisse aus dem noch laufenden Leitbildprozess Bad Godesberg müssen nach Auffassung der Verwaltung hier berücksichtigt werden. In Betrachtung dieser Prozesse und Untersuchungen sowie aufgrund anderer sachlicher Gründe schlägt die Verwaltung vor, die folgenden vier Szenarien nicht in die Bürgerbeteiligung einzubringen: Szenario 1: Instandsetzung des Opernhauses und des Schauspielhauses bei lfd. Betrieb, Instandsetzung Werkstätten Beuel, - (rd. 137 Mio. EUR Baukosten), Begründung für den Ausschluss aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren: Aufgrund des unüberschaubaren zeitlichen und finanziellen Risikos einer Instandsetzung im laufenden Betrieb wird dieses Szenario verworfen. Die Auslastung des Marktes (Baugewerbe) wird auch vonSeite 4 von 16 Seite 5 actori als hohes Realisierungsrisiko eingestuft. Deutschlandweit gibt es bislang kein Beispiel und damit auch keine Erfahrung für eine solche Umsetzung mit einem Volumen > 100 Mio. EUR. Szenario 3: Neubau eines Mehrspartenhauses am Standort der Stadthalle Bad Godesberg, Instandsetzung Werkstätten Beuel - (rd. 151 Mio. EUR Baukosten unter Berücksichtigung der Einsparungen im Betrieb), Begründung für den Ausschluss aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren: Das CIMA-Gutachten sieht Szenario 3 kritisch. Darüber hinaus positionieren sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im laufenden Leitbildprozess Bad Godesberg gegen eine Oper auf dem Gelände der Stadthalle. Szenario 5 Neubau Bonn II: Neubau eines Mehrspartenhaus am jetzigen Standort der Oper, Errichtung einer Interimsspielstätte, Instandsetzung Werkstätten Beuel - (rd. 169 Mio. EUR Bau- und Interimskosten unter Berücksichtigung der Einsparungen im Betrieb), Begründung für den Ausschluss aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren: Das bei der Firma CIMA in Auftrag gegebene Gutachten positioniert sich ebenfalls gegen Szenario 5. Im o.g. Leitbildprozess Bad Godesberg sprechen sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer klar für den Verbleib des Schauspielhauses in der Bad Godesberger Innenstadt aus. Szenario 6: Neubau „Beethoven Campus“: Neubau eines Mehrspartenhauses vor der Beethovenhalle, Einbindung weiterer Partner in das Gesamtkonzept, Instandsetzung Werkstätten Beuel - (rd. 149 Mio. EUR Baukosten sowie Einsparungen im Betrieb.) Begründung für den Ausschluss aus dem Bürgerbeteiligungsverfahren: Das CIMA-Gutachten sieht Szenario 6 kritisch. Die Untere Denkmalbehörde weist unter der Einschränkung, dass eine konkrete Beurteilung der denkmalrechtlichen Belange ohne genaue Planungsgrundlage nicht möglich ist, darauf hin, dass in einem Abwägungsprozess zwischen Denkmalschutz und anderer öffentlicherSeite 5 von 16 Seite 6 Belange eine Zustimmung zu der dauerhaften Niederlegung des Denkmals (Außenanlage als denkmalwerter Bestandteil der Beethovenhalle) nicht wahrscheinlich sei. Am Standort Beethovenhalle ist neben den Aspekten denkmalgeschützter Freianlage und Umgebungsschutz Gebäude Beethovenhalle zudem noch der Schutz des Bodendenkmals, welches ebenfalls in der Denkmalliste der Stadt Bonn erfasst ist, zu berücksichtigen. Aus Sicht des Fachamtes für Bodendenkmalpflege sind Eingriffe grundsätzlich zu vermeiden. Die archäologische Grabung ist erst das Mittel zweiter Wahl. Der Verwaltung liegen zwischenzeitlich Stellungnahmen der Urheberrechtsinhaber (Siegfried Wolske / Heinrich Raderschall) vor. Danach ist davon auszugehen, dass ein Neubauszenario als dauerhafte Einrichtung keine Zustimmung erhalten würde. Die übrigen zwei Szenarien sind nach Einschätzung der Verwaltung grundsätzlich realisierbar und bilden daher die Grundlage für die Bürgerbeteiligung: Szenario 2 Instandsetzung des Opernhauses und des Schauspielhauses mit Interimsspielstätte, Instandsetzung Werkstätten Beuel – (rd. 130 Mio. EUR Bau- und Interimskosten), Szenario 4 Neubau Bonn I: Neubau eines Opernhauses (Einspartenhaus) am jetzigen Standort, Instandsetzung des Schauspielhauses sowie der Werkstätten Beuel - (rd. 161 Mio. EUR Bau- und Interimskosten unter Berücksichtigung der Einsparungen im Betrieb). zu 2) Verfahren der Bürgerbeteiligung und weiteres Vorgehen Für das konkrete Beteiligungsverfahren schlägt die Verwaltung ein mehrstufiges Konzept mit sogenannter Orientierungs-, Verdichtungs- und Entscheidungsphase vor. Hierbei werden durch vielfältige Methoden die Vorschläge/Eingaben/Hinweise der Bürgerinnen und Bürger im Laufe des Verfahrens auch unter Einbeziehung weiterer Akteurs- und Zielgruppen immer weiter verdichtet und in der Abschlussphase von parallelen Planungszellen bearbeitet. Eine Planungszelle ist eine auf Zufallsauswahl beruhende Gruppe aus der Bürgerschaft, die an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen in wechselnden Gruppenzusammensetzungen arbeitet. Sie widmet sichSeite 6 von 16 Seite 7 konstruktiv den verschiedenen Sichtweisen und Themen zu den Szenarien Instandsetzung/Neubau Theater Bonn und wird dabei von Impulsgeberinnen und Impulsgebern ausgewogen informiert. Am Ende steht ein so genanntes "Bürgergutachten", das die Empfehlungen aus der Bürgerschaft zusammenfasst und eine Entscheidungsgrundlage für die Politik darstellt. Für die Durchführung dieses mehrstufigen, komplexen Bürgerbeteiligungsverfahrens muss ein externes Büro beauftragt werden. Die Verwaltung schätzt, dass hierfür eine Auftragssumme von rd. 200.000 € benötigt wird. Diese Mittel sind bislang nicht veranschlagt und stehen im Kulturhaushalt nicht zur Verfügung. Bei einer entsprechenden Beauftragung müssen diese Mittel mit einer Deckung aus dem Gesamthaushalt zur Verfügung gestellt werden. Die beigefügte Leistungsbeschreibung zur Angebotseinholung gemäß § 50 Unterschwellen-vergabeordnung (UVgO) i. V. m. Ziffer 4.2. der städt. Vergabeordnung für die Beauftragung eines externen Büros enthält die Zielsetzung, die Ausschreibungsbausteine sowie die Anforderungen zur Angebotseinholung für eine Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater Bonn. In den Angeboten ist die geplante Vorgehensweise inklusive eines Konzeptes zur Öffentlichkeitsbeteiligung (= detailliertes Beteiligungskonzept) zu erläutern, die Honorar- und Sachkosten darzustellen, sowie die Leistungsfähigkeit des Büros nachzuweisen. Daneben sind die erforderlichen einzuhaltenden Abgabeleistungen aufgeführt. Das Büro soll fundierte Kenntnisse in der Kulturentwicklung vorweisen. Für die Auswertung der eingegangenen Angebote durch die Verwaltung werden folgende Kriterien zugrunde gelegt und gewichtet: schlüssiges Gesamtkonzept 35 % Leistungsfähigkeit des Büros 25 % Referenzen 10 % Preis 20 % Präsentations- und Kommunikationsfähigkeit 10 % Das Ergebnis der Angebotsauswertung wird den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Anschließend wird das ausgewählte Büro zeitnah beauftragt, um zügig mit der Arbeit beginnen zu können. Der Zeitplan (s. Anlage) ist Bestandteil des mit dem Angebot vorgelegten Konzeptes, allerdings soll die Entscheidung über die künftige Infrastruktur des Theaters spätestens im Herbst 2019 gefällt werden.Seite 7 von 16 Seite 8 Das Beteiligungsverfahren soll gemäß den „Leitlinien Bürgerbeteiligung“ als komplexes Verfahren durchgeführt werden, d.h. die Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung und der Beirat Bürgerbeteiligung werden in alle Phasen der Bürgerbeteiligung eng eingebunden.Seite 8 von 16 Seite 9 Anlage Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur von Oper und Schauspiel Dreistufiges Vergabeverfahren – Leistungsbeschreibung Bonn, November 2018 Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur von Oper und Schauspiel 1. Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens zur Beauftragung eines externen Büros Die Bundesstadt Bonn, vertreten durch das Kulturamt, schreibt mit Beschluss des Rates vom XX.XX.XXXX die Erarbeitung eines mehrstufigen Verfahrens zur Bürgerbeteiligung für die Infrastruktur des Theaters Bonn aus. Im Rahmen dieses Beschlusses fordert die Bundesstadt Bonn geeignete Bewerber auf, Vorschläge zu erarbeiten und Angebote einzureichen. 1.1 Ausgangslage Bonn ist Sitz weltweit agierender als auch mittelständischer Unternehmen, namhafte Universitätsstadt und Standort von bedeutenden Wissenschafts-, Forschungs- und Fördereinrichtungen. Bonn ist wichtiger Politikstandort, als einziger UN-Standort in Deutschland Ort für bedeutende nationale und internationale Konferenzen und Ort der nationalen Beethovenpflege. Diese das Profil der Stadt prägenden Bereiche sollen durch die in der Koalitionsvereinbarung der Bundesregierung vorgesehene Zusatzvereinbarung zum Bonn-Berlin- Gesetz bekräftigt werden. Das Theater Bonn - mit seinen Sparten Musiktheater, Schauspiel und Tanz - ist die kulturelle Leitinstitution der vielfältigen und attraktivenSeite 9 von 16 Seite 10 Bonner Kulturlandschaft, die darüber hinaus auch durch Kultureinrichtungen des Bundes, des Landes und des Landschaftsverbandes sowie einer vielfältigen freien Szene geprägt wird. Als Mehrspartentheater zählt es zu den kommunalen Einrichtungen mit überregionaler Strahlkraft, die eine deutsche Großstadt mit Oberzentrumsfunktion – hier für rund eine Million Menschen – vorhält. Die Bundesregierung hat im April dieses Jahres die Nominierung der deutschen Theater- und Orchesterlandschaft für die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes in Paris eingereicht2 und dabei den Wert dieser Kulturinstitutionen für die/den Einzelne/n aber auch für die Gesellschaft herausgestellt. Auch in diesem Sinne sind Oper und Schauspielhaus (unter Einbeziehung der Theaterwerkstätten in Beuel) Häuser für die Bonner Bürgerinnen und Bürger sowie für Gäste aus dem In- und Ausland. Das Theater Bonn ist unverzichtbarer Bestandteil der lebenswerten Beethoven- und UN-Stadt Bonn. 1.2 Zielsetzung Für die notwendige Entwicklung einer zukunftsfähigen Infrastruktur für das Theater Bonn mit seinen drei Liegenschaften muss jenseits von notwendigen Maßnahmen zur Sicherung des laufenden Spielbetriebs und zur Gewährleistung von Arbeitssicherheit und Brandschutz eine Entscheidung getroffen werden. Hierzu hat eine Beratungsfirma mögliche Szenarien entwickelt, die von Instandsetzung mit und ohne Interimsspielstätte bis hin zu verschiedenen Neubauvarianten an unterschiedlichen Standorten gehen. Von diesen Szenarien sind nach Einschätzung der Verwaltung zwei Varianten grundsätzlich realisierbar und sollen die Grundlage für die Bürgerbeteiligung bilden: • Szenario 2 Instandsetzung des Opernhauses und des Schauspielhauses mit Interimsspielstätte, Instandsetzung Werkstätten Beuel – (rd. 130 Mio. EUR Bau- und Interimskosten), • Szenario 4 2 https://www.unesco.de/kultur-und-natur/immaterielles-kulturerbe/immaterielles-kulturerbe- weltweit/nominierung-derSeite 10 von 16 Seite 11 Neubau Bonn I: Neubau eines Opernhauses (Einspartenhaus) am jetzigen Standort, Instandsetzung des Schauspielhauses sowie der Werkstätten Beuel - (rd. 161 Mio. EUR Bau- und Interimskosten unter Berücksichtigung der Einsparungen im Betrieb). In die Entscheidungsfindung über das geeignete Szenario sollen die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bonn in einem mehrstufigen Verfahren einbezogen werden. 2 Ausschreibungsbausteine 2.1 Leistungsbeschreibung Zur Erarbeitung eines umfassenden Beteiligungskonzeptes und Begleitung des Prozesses soll ein externes Büro beauftragt werden. Das Büro sollte möglichst auch Erfahrungen in der Kulturentwicklung aufweisen. Wesentliche Inhalte zur Erarbeitung des Konzeptes umfassen: Die Öffentlichkeit über die Rahmenbedingungen informieren. Die Berücksichtigung und Einbeziehung der parallel laufenden Konzepterarbeitungen (Kulturquartier rund um die Halle Beuel, Leitbildprozess Bad Godesberg). Die intensive Beschäftigung mit den zwei vorgegebenen Szenarien nebst Ermittlung von Defiziten, Stärken und Chancen dieser Szenarien aus Sicht der Bürgerschaft im Rahmen einer breiten Bürgerbeteiligung. Die Verdichtung der Ergebnisse aus der breiten Beteiligung – hierzu soll eine kontinuierliche und umfangreiche Beteiligung aller relevanten Akteurs- und Zielgruppen vorgesehen werden. Als zentralen Baustein für die Entscheidungsphase schlägt die Verwaltung die Durchführung von mindestens drei parallelen Planungszellen vor, aus denen ein Bürgergutachten hervorgeht, dass anschließend als Entscheidungsgrundlage dem Rat der Stadt Bonn übergeben wird. Alternativ können für die Abschlussphase andere Formate angeboten werden sofern sichergestellt ist, dass ein möglichst repräsentativer Querschnitt der Bevölkerung eingebunden wird.Seite 11 von 16 Seite 12 Eine aktivierende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Die Bereitschaft, die jeweiligen Zwischenstände intensiv zu reflektieren und gegebenenfalls auf sich verändernde Rahmenbedingungen flexibel zu reagieren. Die finale Konzepterarbeitung des Büros soll in enger Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen. 2.2 Anforderungen an das Angebot A Verfahrenskonzept - Darstellung der vorgesehenen Herangehensweise zur Erarbeitung der unter „2.1. Leistungsbeschreibung“ genannten Bestandteile mit nachvollziehbaren Bausteinen und Bepreisung der angebotenen Leistungen. B Konzept zur Öffentlichkeitsbeteiligung - Darstellung eines Konzeptes für ein komplexes Beteiligungsverfahren zur Einbindung der Öffentlichkeit. Hierzu sind anzuwendende Formate und Methoden in Abstimmung mit dem Verfahrenszeitplan darzustellen. C Honorar- und Sachkosten - Die Kosten sind getrennt nach Honorar- und Sachkosten auszuweisen (max. 3% Nebenkosten möglich) - Den Verfahrensschritten und –Bestandteilen sind die jeweiligen Kosten zuzuordnen. - Aufschlüsselung der Leistungen inkl. Nebenkosten und Fahrtkosten (Tagessatz und Stundensatz ist aufzuschlüsseln) - Transparente Darstellung und Bepreisung von optionalen Leistungen - Kosten, die durch die Einbeziehung Dritter entstehen, sind nachrichtlich anzugeben. D AbgabeleistungSeite 12 von 16 Seite 13 - Sämtliche Dokumente und Abbildungen/ Visualisierungen/ Karten etc., die im Prozessverlauf und im Zuge der Auftragsabwicklung entstehen, sind der Auftraggeberin in digitaler Form als offene Text- und Bilddateien zu übergeben, so dass eine weitere Verwendung der Dateien oder von Teilen durch die Auftraggeberin möglich ist. Fotos sind der Auftraggeberin als hochauflösende .jpeg- oder .tiff- Dateien zu überlassen. Die Auftraggeberin erhält des Weiteren sämtliche Nutzungsrechte an den Dokumenten und Ergebnissen aus dem Prozess, soweit diese durch den Auftragnehmer erarbeitet wurden. Näheres wird durch einen noch zwischen Auftragnehmer und Auftraggeberin abzuschließenden Vertrag geregelt. E Darstellung und Präsentation - Es wird erwartet, dass die engere Wahl von Bewerbern ihr Angebot mündlich vor einem Auswahlgremium vorträgt. 2.3 Anforderungen an die Bewerber Die Bewerber werden aufgefordert nachzuweisen, dass alle Kompetenzen zur Erfüllung der Anforderungen und der beschriebenen Aufgaben vorhanden sind. Die Leistungsfähigkeit des Büros, insbesondere auch die Anzahl und die Qualifikation der im Projekt einzusetzenden Mitarbeitenden ist entsprechend darzustellen. Im Falle von Arbeitsgemeinschaften sind die beteiligten Büros zu benennen. Der Nachweis über die Eignung ist über mind. zwei vergleichbare Referenzprojekte in den letzten drei Jahren zu führen. Ebenfalls ist die Projektleitung zu benennen und eine Aussage über die Gewährleistung der Kontinuität der Bearbeitung bei einem Ausfall der Projektleitung (Vertretungsregelung) zu treffen. Mit Angebotsabgabe ist folgende Erklärung abzugeben: Wir erklären, dass - über unser Vermögen kein Insolvenzverfahren oder eine vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder dieSeite 13 von 16 Seite 14 Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde. - sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, - keine schweren Verfehlungen begangen wurden, die unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen, - wir unseren gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung – z.B. Kranken-, Unfall-, Renten-, und Arbeitslosenversicherung – nachgekommen sind. - wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen. - wir die Voraussetzungen für einen Wettbewerbsausschluss nach § 21 Satz 1 oder 2 Arbeitnehmerentsendegesetz, nach § 19 Mindestlohngesetz sowie nach § 13 Abs. 1 Tariftreue- und Vergabegesetzt NRW nicht erfüllen. - Wir sind uns bewusst, dass ein nachweislich schuldhafter Verstoß gegen unsere Verpflichtungen aus den abgegebenen Erklärungen - den Ausschluss unseres Unternehmens von diesem Vergabeverfahren zur Folge haben kann, - den Ausschluss unseres Unternehmens für die Dauer von bis zu drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge der ausschließenden Vergabestelle zur Folge haben kann und ein solcher Ausschluss nach §6 Korruptionsbekämpfungsgesetz dem Vergaberegister beim Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mitgeteilt wird, - nach Vertragsschluss die Auftraggeberin zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. 2.4 Kriterien für die Auftragsvergabe Auf Grund der Komplexität des Verfahrens werden die Qualität des Verfahrens und die Leistungsfähigkeit des Bewerbers in der ersten Stufe relativ hoch bewertet. Die Präsentationsfähigkeit wird nur bei den Bewerbern in der zweiten Stufe gewertet. Insgesamt ergibt sich folgende Gewichtung:Seite 14 von 16 Seite 15 - schlüssiges Gesamtkonzept 35 % - Leistungsfähigkeit des Büros 25 % - Referenzen 10 % - Preis 20 % - Präsentations- und Kommunikationsfähigkeit 10 % 2.5 Bereitstellung von Unterlagen und Zuarbeit durch die Stadt Bonn - Bereitstellung aktueller Daten zur Soziodemographie, Lage und Bebauungsstruktur, Infrastruktur etc. - Ausführliches Gutachten von actori - Sonstige erforderliche Plangrundlagen soweit vorhanden - Koordination zu beteiligender verwaltungsinterner Fachstellen - Unterstützung bei organisatorischen Fragestellungen. 2.6 Frist der Angebotsabgabe/ Vergabeentscheidung Das Angebot ist bis zum ______ beim Kulturamt der Stadt Bonn einzureichen. Das Angebot ist in einem verschlossenen Umschlag abzugeben, der deutlich mit der Aufschrift ________ zu kennzeichnen ist. Es ist beabsichtigt, den politischen Beschluss zur Vergabe des Auftrages bis _____ einzuholen und den Auftrag bis Ende _____ zu vergeben. Es wird erwartet, dass die Konzepterarbeitung unmittelbar nach der Auftragsvergabe durchgeführt wird. Die Teilnahme an Sitzungen der politischen Gremien zur Vorstellung von (Zwischen-) Ergebnissen wird vorausgesetzt. Anlage/n 1 Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur Theater Bonn (öffentlich)Seite 15 von 16 Bürgerbeteiligung zur Infrastruktur des Theater Bonn- Zeitplan • Ab Oktober 2018: Erstellen einer Leistungsbeschreibung und Ausarbeitung einer dazugehöriger Beschlussvorlage • 14.11.2018: Beirat Bürgerbeteiligung • 20.11.2018: Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda • 22.11.2018: Kulturausschuss • 11.12.2018: Rat Beschluss der Ausschreibung 21.12.2018- 04.01.2019 Weihnachtsferien • 12.-21.12.2018: Beginn der Ausschreibung • Ende Januar 2019: Ende der Ausschreibung • Februar 2019: Interne Bearbeitung: Auswertung der eingereichten Angebote (Vorprüfung gemäß bestimmter Kriterien) Erstellen einer Vorauswahl von Angeboten, die die Ausschreibung nach Beachtung der fixen Kriterien gewinnen könnten. 15.4 - 26.04 Osterferien • 08.03.2019: Beirat Bürgerbeteiligung • 13.03.2019: Vorstellung der Büros im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda • 28.03.2018: Rat Ermittlung des Gewinners der Ausschreibung + Vergabe • Vorbereitungszeit für das Gewinnerbüro 15.07. - 27.08 Sommerferien 14.10. - 25.10. Herbstferien • Mai 2019: Bürgerbeteiligung I – Informationsblock, anschließend vier Wochen Bearbeitungszeit • Mitte Juni bis Mitte Juli 2019: Bürgerbeteiligung II – Verdichtungsblock, anschließend Bearbeitungszeit (in den Ferien) • September 2019 Bürgerbeteiligung III – Entscheidungsblock (Planungszelle) • Oktober 2019: Erstellung des Bürgergutachtens Übergabe des Bürgergutachtens an den Rat im November 2019Seite 16 von 16
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:21 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de