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190027 · Antrag

Bau eines Hochhauses bzw. eines Turms in der Gronau bzw. Rheinaue (alt: 1911871)

Nummer
190027
Art
Antrag
Veröffentlicht
09.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 09.10.2019
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 93,3 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 190027-1 ST Bau eines Hochhauses bzw. eines Turms in der Gronau bzw. Rheinaue (alt: 1911871ST2)
  2. 190027-2 ST Bau eines Hochhauses bzw. eines Turms in der Gronau bzw. Rheinaue (alt: 1911871ST3)

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Text anzeigen (1.623 Zeichen)
Antrag
öffentlich
190027
Bau eines Hochhauses bzw. eines Turms in der
Gronau bzw. Rheinaue (alt: 1911871)
Beratungsfolge
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Rat 04.07.2019 Aufgrund § 2 Abs. 4
Geschäftsordnung nicht
behandelt
1
Rat 08.07.2019 mit Mehrheit gegen
BBB vertagt
1
Rat 26.09.2019 bei Anerkennung der
TO abgesetzt und
vertagt
1
Der Rat möge Folgendes beschließen:
Das beiderseits der Charles-de-Gaulle-Straße gelegene Areal der Gronau als
auch der gesamten Bereich des Freizeitparks Rheinaue ist von Hochhäusern
oder Turmbauten freizuhalten. Anträge auf Änderungen des Ortsrechtes in den
zuvor genannten Flächen zugunsten der Errichtung von Hochhäusern oder
Turmbauten sind abschlägig zu bescheiden.
Begründung
Laut Presseberichten beabsichtigt ein Bonner Unternehmer, am Rande der
Rheinaue einen 160 Meter hohen Turm für Veranstaltungen durch die Stadt
Bonn errichten zu lassen und den Bau nach Fertigstellung zu pachten.
Abgesehen davon, dass die Stadt Bonn angesichts ihrer desolaten
Haushaltslage und den anstehenden Herausforderungen einer sozialgerechten
und ökologischen Gestaltung der Zukunft dafür keine Mittel hat, sollten die
Gronau als auch der Freizeitpark Rheinaue nach Meinung der Antragsteller aus
Gründen des Natur- und Denkmalschutzes von Hochhausbauten gleich welcher
Art freigehalten werden. Die landschaftliche Schönheit des links- und
rechtsrheinischen Bereichs des Rheinufers im o.g. Abschnitt sollte nicht durch
Turmbauten oder ähnlichen Gewerke beeinträchtigt werden.
Antragsteller/in:
BBB-FraktionSeite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:26 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de