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190024 · Beschlussvorlage

Erstattung der Aufwendungen an die Stadtwerke Bonn GmbH für das Projekt Wasserlandbad (alt: 1912685, FF: Amt 52)

Nummer
190024
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 07.11.2019 Entscheidung federführend
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  1. 190024-1 ST Erstattung der Aufwendungen an die Stadtwerke Bonn GmbH für das Projekt Wasserlandbad

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Beschlussvorlage
öffentlich
190024
Erstattung der Aufwendungen an die Stadtwerke
Bonn GmbH für das Projekt Wasserlandbad (alt:
1912685, FF: Amt 52)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Bundesstadt Bonn erstattet der Stadtwerke Bonn GmbH auf der Grundlage
der Kostenübernahmevereinbarung vom 12.04.2017 bzw. 18.04.2017
Aufwendungen für das Projekt Wasserlandbad in Höhe von 6.591.172,67 EUR
brutto.
Begründung
1. Hintergrund:
Die Verwaltung wurde mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 beauftragt, mit der
Stadtwerke Bonn GmbH Gespräche dahingehend zu führen, dass diese ein
entscheidungsreifes Konzept für den Bau und Betrieb eines Familien-, Schul-
und Sportschwimmbades entwickelt (vgl. DS-Nr. 1612541).
Mit Datum vom 12.04.2017 bzw. 18.04.2017 haben die Bundesstadt Bonn
sowie die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB GmbH) eine Vereinbarung
unterzeichnet, mit der sich die Stadt verpflichtete, alle Aufwendungen, die der
SWB GmbH im Zusammenhang mit der Erledigung des Auftrages entstehen,
zu übernehmen, sofern die Stadt den Auftrag nicht weiter verfolgen lassen will.
Der Neubau des Schwimmbades wurde in der Sitzung des Rates vom
14.12.2017 beschlossen (vgl. DS-Nr. 1713482).
Gegen den Ratsbeschluss vom 14.12.2017 wurde ein Bürgerbegehren initiiert,
das mit Ratsbeschluss vom 03.05.2018 für zulässig erklärt wurde. Gleichzeitig
beschloss der Rat, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen, sodass ein
Bürgerentscheid mit der Fragestellung, ob der Neubau gestoppt werden sollte,
durchgeführt werden musste.
Mit Ratsbeschluss vom 27.09.2018 wurde das Ergebnis des Bürgerentscheids
„Zentralbad stoppen!“ vom 03.08.2018 festgestellt. Der erfolgreiche
Bürgerentscheid hob den Ratsbeschluss vom 14.12.2017 auf. Das Projekt
konnte damit nicht realisiert werden.
Federführung:
Ratsbüro Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 5

Seite 2
Aufgrund der Kostenübernahmevereinbarung vom 12.04.2017 bzw. 18.04.2017
machte die SWB GmbH mit Rechnung vom 11.12.2018 Ausgaben von
6.626.991,83 EUR brutto gegenüber der Stadt geltend. Von der Politik wurde
nach Befassung u. a. im Rechnungsprüfungsausschuss am 26.09.2018 und im
Finanzausschuss am 07.05.2019 festgelegt, dass die geltend gemachten
Kosten von der Verwaltung unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes
geprüft und im Anschluss dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
2. Prüfungsgrundlage
Folgende Regelungen der Kostenübernahmevereinbarung waren für die
Prüfung der Abschlussrechnung relevant:
§ 2 Kostenübernahme, Abwicklung
1. Die Stadt verpflichtet sich zur Vermeidung der Folgen im Sinne von § 17 des
Gesellschaftsvertrags der SWB, alle bisherigen und zukünftigen Aufwendungen
der SWB, die diese in Erledigung des Auftrags nach § 1 nachweislich erbracht
bzw. verauslagen werden, zu übernehmen. Die SWB wird entsprechende
prüffähige Rechnungen an die Stadt stellen und dieser regelmäßig über die
Entwicklung der Kosten berichten.
2. Die vorstehende Regelung in Abs. 1 gilt nur für den Fall, dass die Stadt den
Auftrag nach § 1 nicht weiter verfolgen lassen will. […]
Aufgrund des Ergebnisses des Bürgerentscheides konnte die Stadt den Auftrag
an die SWB nicht mehr weiter verfolgen. Damit ist der Tatbestand der
Kostenübernahmevereinbarung erfüllt und die Stadt zur Übernahme der
Aufwendungen verpflichtet.
3. Rahmenbedingungen der Prüfung
Gemäß § 31 Absatz 2 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO), ist jeder
Zahlungsanspruch und jede Zahlungsverpflichtung auf ihren Grund und ihre
Höhe hin zu überprüfen und festzustellen (sachliche und rechnerische
Richtigkeit).
Die Rechnung der Stadtwerke Bonn setzt sich aus insgesamt 370
Drittrechnungen zusammen. Hierbei handelt es sich sowohl um Rechnungen,
die im Zusammenhang mit dem Bau des Wasserlandbades bei denSeite 2 von 5

Seite 3
Stadtwerken als Rechnungsempfänger eingegangen sind als auch um
Eigenleistungen der Stadtwerke Bonn.
Aufgrund des Umfangs der Drittrechnungen sowie der personellen Kapazitäten
der Verwaltung wurden im März 2019 zwischen der Verwaltung und dem
Rechnungsprüfungsamt die Vorgehensweise sowie der Umfang der Prüfung
abgestimmt. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass alle Drittrechnungen - neben
dem eigentlichen Rechnungsbetrag - dahingehend geprüft werden, ob die
Lieferungen und Leistungen von den Ratsbeschlüssen vom 22.09.2016 bzw.
14.12.2017 sowie der Kostenübernahmevereinbarung (§ 2 i. V. m. § 1)
abgedeckt sind. Darüber hinaus wurden die Drittrechnungen auf Plausibilität
geprüft und dahingehend gesichtet, ob eklatant auffallende Unregelmäßigkeiten
oder sachfremde Positionen enthalten sind. Ergänzend hat die SWB GmbH mit
Schreiben vom 03.04.2019 bestätigt, dass alle Drittrechnungen „nach den bei
den SWB geltenden Regularien der Rechnungskontrolle und
Auszahlungsanweisungen sachlich und rechnerisch geprüft wurden“ und dass
„die den Drittrechnungen zugrundeliegenden Leistungen tatsächlich erbracht
und dem Projekt Schwimmbadneubau zuzuordnen waren“.
Auf Basis der abgeschlossenen Kostenübernahmevereinbarung handelten die
Stadtwerke in eigener Verantwortlichkeit als städtisches Unternehmen bei der
Umsetzung des Auftrags des Rates der Bundesstadt Bonn unter Beachtung der
konzerninternen Regularien (Gesellschaftsvertrag, Konzernrichtlinien
etc.) sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung bzw. den
weiteren kaufmännischen Grundsätzen des Handelsgesetzbuches zur
Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit.
Die Regelungen der Kostenübernahmevereinbarung wurden nach dem
Ergebnis der Prüfung eingehalten, so dass eine umfassende Erstattung der im
Zusammenhang mit dem Schwimmbadneubau erbrachten Leistungen zu
erfolgen hat. Der zeitliche Aspekt (Zeitpunkt der Leistungserbringung vor und
nach maßgeblichen politischen Beschlüssen) wurde bei der Prüfung seitens der
Verwaltung betrachtet.
4. Prüfungsergebnisse
Der Gesamtbetrag der Schlussrechnung der Stadtwerke Bonn GmbH über das
Projekt Wasserlandbad lässt sich in insgesamt 10 Kostenpositionen mit
folgenden Netto-Beträgen aufschlüsseln:
- Objektplanungskosten 3.286.135,25 EUR
- Eigenleistung Bauherr (SWB) 525.498,05 EUR
- Projektkosten 533.954,07 EUR
- Infrastrukturbereitstellung 5.950,00 EUR
- externe Projektsteuerung 395.062,50 EURSeite 3 von 5

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- Gutachten 251.710,89 EUR
- Beratungsleistungen 375.403,84 EUR
- Gebühren 10.199,67 EUR
- Projekt Blockheizkraftwerk 47.072,68 EUR
- Baugenehmigungskosten 137.913,75 EUR
Gesamt 5.568.900,70 EUR
Gemäß den Regelungen der Dienstanweisung für die Bewirtschaftung und
Finanzbuchhaltung der Bundesstadt Bonn wurden die Rechnungen in dem in
dieser Vorlage dargestellten Umfang von der Verwaltung (Ämter 20 und 52
sowie dem SGB) und nach Vorlage der entsprechenden Dokumentationen
sodann durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft bzw. bewertet.
Die einzelnen Belege und sonstige für die Prüfung erforderliche Unterlagen
wurden vor Ort bei der SWB GmbH eingesehen bzw. von dort zur Verfügung
gestellt.
Bei den Kostenpositionen ergibt sich aufgrund der bei der Prüfung getroffenen
Feststellungen folgender Korrekturbedarf sowohl zugunsten (Minus-Beträge)
als auch zulasten (Plus-Beträge) der Stadt:
Kostenposition Korrekturbetrag (netto)
Eigenleistungen 102,50 EUR
Beratungsleistungen 16.005,20 EUR
Objektplanungskosten -278,91 EUR
Projektkosten -3.230,57 EUR
Projekt Blockheizkraftwerk (Beratungsleistungen) -14.099,40 EUR
Gutachten -4.224,90 EUR
Summe -5.726,08 EUR
Die Korrekturen resultierten beispielsweise daraus, dass Beratungskosten
fälschlicherweise nicht dem Projekt zugeordnet waren, obwohl die Leistungen
in diesem Zusammenhang erbracht wurden. Im umgekehrten Fall wurden
Beratungsleistungen zugeordnet, die ein anderes Projekt betrafen.Seite 4 von 5

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Im Ergebnis ist die Schlussrechnung der SWB GmbH um einen Betrag von
5.726,08 € netto (0,1 % des Gesamtvolumens) zu mindern. Im Übrigen konnten
im Rahmen der Prüfung alle Beträge unter Berücksichtigung der
Kostenübernahmevereinbarung bestätigt werden. Über die Korrekturen ist mit
den Stadtwerken Einvernehmen hergestellt worden.
Es ergibt sich somit ein Erstattungsbetrag in Höhe von 5.563.174,62 EUR netto
(= 6.591.172,67 EUR brutto. Hinweis: Die in der Rechnung enthaltenen
Gebühren und Baugenehmigungskosten stellen durchlaufende Posten dar, die
in der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen sind
). Da die Rechnung dem BgA Bäder zuzuordnen ist, ist die Stadt grundsätzlich
zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.08.03
Produktgruppenbezeichnung
Bereitstellung und Betrieb von
Bädern
Produkt
1.52.00.08.03.02
Produktbezeichnung
Hallenbäder/Kombibad/Sauna
(BgA)
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
6.591.172,67
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
6.591.172,67
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de