190024 · Beschlussvorlage
Erstattung der Aufwendungen an die Stadtwerke Bonn GmbH für das Projekt Wasserlandbad (alt: 1912685, FF: Amt 52)
Kerndaten
- Nummer
- 190024
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190024 Erstattung der Aufwendungen an die Stadtwerke Bonn GmbH für das Projekt Wasserlandbad (alt: 1912685, FF: Amt 52) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 05.11.2019 Empfehlung Rat 07.11.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Bundesstadt Bonn erstattet der Stadtwerke Bonn GmbH auf der Grundlage der Kostenübernahmevereinbarung vom 12.04.2017 bzw. 18.04.2017 Aufwendungen für das Projekt Wasserlandbad in Höhe von 6.591.172,67 EUR brutto. Begründung 1. Hintergrund: Die Verwaltung wurde mit Ratsbeschluss vom 22.09.2016 beauftragt, mit der Stadtwerke Bonn GmbH Gespräche dahingehend zu führen, dass diese ein entscheidungsreifes Konzept für den Bau und Betrieb eines Familien-, Schul- und Sportschwimmbades entwickelt (vgl. DS-Nr. 1612541). Mit Datum vom 12.04.2017 bzw. 18.04.2017 haben die Bundesstadt Bonn sowie die Stadtwerke Bonn GmbH (SWB GmbH) eine Vereinbarung unterzeichnet, mit der sich die Stadt verpflichtete, alle Aufwendungen, die der SWB GmbH im Zusammenhang mit der Erledigung des Auftrages entstehen, zu übernehmen, sofern die Stadt den Auftrag nicht weiter verfolgen lassen will. Der Neubau des Schwimmbades wurde in der Sitzung des Rates vom 14.12.2017 beschlossen (vgl. DS-Nr. 1713482). Gegen den Ratsbeschluss vom 14.12.2017 wurde ein Bürgerbegehren initiiert, das mit Ratsbeschluss vom 03.05.2018 für zulässig erklärt wurde. Gleichzeitig beschloss der Rat, dem Bürgerbegehren nicht zu entsprechen, sodass ein Bürgerentscheid mit der Fragestellung, ob der Neubau gestoppt werden sollte, durchgeführt werden musste. Mit Ratsbeschluss vom 27.09.2018 wurde das Ergebnis des Bürgerentscheids „Zentralbad stoppen!“ vom 03.08.2018 festgestellt. Der erfolgreiche Bürgerentscheid hob den Ratsbeschluss vom 14.12.2017 auf. Das Projekt konnte damit nicht realisiert werden. Federführung: Ratsbüro Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 5 Seite 2 Aufgrund der Kostenübernahmevereinbarung vom 12.04.2017 bzw. 18.04.2017 machte die SWB GmbH mit Rechnung vom 11.12.2018 Ausgaben von 6.626.991,83 EUR brutto gegenüber der Stadt geltend. Von der Politik wurde nach Befassung u. a. im Rechnungsprüfungsausschuss am 26.09.2018 und im Finanzausschuss am 07.05.2019 festgelegt, dass die geltend gemachten Kosten von der Verwaltung unter Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes geprüft und im Anschluss dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. 2. Prüfungsgrundlage Folgende Regelungen der Kostenübernahmevereinbarung waren für die Prüfung der Abschlussrechnung relevant: § 2 Kostenübernahme, Abwicklung 1. Die Stadt verpflichtet sich zur Vermeidung der Folgen im Sinne von § 17 des Gesellschaftsvertrags der SWB, alle bisherigen und zukünftigen Aufwendungen der SWB, die diese in Erledigung des Auftrags nach § 1 nachweislich erbracht bzw. verauslagen werden, zu übernehmen. Die SWB wird entsprechende prüffähige Rechnungen an die Stadt stellen und dieser regelmäßig über die Entwicklung der Kosten berichten. 2. Die vorstehende Regelung in Abs. 1 gilt nur für den Fall, dass die Stadt den Auftrag nach § 1 nicht weiter verfolgen lassen will. […] Aufgrund des Ergebnisses des Bürgerentscheides konnte die Stadt den Auftrag an die SWB nicht mehr weiter verfolgen. Damit ist der Tatbestand der Kostenübernahmevereinbarung erfüllt und die Stadt zur Übernahme der Aufwendungen verpflichtet. 3. Rahmenbedingungen der Prüfung Gemäß § 31 Absatz 2 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO), ist jeder Zahlungsanspruch und jede Zahlungsverpflichtung auf ihren Grund und ihre Höhe hin zu überprüfen und festzustellen (sachliche und rechnerische Richtigkeit). Die Rechnung der Stadtwerke Bonn setzt sich aus insgesamt 370 Drittrechnungen zusammen. Hierbei handelt es sich sowohl um Rechnungen, die im Zusammenhang mit dem Bau des Wasserlandbades bei denSeite 2 von 5 Seite 3 Stadtwerken als Rechnungsempfänger eingegangen sind als auch um Eigenleistungen der Stadtwerke Bonn. Aufgrund des Umfangs der Drittrechnungen sowie der personellen Kapazitäten der Verwaltung wurden im März 2019 zwischen der Verwaltung und dem Rechnungsprüfungsamt die Vorgehensweise sowie der Umfang der Prüfung abgestimmt. Im Ergebnis wurde vereinbart, dass alle Drittrechnungen - neben dem eigentlichen Rechnungsbetrag - dahingehend geprüft werden, ob die Lieferungen und Leistungen von den Ratsbeschlüssen vom 22.09.2016 bzw. 14.12.2017 sowie der Kostenübernahmevereinbarung (§ 2 i. V. m. § 1) abgedeckt sind. Darüber hinaus wurden die Drittrechnungen auf Plausibilität geprüft und dahingehend gesichtet, ob eklatant auffallende Unregelmäßigkeiten oder sachfremde Positionen enthalten sind. Ergänzend hat die SWB GmbH mit Schreiben vom 03.04.2019 bestätigt, dass alle Drittrechnungen „nach den bei den SWB geltenden Regularien der Rechnungskontrolle und Auszahlungsanweisungen sachlich und rechnerisch geprüft wurden“ und dass „die den Drittrechnungen zugrundeliegenden Leistungen tatsächlich erbracht und dem Projekt Schwimmbadneubau zuzuordnen waren“. Auf Basis der abgeschlossenen Kostenübernahmevereinbarung handelten die Stadtwerke in eigener Verantwortlichkeit als städtisches Unternehmen bei der Umsetzung des Auftrags des Rates der Bundesstadt Bonn unter Beachtung der konzerninternen Regularien (Gesellschaftsvertrag, Konzernrichtlinien etc.) sowie nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung bzw. den weiteren kaufmännischen Grundsätzen des Handelsgesetzbuches zur Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit. Die Regelungen der Kostenübernahmevereinbarung wurden nach dem Ergebnis der Prüfung eingehalten, so dass eine umfassende Erstattung der im Zusammenhang mit dem Schwimmbadneubau erbrachten Leistungen zu erfolgen hat. Der zeitliche Aspekt (Zeitpunkt der Leistungserbringung vor und nach maßgeblichen politischen Beschlüssen) wurde bei der Prüfung seitens der Verwaltung betrachtet. 4. Prüfungsergebnisse Der Gesamtbetrag der Schlussrechnung der Stadtwerke Bonn GmbH über das Projekt Wasserlandbad lässt sich in insgesamt 10 Kostenpositionen mit folgenden Netto-Beträgen aufschlüsseln: - Objektplanungskosten 3.286.135,25 EUR - Eigenleistung Bauherr (SWB) 525.498,05 EUR - Projektkosten 533.954,07 EUR - Infrastrukturbereitstellung 5.950,00 EUR - externe Projektsteuerung 395.062,50 EURSeite 3 von 5 Seite 4 - Gutachten 251.710,89 EUR - Beratungsleistungen 375.403,84 EUR - Gebühren 10.199,67 EUR - Projekt Blockheizkraftwerk 47.072,68 EUR - Baugenehmigungskosten 137.913,75 EUR Gesamt 5.568.900,70 EUR Gemäß den Regelungen der Dienstanweisung für die Bewirtschaftung und Finanzbuchhaltung der Bundesstadt Bonn wurden die Rechnungen in dem in dieser Vorlage dargestellten Umfang von der Verwaltung (Ämter 20 und 52 sowie dem SGB) und nach Vorlage der entsprechenden Dokumentationen sodann durch das Rechnungsprüfungsamt geprüft bzw. bewertet. Die einzelnen Belege und sonstige für die Prüfung erforderliche Unterlagen wurden vor Ort bei der SWB GmbH eingesehen bzw. von dort zur Verfügung gestellt. Bei den Kostenpositionen ergibt sich aufgrund der bei der Prüfung getroffenen Feststellungen folgender Korrekturbedarf sowohl zugunsten (Minus-Beträge) als auch zulasten (Plus-Beträge) der Stadt: Kostenposition Korrekturbetrag (netto) Eigenleistungen 102,50 EUR Beratungsleistungen 16.005,20 EUR Objektplanungskosten -278,91 EUR Projektkosten -3.230,57 EUR Projekt Blockheizkraftwerk (Beratungsleistungen) -14.099,40 EUR Gutachten -4.224,90 EUR Summe -5.726,08 EUR Die Korrekturen resultierten beispielsweise daraus, dass Beratungskosten fälschlicherweise nicht dem Projekt zugeordnet waren, obwohl die Leistungen in diesem Zusammenhang erbracht wurden. Im umgekehrten Fall wurden Beratungsleistungen zugeordnet, die ein anderes Projekt betrafen.Seite 4 von 5 Seite 5 Im Ergebnis ist die Schlussrechnung der SWB GmbH um einen Betrag von 5.726,08 € netto (0,1 % des Gesamtvolumens) zu mindern. Im Übrigen konnten im Rahmen der Prüfung alle Beträge unter Berücksichtigung der Kostenübernahmevereinbarung bestätigt werden. Über die Korrekturen ist mit den Stadtwerken Einvernehmen hergestellt worden. Es ergibt sich somit ein Erstattungsbetrag in Höhe von 5.563.174,62 EUR netto (= 6.591.172,67 EUR brutto. Hinweis: Die in der Rechnung enthaltenen Gebühren und Baugenehmigungskosten stellen durchlaufende Posten dar, die in der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage nicht zu berücksichtigen sind ). Da die Rechnung dem BgA Bäder zuzuordnen ist, ist die Stadt grundsätzlich zum Vorsteuerabzug berechtigt. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.08.03 Produktgruppenbezeichnung Bereitstellung und Betrieb von Bädern Produkt 1.52.00.08.03.02 Produktbezeichnung Hallenbäder/Kombibad/Sauna (BgA) Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 6.591.172,67 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 6.591.172,67 Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:52 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de