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190023 · Beschlussvorlage

Gewährung von Zuschüssen gemäß den "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 sowie Zuschüsse zu den Sankt-Martins-Umzügen im Stadtbezirk Bad Godesberg für das Jahr 2019 (alt: 1912902)

Nummer
190023
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
09.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190023
Gewährung von Zuschüssen gemäß den
"Richtlinien für die Gewährung von
Zuschüssen an Vereine und sonstige
Vereinigungen zur Förderung der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie der
Gesang- und Instrumental-vereine bzw. -
vereinigungen im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom
24.10.2012 sowie Zuschüsse zu den Sankt-
Martins-Umzügen im Stadtbezirk Bad Godesberg
für das Jahr 2019 (alt: 1912902)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die nachstehenden Vereine und sonstigen Vereinigungen zur
Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums sowie Gesang- und
Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bad Godesberg erhalten einen
Zuschuss gemäß Ziffer 3.1 der "Richtlinien für die Gewährung von
Zuschüssen an Vereine und sonstige Vereinigungen zur Förderung der
Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und
Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen im Stadtbezirk Bad
Godesberg“ in folgender Höhe:
Chöre und Gesangvereine:
Bach-Chor Bonn
e.V. 50
0,00 €
Bad Godesberger
Kammerchor 500
,00 €
Bad Godesberger Kantatenorchester
e.V. 500,00 €
Bonner Shanty-
Chor 5
00,00 €
Jugendkonzertchor
Bonn 500,0
0 €
Federführung:
Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 5

Seite 2
Kleiner Chor Bad
Godesberg 500,
00 €
Männerchor Friesdorf
e.V. 500,00 €
Männer-Gesang-Verein „Eintracht“ 1875 Plittersdorf
e.V. 500,00 €
Mehlemer Quartettverein 1908
e.V. 500,00 €
Kirchenchöre:
evangelisch:
Ev. Thomas-Kirchengemeinde Bad Godesberg mit folgenden
Chören: 360,00 €
Kantorei der Pauluskirche
Kantorei der Christuskirche
Instrumentalvereine:
Förderverein R(h)einbläser
e.V. 500,00 €
Pfarrblasorchester St. Martin und St.
Severin 500,00 €
Tambourcorps „Deutschmeister“ Lannesdorf 1923
e.V. 500,00 €
Schützenbruderschaften:
St. Andreas Schützenbruderschaft von 1700 e.V.
Rüngsdorf 300,00 €
St. Georg Schützenbruderschaft Plittersdorf 1700
e.V. 300,00 €
St. Hubertus Schützenbruderschaft Bad Godesberg 1850 e.V.
300,00 €
St. Hubertus Schützenbruderschaft Lannesdorf 1924
e.V. 300,00 €
St. Hubertus Schützengesellschaft Mehlem 1850
e.V. 300,00 €
St. Sebastianus Schützenbruderschaft
Mehlem 300,00 €
Dem Festausschuss Godesberger Karneval e.V. angeschlossene
Vereine und sonstige Karnevalsgesellschaften:
Godesberger Stadtsoldatenkorps
e.V. 130,00 €
KC „Die Jecken Goten“ 1970
e.V. 130,00 €
KG Blau Gold von 1966 Bad Godesberg Muffendorf
e.V. 130,00 €
KG Fidele Möhnen Lannesdorf 1935
e.V. 130,00 €
KG Kleffbotze e.V.
Friesdorf 130,00
€
KG Schweinheim
e.V. 13
0,00 €Seite 2 von 5

Seite 3
Heimatpflege:
Verein für Heimatpflege und
Heimatgeschichte 4.180,00 €
Bad Godesberg e.V. für die Herausgabe der
„Godesberger Heimatblätter“
Bad Godesberger Hilfsorganisationen:
Förderverein Freiwillige Feuerwehr Mehlem
e.V. 200,00 €
Freiwillige Feuerwehr
Lannesdorf 200,00 €
Sonstige Vereinigungen:
Buntes Pennenfeld
e.V. 130,0
0 €
Bürger.Bad.Godesberg
e.V. 130,00 €
Bürgerverein Heiderhof
e.V. 130,00 €
Imkerverein Bad
Godesberg 130
,00 €
Kunst und Kultur Bad Godesberg
e.V. 130,00 €
Landsmannschaft Schlesien, Kreisgruppe Bonn
e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Friesdorf 1929
e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Lannesdorf
e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Mehlem
e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Plittersdorf
e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Rüngsdorf
e.V. 130,00 €
Ortsausschuss Schweinheim
e.V. 130,00 €
Rassegeflügelzüchterverein Bad Godesberg von 1920
e.V. 130,00 €
St. Matthias Bruderschaft
Mehlem 130,00 €
2. Für die Durchführung der Sankt-Martins-Umzüge
2019 im Stadtbezirk Bad Godesberg werden den
einzelnen Veranstaltern gemäß Ziffer 3.4 der
Richtlinien Fördermittel in Höhe von bis zu 0,40
€ Euro je teilnehmendem Kind gezahlt.Seite 3 von 5

Seite 4
Begründung
Die Gewährung von Zuschüssen zur Unterstützung der Arbeit von örtlichen
Gesang- und Instrumentalvereinen, der Ortsausschüsse und sonstiger örtlicher
Vereine, Vereinigungen und Initiativen (mit Ausnahme der Sportvereine) gehört
gemäß § 7 Absatz 2 Buchstabe o) der Bezirkssatzung der Bundesstadt Bonn
(Bonner Bezirksverfassung) zu den Entscheidungsrechten der
Bezirksvertretung Bad Godesberg. Es ist Ziel der Bezirksvertretung Bad
Godesberg, die Arbeit der Vereine und sonstiger Vereinigungen zur Heimat-
und Brauchtumspflege zu beleben und zu fördern. Bei der Vergabe der
Zuschüsse fühlt sich die Bezirksvertretung Bad Godesberg den Zielen und der
Forderung des Inklusiven Bonns – wie sie zum Beispiel im Ratsbeschluss vom
8.Juli 2010 (DS-Nr. 1010622AA7)formuliert wurden – besonders verpflichtet.
Gemäß Ziffer 4 der "Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an Vereine
und sonstige Vereinigungen zur Förderung der Heimatpflege und des
Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine bzw. -vereinigungen
im Stadtbezirk Bad Godesberg“ vom 24.10.2012 kann den Vereinen, die bis
zum 30. September 2019 einen Antrag gestellt haben, auf Beschluss der
Bezirksvertretung, ein Zuschuss gewährt werden. Gemäß Ziffer 3.4 der
vorgenannten Richtlinien können die Organisatoren der Sankt Martins-Umzüge
auf Antrag einen Zuschuss von bis zu 0,40 € pro teilnehmendem Kind erhalten.
Im Doppelhaushalt 2019/2020 stehen für
Transferauszahlungen pro Haushaltsjahr je 25.305,00 €
zur Verfügung. Der Festausschuss Godesberger Karneval
hat bereits Anfang des Jahres 2019 einen Zuschuss in
Höhe von 6.000,00 € erhalten. Für die Durchführung
der Sankt-Martins-Umzüge wird jährlich ca. 3.000,00 €
aufgewendet. Die Gesamtsumme ist abhängig von der
Höhe der bis zum 30. November 2019 einzureichenden
Verwendungsnachweise. Darüber hinaus werden ebenfalls
die Zuschüsse zu den städtepartnerschaftlichen
Aktivitäten sowie Zuschüsse zu den Vereinsjubiläen
aus dieser Finanzposition gezahlt. Eine Unterdeckung
der Finanzposition – z.B. aufgrund der in den
vergangenen Jahren steigenden Anzahl von Anträgen –
muss in den Haushaltsjahren 2019 und 2020 aus anderen
Finanzpositionen der Produktgruppe ausgeglichen
werden.
Die Mittel sind in der Finanzstelle 110770131
verfügbar.Seite 4 von 5

Seite 5
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnu
ng
Produkt Produktbezeichnung
1.01.31 Bezirksverwaltungsstell
e Bad Godesberg
1.10.77.01.31.01 Bezirksverwaltungsstelle Bad
Godesberg
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
ca. 18.340 110770131 2019 aus lfd. Ansatz
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 21:02 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de