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190021 · Beschlussvorlage

Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das Wirtschaftsjahr 2018 (alt: 1912829, FF: SGB)

Nummer
190021
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.11.2019 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
190021
Entlastung des Betriebsausschusses SGB für das
Wirtschaftsjahr 2018 (alt: 1912829, FF: SGB)
Beratungsfolge
Rat 07.11.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem Betriebsausschuss SGB wird für das Wirtschaftsjahr 2018 Entlastung
erteilt.
Begründung
Gemäß § 4 c) der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NRW) hat der Rat der Bundesstadt Bonn eine Entscheidung über die
Entlastung des Betriebsausschusses zu treffen.
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2018 der eigenbetriebs-ähnlichen
Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn ist vom Rat der Stadt
gemäß § 4 c) Eigenbetriebsverordnung und § 4 der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Städtisches Gebäudemanagement Bonn
(SGB) festzustellen.
Der Wirtschaftsprüfer hat den Jahresabschluss zum 31.12.2018 geprüft und
einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Prüfung hat zu
keiner Beanstandung geführt.
Die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, der Anhang und der Lagebericht
sind dem Bericht des Wirtschaftsprüfers
BDO AG zu entnehmen, der dem Rat in gleicher Sitzung vorgelegt wird (vgl.
DS-Nr.: xxxxxxx).
Bei dem Jahresfehlbetrag handelt es sich um ein handelsrechtliches Ergebnis.
Die Höhe des Jahresfehlbetrages ergibt sich daraus, dass dem SGB über den
reinen Betriebskostenzuschuss hinaus die Liquidität zur Tilgung der Darlehen
nicht mehr zugeführt wird. Die Mittel für Tilgungen der dem SGB zugeordneten
Kredite bei der Stadt werden über eine Kapitalerhöhung (den investiven
Haushalt) bereitgestellt.
Zur Beurteilung der Lage des Städtischen Gebäudemanagements Bonn sind
für den Jahresabschluss 2018 folgende Angaben wesentlich
Federführung:
Ratsbüro Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 2

Seite 2
 Im Wirtschaftsjahr 2018 waren entsprechend der Ratsbeschlüsse vom
9.12.2004, 25.10.2006 und 18.6.2008 (DS-Nr.: 0412414, DS-Nr.: 0612320,
DS-Nr.: 811213) alle städtischen Schulgebäude, Immobilien des
Jugendamtsbereiches (Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren und dgl.),
Immobilien der Feuerwehren, Immobilien der Sportstätten (Umkleiden,
Sporthallen und dgl.) sowie die übrigen Verwaltungs- und Betriebsgebäude
(soweit sie nicht bestehenden Betrieben gewerblicher Art oder
Sondervermögen zugeordnet sind) dem SGB zugeordnet bzw. übertragen.
 Das handelsrechtliche Jahresergebnis des SGB weist zum 31.12.2018
einen Fehlbetrag in Höhe von 8.760 TEUR aus.
 Die Umsatzerlöse betragen 129.510 TEUR. Sie resultieren im
Wesentlichen in Höhe von 78.403 TEUR aus dem Betriebskostenzuschuss
der Stadt Bonn und aus Kostenerstattungen Dritter in Höhe von 42.687
TEUR.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de