← Vorlagen

190020-7 · Antrag

Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) BBB-Antrag zur Vorlage 190020

Nummer
190020-7
Art
Antrag
Veröffentlicht
22.07.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 22.07.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 01.09.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 66,4 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 190020-6 ST Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) Große Anfrage zur Vorlage 190020

Untergeordnet

  1. 190020-8 ST Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) BBB-Antrag zur Vorlage 190020

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.496 Zeichen)
Antrag
öffentlich
190020-1
Antragsteller/in:
BBB Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Johannes Schott
22.07.2020
Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer
Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und
Appartementhauses mit
Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt:
1911307NV4)
BBB-Antrag zur Vorlage 190020
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
1. Der Stadtrat beschließt, zur geplanten Bebauung auf dem
Melbbadgrundstück einen Ratsbürgerentscheid gemäß § 26 (1) GO NRW
durchzuführen.
2. Die Fragestellung lautet: "Sollen das Grundstück des Melbbades als
Schwimmbad und Freizeitanlage vollständig erhalten, von einer
Wohnbebauung frei gehalten und die sanierungsbedürftigen Anlageteile
alsbald saniert werden?“
Begründung
Die Bürgerinitiative "Rettet das Melbbad" befürchtet, dass durch die geplante
Bebauung auf dem Gelände des Melbbads der Fortbestand des Freibads
gefährdet ist. Aufgrund der Bedeutung des Projekts sollte der Beschluss durch
die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen eines Ratsbürgerentscheids gefasst
werden.
Durch die geplante Realisierung des bis zu 7-geschossigen Wohngebäudes mit
über 80 Wohneinheiten ist die Attraktivität des Freibads gefährdet. So wird der
Charakter des als sozialer Treffpunkt und Naherholungsort beliebten Melbbads
durch eine massive Wohnbebauung beeinträchtigt. Es besteht ein realistisches
Risiko, dass der Schwimmbadbetrieb aufgrund von Mieterklagen gegen
Lärmbeeinträchtigungen eingestellt werden muss.Seite 1 von 2

Seite 2
Die Kaltluftzufuhr in Richtung Poppelsorf/Südstadt wird durch den Baukörper
beeinflusst. Gerade vor dem Hintergrund immer größerer Hitzeperioden und
der sich aufheizenden Bonner Innenstadt, die sich bekanntlich in einer
Kessellage befindet, ist dieses Bauvorhaben bei vielen Bürgern umstritten. Die
Verschattung von Teilen des Geländes (neben den Schwimmbecken ist auch
der Vorplatz betroffen) sowie die Fällung von zahlreichen schützenswerten
Bäumen stößt ebenfalls auf Widerspruch.
Für viele Bürger ist nicht nachvollziehbar, weshalb die Sanierung der
Umkleiden und Sanitärräume nur mit dem Bau eines Wohngebäudes zu
realisieren sei, während für andere Projekte immer mehr Geld bereit gestellt
wird. In diesem Zusammenhang sei auf die explodierenden Kosten bei der
neuen Küche der Beethovenhalle verwiesen, deren Kosten mittlerweile auf
3,335 Mio. Euro beziffert werden.
Statt des Stadtrats sollten die Bürgerinnen und Bürger über das Bauprojekt am
Melbbad entscheiden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 19:05 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de