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190020-6 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) Große Anfrage zur Vorlage 190020

Nummer
190020-6 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
18.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 01.09.2020 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 26.08.2020 Kenntnisnahme
  3. Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz 24.06.2020 Kenntnisnahme
  4. Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn 06.10.2020 Kenntnisnahme
  5. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda 25.06.2020 Kenntnisnahme
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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190020-6 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
03 Amt für Wirtschaftsförderung
Dezernat:
Dez. OB
Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer
Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und
Appartementhauses mit
Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt:
1911307NV4)
Große Anfrage zur Vorlage 190020
Beratungsfolge
Rat 18.06.2020 Kenntnisnahme
Betriebsausschuss SGB 23.06.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Planung, Verkehr und
Denkmalschutz
24.06.2020 Kenntnisnahme
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger und Lokale Agenda
25.06.2020 Kenntnisnahme
Bezirksvertretung Bonn 25.08.2020 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu den Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
1. Trifft es zu, dass die Grundstücksvergabe der für die
geplante Bebauung notwendigen Grundstücksflächen des
Melbbads an die Vebowag ohne Wettbewerbsverfahren bzw.
Qualifizierungsverfahren erfolgen soll und wenn ja, kann der
Oberbürgermeister diesbezüglich Verstöße gegen geltendes
nationales oder europäisches Recht definitiv und verbindlich
ausschließen?
Es trifft zu, dass die Grundstücksvergabe an die VEBOWAG ohne
Wettbewerbs- bzw. Qualifizierungsverfahren erfolgen soll. Grundlage hierfür ist
der Beschluss des Rates DS 1512113EB8 vom 17.09.2015. Der Rat hat
beschlossen, dass städtische Flächen, die potentiell für den öffentlich
geförderten Wohnungsbau geeignet sind, zuerst der VEBOWAG anzubieten
sind. Verstöße gegen geltendes nationales oder europäisches Recht sind für
vergleichbare Fälle geprüft und liegen nicht vor.
2. Welchen „speziellen Marktpreis“ pro Quadratmeter und
insgesamt hat die Ermittlung des Gutachterausschusses fürSeite 1 von 6

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die an die Vebowag beabsichtigte Grundstücksvergabe
ergeben, mit welchen weiteren „Kaufpreisabzügen“ dem
Grunde nach rechnet der Oberbürgermeister im Rahmen der
Kaufpreisverhandlungen und sind diese gutachterlich belegt
bzw. ist deren gutachterliche Überprüfung beabsichtigt?
Der abschließende spezielle Marktwert wird derzeit ermittelt.
Kaufpreisabzüge für Residualpositionen werden seitens der Verwaltung
abgelehnt. Ausgenommen hiervon sind die Kosten für den Rückbau des
Bestandsgebäudes sowie ggf. Mehrkosten für die Entsorgung von
Altlasten. Eventuelle Kaufpreisabzüge werden gutachterlich überprüft.
3. Trifft es zu, dass die Vebowag die Reduzierung der
Bruttogeschossfläche aufgrund des
Verschattungsgutachtens teilweise durch eine Reduzierung
der Stellplätze in der Tiefgarage und Schaffung von
Wohnraum auf gleicher Ebene (-1 Ebene) und damit direkt
oberhalb der Schwimmbadeinrichtungen anstrebt?
Am 18.05.2020 wurde dem Bauordnungsamt eine Umplanung
eingereicht. Die Bruttogeschossfläche ist hiernach ausschließlich durch
eine Reduzierung in der Höhe vermindert worden, um so eine frühere
Verschattung des Freibereichs des Melbbades zu verhindern. Durch eine
Neuordnung der Stellplätze konnte ein Teil der reduzierten Wohnfläche
in der Ebene 01 aufgefangen werden.
Für die Umplanung wurde auch bereits ein angepasstes
Verschattungsgutachten eingereicht, welches von der Verwaltung im
Hinblick auf die Belange des Melbbadbetriebes geprüft wird.
4. Trifft es zu, dass die neue Planung unter Berücksichtigung
des Verschattungsgutachtens am 30.03.2020 dem sog.
„Koalitionsausschuss“ vorgestellt werden sollte und wenn ja,
welche Fraktionen sind in diesem Koalitionsausschuss
vertreten? Trifft es zu, dass ein Vertreter der Vebowag
telefonisch am 06.04.2020 mitteilte, auf Wunsch des OB-
Büros 20 Vertretern der Kommunalpolitik das Projekt in
einem Termin im Stadthaus vorgestellt zu haben, wer waren
die 20 Vertreter der Kommunalpolitik und handelte es sich
dabei um die Mitglieder des sog. Koalitionsausschusses?
Auf Einladung der Koalition hat die Vebowag dort die Planung
vorgestellt. Auf Wunsch des OB-Büros haben keine Termine
stattgefunden, insbesondere kein weiterer Termin mit "20 Vertretern aus
der Kommunalpolitik". Auf Einladungen der Fraktionen hat die
Verwaltung keinen Einfluss.Seite 2 von 6

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5. Aus welchen Sachgründen mit Blick auf § 62 Abs.4 GO NRW
werden ausgewählte Fraktionen / Mitglieder des Stadtrats (s.
Frage 4) vorab informiert?
Siehe Antwort zu Frage 4.
6. Trifft es zu, dass das Kaltluftgutachten für die geplante
Bebauung des Melbbades von dem gleichen Gutachter
stammt wie das für die in unmittelbarer Nähe seinerzeit
geplante Bebauung „Im Wingert“, beide Gutachten im
Vergleich jedoch so signifikante und offensichtliche
Differenzen aufweisen, dass die Leistelle Klimaschutz der
Stadt Bonn die Aussagekraft des Gutachtens für das
Melbbad in Frage stellt und deshalb nicht akzeptiert?
Es trifft zu, dass das Gutachten 2015 zum geplanten Bauvorhaben „Im
Wingert“ und zu den möglichen Auswirkungen auf den Kaltluftabfluss
durch das geplante Gebäude am Melbbad von derselben Person,
allerdings von unterschiedlichen Büros als Auftragnehmer erstellt wurde.
Die Ergebniskarten des Kaltluftgutachtens für die geplante Bebauung am
Melbbad weisen in Teilbereichen außerhalb des Planungsraums
Melbbad Unterschiede zu einer 2015 erstellten Untersuchung für das
ehemalige Vorhaben „Im Wingert“ auf. Im Rahmen der fachlichen
Prüfung hat die Verwaltung wegen dieser divergierenden Aussagen für
den Bereich des Areals „Im Wingert“ den Deutschen Wetterdienst um
eine Einschätzung zu den möglichen Ursachen dieser Differenzen
gebeten.
7. Trifft es zu, dass dem Bauordnungsamt am 08.04.2020 die
aufgrund des Verschattungsgutachtens geänderte Planung
der Vebowag noch nicht zur Prüfung vorlag und wenn ja, seit
wann liegt die geänderte Planung dem Bauordnungsamt zur
Prüfung vor?
Siehe Antwort zu Frage Nr. 3
8. Trifft es zu, dass die Vebowag ein Bodengutachten in Auftrag
gegeben hat, demzufolge für die Baumaßnahme
Pfahlgründungen mit einem Kostenumfang von ca. 1,6 Mio.
Euro notwendig sind, die vom Kaufpreis abgezogen werden
sollen, und wenn ja, warum liegt dieses der Stadtverwaltung
offensichtlich nicht vor?
Es trifft zu, dass die VEBOWAG eine Baugrund- und
Gründungsbeurteilung beauftragt hat. Zu dieser Untersuchung werden
die Kosten einer Pfahlgründung mit 1,0 bis 1,4 Mio. € Euro geschätzt.
Ein Abzug dieser Kosten vom Kaufpreis wird seitens der Verwaltung
abgelehnt. Die Baugrund- und Gründungsbeurteilung liegt der Stadt
Bonn vor.Seite 3 von 6

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9. Welche Aussagen trifft das Bodengutachten der Vebowag
und das Altlastengutachten der Stadt (Amt 56) zur
Kontaminierung des Erdreiches im Bereich der
Baumaßnahme und den zu erwartenden Entsorgungskosten?
Die vorgenannte Baugrund- und Gründungsbeurteilung trifft eine
orientierende Aussage zu der abfalltechnischen Einstufung der bei den
Gründungsarbeiten anfallenden Aushubmassen. Demnach ergaben die
Stichproben, dass diese einer ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt
werden können. Zur Kontaminierung des gesamten Erdreiches und der
zu erwartenden Entsorgungskosten trifft diese Baugrund- und
Gründungsbeurteilung keine Aussage. Ein solches Gutachten samt
Aussage zu den zu erwartenden Kosten ist bei der VEBOWAG
angefordert. Nach Vorlage ist dieses inhaltlich zu prüfen.
Der Verwaltung liegen zwei Altlastengutachten vor:
1. Beprobungslose standortspezifische Detailaufnahme des
Altstandortes 7620-303 von November 2006. Im Rahmen der Erstellung
dieses Gutachtens erfolgte eine Auflistung der Nutzungshistorie und eine
Einschätzung, ob mit nachhaltigen Bodenverunreinigungen durch die
vormalige gewerbliche Nutzung zu rechnen sei. Das Risiko, dass solche
Bodenverunreinigungen vorliegen, wurde als gering eingeschätzt. Das
Plangebiet liegt vollständig innerhalb des Altstandortes.
2. Erstbewertung Altablagerung 7620-008 vom November 1996. Bei der
Altablagerung handelt es sich um die Verfüllung eines ehemaligen
Bacheinschnittes und eines darin liegenden Mühlenteiches. Zum
Zeitpunkt der Untersuchung wurde nur der nördliche Teil der jetzigen
Altablagerungsfläche als Altablagerung definiert. Der Bereich hinter dem
Haus Trierer Straße 57 war daher nicht Bestandteil der Untersuchung. In
der Folge wurde aufgrund neuer Erkenntnisse die Fläche der
Altablagerung nach Süden hin vergrößert. Das Gebäude Trierer Straße
57 liegt außerhalb der Altablagerung. Die vorgesehene nördliche
bauliche Erweiterung würde bis in die Altablagerung hineinreichen. Die
seinerzeitige Untersuchung ergab punktuell erhöhte Gehalte an
Schwermetallen, Bor, Sulfat, Magnesium und PAK. Die Beprobung des
Oberbodens in den Freiflächen ergab keine auffälligen Befunde.
Die aufgrund dieser Untersuchungen vorliegenden Erkenntnisse lassen
keine qualifizierten Abschätzungen etwaiger Entsorgungskosten
anfallenden Erdaushubes zu. Für eine solche Abschätzung ist die
Kenntnis über die Masse des für das Bauvorhaben notwendigen
Aushubs und über die Einstufung hinsichtlich der Entsorgungsklassen
dieses Aushubes notwendig. Beide Angaben liegen bislang nicht vor.
10.Mit welchem Kaufpreiserlös für das Teilgrundstück des
Melbbads rechnet der Oberbürgermeister nach Abzug aller
„Residualkosten“, beabsichtigt er die Höhe der möglichen
Residualkosten zu deckeln und wenn ja, auf welchen Betrag
und welcher wirtschaftliche Vorteil ergibt sich danach nochSeite 4 von 6

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aus der geplanten Bebauung des Melbbadgeländes für die
„Sicherung des Betriebes des Melbbades“ im Vergleich zu
einer Sanierung der Bestandsbauten bzw. dem Neubau
ausschließlich der zum Betrieb des Bades zwingend
erforderlichen Ersatzbauten?
Die Höhe des endgültig zu erwartenden Kaufpreises wird derzeit
ermittelt. Kosten sind der Stadt seitens der VEBOWAG noch nicht
mitgeteilt worden. Es können daher noch keine Angaben zur
Wirtschaftlichkeit getroffen werden.
11.Trifft es zu, dass die Stadt der Vebowag die Rohbaukosten
für den von der Stadt benötigten Raumbedarf erstatten soll
und wenn ja, in welcher Höhe rechnet der Oberbürgermeister
mit Erstattungsansprüchen der Vebowag und ist davon
auszugehen, dass die zur Saison 2009 erneuerten und nach
wie vor funktionierenden Filter- und Pumpenanlagen
ebenfalls zu erneuern sind und wenn ja, zu welchen
Schätzkosten?
Es ist geplant, dass die Schwimmbadfunktionsräume von der
VEBOWAG im Rahmen des Neubauprojektes für die Stadt errichtet
werden.
12.Wie will der Oberbürgermeister bei der Berechnung der für
den städtischen Rohbauanteil zu erstattenden Kosten
sicherstellen, dass hierfür anteilig nicht mehr gezahlt wird,
als dies bei einem Neubau ausschließlich der städtisch
benötigten Baukörper der Fall wäre, insbesondere mit Blick
auf den zuvor vom Kaufpreis abgezogenen Aufwand für die
Pfahlgründungen und die statisch bedingten
Mengenmehrungen?
Ein Kostenvergleich und somit eine Beantwortung dieser Frage ist erst
nach Vorliegen sämtlicher Informationen möglich.
13.a) Wie hoch wäre ein von der Vebowag jährlich zu
entrichtendes Entgelt für einen Überbau des Grundstücks,
auf dem die Badtechnik untergebracht und das
möglicherweise nicht veräußert werden soll und wie würde
sich diese Überbaurente im Detail errechnen?
b) trifft es zu, dass die Vebowag einen Verzicht auf die
Erhebung einer Überbaurente gefordert hat und wenn ja.,
welche Position dazu wird vom Oberbürgermeister vertreten?
c) Kann der Oberbürgermeister verbindlich ausschließen,
dass ein möglicherweise vereinbarter Verzicht auf ein Entgelt
für den Überbau keinen Verstoß gegen geltendes nationales
oder europäisches Recht und insbesondere keine verdeckte
Subvention darstellt?Seite 5 von 6

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a) Eine mögliche Überbaurente wird derzeit ermittelt. Eine mögliche
Überbaurente errechnet sich auf Grundlage der vom Bundesministerium
für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit herausgegebenen
Wertermittlungsrichtlinien.
b) Die VEBOWAG hat einen Verzicht auf eine Überbaurente angefragt.
Der Sachverhalt wird derzeit geprüft und ist zu verhandeln.
c) Ob ein Verzicht gegen geltendes nationales oder europäisches Recht
verstößt und ob dies eine verdeckte Subvention darstellt, ist zu
gegebener Zeit rechtlich zu prüfen.
14.Wie hoch schätzt der Oberbürgermeister die Kosten, die auf
die Stadt insgesamt im Rahmen der geplanten Bebauung
zukommen werden, sind hierfür bereits Mittel im Haushalt der
Stadt Bonn eingeplant und wenn nein, kann der
Oberbürgermeister verbindlich zusagen, dass die hierfür
benötigten Haushaltsmittel rechtzeitig zur Verfügung stehen
werden?
Veranschlagungen für die kommenden Jahre, die zum Gegenstand der
anstehenden Haushaltsberatungen werden sollen, werden derzeit
verwaltungsintern abgestimmt.
Anlage/n
KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 19:30 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de