190020-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)
Kerndaten
- Nummer
- 190020-3 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 09.03.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 190020-3 ST Der Oberbürgermeister Federführung: 52 Sport- und Bäderamt Dezernat: Dez. IV Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) Beratungsfolge Rat 06.02.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung verweist auf ihre Stellungnahme DS-Nr. 190279-2 ST. Zuletzt hatte die Verwaltung dem Rat der Stadt Bonn am 07.11.2019 über den Sachstand zur Bauvoranfrage „Bauvorhaben am Melbbad“ berichtet (Drucksachen-Nr. 1912823). Seit diesem Zeitpunkt haben sich folgende Entwicklungen ergeben: Das Lärmgutachten ist überarbeitet und der Bezirksregierung Köln zur Prüfung weitergeleitet worden. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom 14.01.2020 mitgeteilt, dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gegen das Bauvorhaben keine Bedenken bestehen. Damit sind die Voraussetzungen zur Erteilung eines positiven Bauvorbescheides grundsätzlich erfüllt. Ein Gutachten zum Thema potentielle Beeinträchtigung der Kaltluftströme durch das Bauvorhaben wurde der Verwaltung vorgelegt. Eine Prüfung ergab einige Nachfragen, die im Dezember an die VEBOWAG übermittelt wurden. Zum heutigen Zeitpunkt liegen die geforderten Ergänzungen noch nicht vor. Die VEBOWAG hat darüber hinaus ein Verschattungsgutachten vorgelegt. Durch den Neubau würde danach in den Nachmittagsstunden eine frühere Verschattung im Bereich der Schwimmbecken eintreten. Dies wäre aus Sicht des Bäderbetriebes für die Badegäste nachteilig. Daher hat die Verwaltung die VEBOWAG gebeten, das Bauvorhaben zu optimieren und den Baukörper zu reduzieren. Bis Mitte Februar 2020 wird die VEBOWAG eine Überarbeitung der bisherigen Entwurfsplanung vorlegen. Die Verwaltung wird nach Vorlage der Entwurfsplanung eine Bürgerversammlung durchführen und anschließend den politischen Gremien einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten. .Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de