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190020-3 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)

Nummer
190020-3 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.03.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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  1. 190020 Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
190020-3 ST
Der Oberbürgermeister
Federführung:
52 Sport- und Bäderamt
Dezernat:
Dez. IV
Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer
Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und
Appartementhauses mit
Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt:
1911307NV4)
Beratungsfolge
Rat 06.02.2020 Entscheidung
Inhalt der Stellungnahme:
Die Verwaltung verweist auf ihre Stellungnahme DS-Nr. 190279-2 ST. Zuletzt
hatte die Verwaltung dem Rat der Stadt Bonn am 07.11.2019 über den
Sachstand zur Bauvoranfrage „Bauvorhaben am Melbbad“ berichtet
(Drucksachen-Nr. 1912823). Seit diesem Zeitpunkt haben sich folgende
Entwicklungen ergeben:
Das Lärmgutachten ist überarbeitet und der Bezirksregierung Köln zur Prüfung
weitergeleitet worden. Die Bezirksregierung Köln hat mit Schreiben vom
14.01.2020 mitgeteilt, dass aus immissionsschutzrechtlicher Sicht gegen das
Bauvorhaben keine Bedenken bestehen. Damit sind die Voraussetzungen zur
Erteilung eines positiven Bauvorbescheides grundsätzlich erfüllt.
Ein Gutachten zum Thema potentielle Beeinträchtigung der Kaltluftströme
durch das Bauvorhaben wurde der Verwaltung vorgelegt. Eine Prüfung ergab
einige Nachfragen, die im Dezember an die VEBOWAG übermittelt wurden.
Zum heutigen Zeitpunkt liegen die geforderten Ergänzungen noch nicht vor.
Die VEBOWAG hat darüber hinaus ein Verschattungsgutachten vorgelegt.
Durch den Neubau würde danach in den Nachmittagsstunden eine frühere
Verschattung im Bereich der Schwimmbecken eintreten. Dies wäre aus Sicht
des Bäderbetriebes für die Badegäste nachteilig. Daher hat die Verwaltung die
VEBOWAG gebeten, das Bauvorhaben zu optimieren und den Baukörper zu
reduzieren. Bis Mitte Februar 2020 wird die VEBOWAG eine Überarbeitung der
bisherigen Entwurfsplanung vorlegen.
Die Verwaltung wird nach Vorlage der Entwurfsplanung eine
Bürgerversammlung durchführen und anschließend den politischen Gremien
einen Entscheidungsvorschlag unterbreiten. .Seite 1 von 2

Seite 2
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:08 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de