190020 · Antrag
Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)
Kerndaten
- Nummer
- 190020
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 19.06.2020
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Untergeordnet
- Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)
- Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59 - Vorhaben zur Errichtung eines Wohn- und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307AA7)
Volltext
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Antrag öffentlich 190020 Antragsteller/in: BBB - Fraktion Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4) Beratungsfolge Rat 01.09.2020 Entscheidung Inhalt des Antrags Gremium Sitzung Ergebnis Z. * Rat 02.09.2019 mit Mehrheit gegen Linke, 2 BBB und SoLi bei Enth. AfB vertagt 1 Rat 26.09.2019 bei Anerkennung der TO abgesetzt und vertagt 1 1. Die städtische Liegenschaft Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59, bestehend aus mehreren Flurstücken (4319-7-262, 4319-7-269, 4319-7-270, 4319-7- 105/32, 4319-7-95/3, 4319-7-28 usw.) wird weder ganz noch teilweise verkauft. 2. Sofern Ziffer 1 nicht beschlossen wird, möge der Rat der Stadt Bonn Folgendes beschließen: 2.1 Der Rat zieht die Entscheidung über die geplante Bebauung eines Teils des Melbbades durch die Vebowag an sich und behält sich insbesondere die Entscheidung über die Vergabe von Rechten an dort befindlichen städtischen Grundstücken und/oder Grundstücksanteilen sowie die Entscheidung über den Abriss des auf den o.g. genannten Flurstücken aufstehenden städtischen Bestandsgebäude vor. 2.2 Der Oberbürgermeister legt dem Rat unabhängig von der Beschlussfassung zu Ziffer 1 vor der Bescheidung einer Bauvoranfrage bzw. eines Bauantrages, eines Grundstücksverkaufs bzw. Vergabe von Rechten an städtischen Grundstücken und/oder Grundstücksanteilen in vorstehender Sache zu folgenden Punkten Gutachten vor:Seite 1 von 3 Seite 2 a. Dauerhafte rechtliche Sicherung der uneingeschränkten Nutzung des Schwimmbades nach einer etwaigen Realisierung des Vorhabens, b. Unbedenklichkeit des geplanten Eigentumsübergangs an die Vebowag oder eines gleichgestellten Rechtsgeschäftes mit der Vebowag in Bezug auf die Errichtung und dauerhafte dingliche Sicherung der von der Stadt künftig genutzten Teile des Gebäudekomplexes, c. Klimatische Auswirkungen der geplanten Gebäuderiegel, d. Kontamination und Tragfähigkeit des Bodens im Bereich der Baumaßnahme, e. Kontamination der aufstehenden Bausubstanz, f. Residualkosten (z.B. durch notwendige Pfahlgründungen, Altlastenbeseitigung etc), g. Gutachterlich ermittelter Grundstückswert, der den Anforderungen des Beihilfe- und Vergaberechts genügt, h. Entwurfsplanung für die von der Stadt künftig genutzten Teile des Gebäudekomplexes nebst Zeit- und Kostenplan i. Vergleichende wirtschaftliche Betrachtung der zwingend für einen gesicherten Betrieb des Melbbades erforderlichen Sanierungsmaßnahmen der städtischen Bestandsgebäude im Vergleich zu den der Stadt entstehenden Aufwendungen für die Umkleideanlagen, die Aufwärmhalle, die Badewasseraufbereitungsanlage und das Restaurant im geplanten Neubau. 3. Zu dem Vorhaben wird eine Bürgerbeteiligung nach den in den Leitlinien Bürgerbeteiligung vom Rat festgelegten Regelungen durchgeführt. 4. Der Oberbürgermeister legt dem Rat vollumfänglich alle Zusammenhänge (insbesondere Vereinbarungen, mündliche Zusagen o.ä.), die zwischen der Planung des Geländes „Poliklinik“ und der geplanten Bebauung des Melbbadgrundstückes bestehen, dar. Begründung Begründung In der Sitzung des Unterausschusses Bauplanung am 10.April 2019 informierte die Verwaltung in einem mündlichen Vortrag über den Eingang einer Bauvoranfrage der VEBOWAG. Die Wohnungsbaugesellschaft plant, den zur Trierer Straße gelegenen Grundstücksteil am Melbbad zu bebauen. Der riegelartige Baukomplex soll bis zu sechs Geschosse hoch, ca. 120 Meter lang und mit bis zu sechs Geschossen in der Spitze 20 Meter hoch werden. Geschaffen werden sollen rd. 100 Wohneinheiten mit Flächenzuschnitten im Bereich von 25 bis 77 qm Grundfläche(Vgl. DS 1911204NO). Nach Auffassung der Antragsteller sollte das in der Bürgerschaft umstrittene Vorhaben nicht weiter als Geschäft der laufenden Verwaltung bearbeitet sondern mit Blick auf das große öffentliche Interesse und das dem Vorgang innewohnende hohe Streitpotenzial vom Rat aufgegriffen werden. Das vorgeschlagene Verfahren bietet die Möglichkeit, mögliche Konflikte, die durch die geplante Bebauung in vorliegender Form hervorgerufen werden könnten,Seite 2 von 3 Seite 3 abwägend zu erörtern und vor einer Entscheidung in der Sache, die Bevölkerung einzubeziehen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de