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190020 · Antrag

Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)

Nummer
190020
Art
Antrag
Veröffentlicht
19.06.2020
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 19.06.2020
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 22.06.2020

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Rates 22.06.2020 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 190020-3 ST Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307NV4)
  2. 190020-1 AA Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59 - Vorhaben zur Errichtung eines Wohn- und Appartementhauses mit Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt: 1911307AA7)

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Text anzeigen (4.263 Zeichen)
Antrag
öffentlich
190020
Antragsteller/in:
BBB - Fraktion
Melbbad, Grundstück Bonn-Poppelsdorf, Trierer
Str. 59-Vorhaben zur Errichtung eines Wohn-und
Appartementhauses mit
Schwimmbadeinrichtungen und Tiefgarage (alt:
1911307NV4)
Beratungsfolge
Rat 01.09.2020 Entscheidung
Inhalt des Antrags
Gremium Sitzung Ergebnis Z. *
Rat 02.09.2019 mit Mehrheit gegen
Linke, 2 BBB und
SoLi bei Enth. AfB
vertagt
1
Rat 26.09.2019 bei Anerkennung der
TO abgesetzt und
vertagt
1
1. Die städtische Liegenschaft Bonn-Poppelsdorf, Trierer Str. 59, bestehend
aus mehreren Flurstücken (4319-7-262, 4319-7-269, 4319-7-270, 4319-7-
105/32, 4319-7-95/3, 4319-7-28 usw.) wird weder ganz noch teilweise verkauft.
2. Sofern Ziffer 1 nicht beschlossen wird, möge der Rat der Stadt Bonn
Folgendes beschließen:
2.1 Der Rat zieht die Entscheidung über die geplante Bebauung eines
Teils des Melbbades durch die Vebowag an sich und behält sich
insbesondere die Entscheidung über die Vergabe von Rechten an dort
befindlichen städtischen Grundstücken und/oder Grundstücksanteilen sowie
die Entscheidung über den Abriss des auf den o.g. genannten Flurstücken
aufstehenden städtischen Bestandsgebäude vor.
2.2 Der Oberbürgermeister legt dem Rat unabhängig von der
Beschlussfassung zu Ziffer 1 vor der Bescheidung einer Bauvoranfrage
bzw. eines Bauantrages, eines Grundstücksverkaufs bzw. Vergabe von
Rechten an städtischen Grundstücken und/oder Grundstücksanteilen in
vorstehender Sache zu folgenden Punkten Gutachten vor:Seite 1 von 3

Seite 2
a. Dauerhafte rechtliche Sicherung der uneingeschränkten Nutzung des
Schwimmbades nach einer etwaigen Realisierung des Vorhabens,
b. Unbedenklichkeit des geplanten Eigentumsübergangs an die Vebowag
oder eines gleichgestellten Rechtsgeschäftes mit der Vebowag in Bezug
auf die Errichtung und dauerhafte dingliche Sicherung der von der Stadt
künftig genutzten Teile des Gebäudekomplexes,
c. Klimatische Auswirkungen der geplanten Gebäuderiegel,
d. Kontamination und Tragfähigkeit des Bodens im Bereich der
Baumaßnahme,
e. Kontamination der aufstehenden Bausubstanz,
f. Residualkosten (z.B. durch notwendige Pfahlgründungen,
Altlastenbeseitigung etc),
g. Gutachterlich ermittelter Grundstückswert, der den Anforderungen des
Beihilfe- und Vergaberechts genügt,
h. Entwurfsplanung für die von der Stadt künftig genutzten Teile des
Gebäudekomplexes nebst Zeit- und Kostenplan
i. Vergleichende wirtschaftliche Betrachtung der zwingend für einen
gesicherten Betrieb des Melbbades erforderlichen
Sanierungsmaßnahmen der städtischen Bestandsgebäude im Vergleich
zu den der Stadt entstehenden Aufwendungen für die Umkleideanlagen,
die Aufwärmhalle, die Badewasseraufbereitungsanlage und das
Restaurant im geplanten Neubau.
3. Zu dem Vorhaben wird eine Bürgerbeteiligung nach den in den Leitlinien
Bürgerbeteiligung vom Rat festgelegten Regelungen durchgeführt.
4. Der Oberbürgermeister legt dem Rat vollumfänglich alle Zusammenhänge
(insbesondere Vereinbarungen, mündliche Zusagen o.ä.), die zwischen der
Planung des Geländes „Poliklinik“ und der geplanten Bebauung des
Melbbadgrundstückes bestehen, dar.
Begründung
Begründung
In der Sitzung des Unterausschusses Bauplanung am 10.April 2019 informierte
die Verwaltung in einem mündlichen Vortrag über den Eingang einer
Bauvoranfrage der VEBOWAG. Die Wohnungsbaugesellschaft plant, den zur
Trierer Straße gelegenen Grundstücksteil am Melbbad zu bebauen. Der
riegelartige Baukomplex soll bis zu sechs Geschosse hoch, ca. 120 Meter lang
und mit bis zu sechs Geschossen in der Spitze 20 Meter hoch werden.
Geschaffen werden sollen rd. 100 Wohneinheiten mit Flächenzuschnitten im
Bereich von 25 bis 77 qm Grundfläche(Vgl. DS 1911204NO).
Nach Auffassung der Antragsteller sollte das in der Bürgerschaft umstrittene
Vorhaben nicht weiter als Geschäft der laufenden Verwaltung bearbeitet
sondern mit Blick auf das große öffentliche Interesse und das dem Vorgang
innewohnende hohe Streitpotenzial vom Rat aufgegriffen werden. Das
vorgeschlagene Verfahren bietet die Möglichkeit, mögliche Konflikte, die durch
die geplante Bebauung in vorliegender Form hervorgerufen werden könnten,Seite 2 von 3

Seite 3
abwägend zu erörtern und vor einer Entscheidung in der Sache, die
Bevölkerung einzubeziehen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 18:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de