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190019 · Beschlussvorlage

Einreichung eines Projektantrags im Förderschwerpunkt „Kommunale Leuchtturmvorhaben“ des BMU - Freigabe des Eigenmittelanteils (alt: 1912622, FF: Amt 56-LSK)

Nummer
190019
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 05.12.2019 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
  3. Sitzung des Rates 12.12.2019 Entscheidung federführend
  4. Sitzung des Unterausschusses Personal und Organisation 26.11.2019 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
190019
Einreichung eines Projektantrags im
Förderschwerpunkt „Kommunale
Leuchtturmvorhaben“ des BMU - Freigabe des
Eigenmittelanteils (alt: 1912622, FF: Amt 56-LSK)
Beratungsfolge
Unterausschuss Organisation und Personal 26.11.2019 Anhörung
Hauptausschuss 05.12.2019 Empfehlung
Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung
Rat 12.12.2019 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für die Finanzierung des Eigenanteils im Vorhaben „mutabor“
(Mikroskalige Untersuchung und Aktivierung der technischen und
planerischen Anpassungskapazität der Stadt Bonn zur Reduzierung
des Hitzestresses) werden – vorbehaltlich einer abschließenden
Projektbewilligung - Mittel in Höhe des Eigenanteils von minimal
12.538€ bis maximal 29.255€ entsperrt.
2. Vorbehaltlich der Erteilung eines positiven Förderbescheids wird die
Stelle 56/100022 im Wert von E 12 TVöD für einen wissenschaftlichen
Mitarbeitenden in der Leitstelle Klimaschutz zur Umsetzung des
Förderprojektes in Anspruch genommen und der dort ausgebrachte
k.w.-Vermerk erst nach Abschluss des jetzigen Projektes –
voraussichtlich im Jahr 2021 – wirksam.
Die weitere Stellenbesetzung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung
des Förderantrages.
Die Personalaufwendungen werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt.
Die Deckung erfolgt aus Fördermitteln des BMU und dem
Haushaltsansatz für die Darstellung von Eigenmitteln bei Projektträgern
im Klimaschutz und in der Klimaanpassung.
Begründung
Im Kontext der deutschen Anpassungsstrategie (DAS) fördert das BMU
Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Nachdem die im
Förderschwerpunkt 3 „Kommunale Leuchtturmvorhaben“ eingereichte Skizze
(vgl. DS 1813046 für den Umweltausschuss) der Stadt Bonn im April 2019
positiv durch den Projektträger bewertet wurde, folgte fristgerecht zum
15.06.2019 die Einreichung des Vollantrags mit dem Titel „Mikroskalige
Untersuchung und Aktivierung der technischen und planerischen
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt Dezernat:
Dez. ISeite 1 von 3

Seite 2
Anpassungskapazität der Stadt Bonn zur Reduzierung des Hitzestresses
(Akronym: mutabor)“. Die abschließende Bewilligung steht noch aus – der
Projektträger nennt keine Frist für eine entsprechende Rückmeldung.
Der Projektantrag sieht für das Vorhaben eine Laufzeit von zwei Jahren vor und
beschreibt den Bedarf für eine auf diese Zeit befristete halbe Stelle eines
wissenschaftlichen Mitarbeiters / einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bei der
Leitstelle Klimaschutz. Im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2017/2018
wurde auf Beschluss des Rates vom 08.12.2016 (DS 1612749) eine Stelle für
das Projekt „Zukunftsorientierte Vulnerabilitäts- und Risikoanalysen als
Instrument zur Förderung der Resilienz von Städten und urbanen
Infrastrukturen“ (ZURES), Stellenplannummer 56/100022, Stellenwert E 12
TVöD, eingerichtet und vor dem Hintergrund der dreijährigen Laufzeit mit einem
k. w. – Vermerk versehen. Aufgrund des Auslaufens dieses Projektes (ZURES)
kann diese Stelle für das Vertiefungs- und Weiterentwicklungsprojekt in
Anspruch genommen werden. Der k. w. – Vermerk wird nach Beendigung
dieses Projektes wirksam (voraussichtlich 2021). Die Verwendung dieser Stelle
steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Förderantrages.
Die Förderung für Kommunen beträgt in diesem Förderschwerpunkt in der
Regel 65 %, für Kommunen in der Haushaltssicherung bis zu 85%. Für den
Projektanteil der Stadt Bonn belaufen sich die Gesamtausgaben des
Vorhabens gemäß des Antrags auf 83.585,08 €. Vorbehaltlich des
abschließenden Bewilligungsbescheids sowie ggf. weiterer Änderungs-
/Kürzungsforderungen des Fördermittelgebers ergibt sich ein Eigenmittelanteil
für die Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von minimal 12.537,76 € (85 %
Förderquote) bis maximal 29.254,78€ (65 % Förderquote). Frühester
Projektbeginn ist der 1.9.2019, dann würde das Projekt zum 31.8.2021 enden.
Zur Finanzierung des Eigenanteils werden Mittel aus dem Haushaltsansatz für
die Darstellung von Eigenmitteln bei Projektanträgen im Klimaschutz und in der
Klimaanpassung benötigt („Klimaschutzprojekt-Eigenmittelanteil“ /DS
1811632AA7), der mit einem Sperrvermerk zugunsten des Finanzausschusses
versehen ist.
Aus dem laufenden Haushalt 2019/2020 werden Eigenmittel für 16 Monate
benötigt, minimal 8.358,58 €, maximal 19.503,35 €. Für das Jahr 2021 muss
ein Eigenmittelanteil von minimal 4.179,18 €, maximal 9.751,43 € neu im
Haushalt veranschlagt werden.
Die Federführung des skizzierten Projektes liegt bei der Stadt Bonn (Amt für
Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda - Leitstelle Klimaschutz) –
weitere Projektpartner sind die Firma GEO NET Umweltconsulting GmbH aus
Dresden sowie Berchtoldkrass space & options (Raum- & Stadtplanung) aus
Karlsruhe.
Da erfahrungsgemäß zwischen der Bewilligung eines Förderantrages und dem
vom Projektträger festgesetzten Beginn der Projektlaufzeit nur ein geringer
zeitlicher Abstand liegt, ist ein Beschluss zur Mittelfreigabe vorbehaltlich einer
abschließenden Bewilligung sinnvoll.Seite 2 von 3

Seite 3
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbezeich
nung
Produkt Produktbezeichnung
1403 Umweltvorsorge und-
planung
5610008 Klimaförderprojekte
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
FiPo 70.1000
2019/20:
51.707,71 EUR
2021: 26.591,03
EUR
FiPo 74.1000
2019/20:
4.016,16 EUR
2021: 1.270,20
EUR
156001403 FiPo 70.1000
2019/20:
51.707,71 EUR
2021: 26.591,03
EUR
FiPo 74.1000
2019/20:
4.016,16 EUR
2021: 1.270,20
EUR
Hier bitte
FStl.und
Finanzposition
des
Haushaltsansatz
es für die
Darstellung von
Eigenmitteln
eintragen
FiStl. 5610008
FiPo: 529100
2019/20:
19.503,35 EUR
2021: 0 EUR
Einzahlungen /
Erträge
FiStl.
156001403/
FiPo 61.1000
2019/20:
36.220,52
2021: 18.109,80
EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
2021: 9.751,43
EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de