190019 · Beschlussvorlage
Einreichung eines Projektantrags im Förderschwerpunkt „Kommunale Leuchtturmvorhaben“ des BMU - Freigabe des Eigenmittelanteils (alt: 1912622, FF: Amt 56-LSK)
Kerndaten
- Nummer
- 190019
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung des Unterausschusses Personal und Organisation Anhörung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 190019 Einreichung eines Projektantrags im Förderschwerpunkt „Kommunale Leuchtturmvorhaben“ des BMU - Freigabe des Eigenmittelanteils (alt: 1912622, FF: Amt 56-LSK) Beratungsfolge Unterausschuss Organisation und Personal 26.11.2019 Anhörung Hauptausschuss 05.12.2019 Empfehlung Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen 10.12.2019 Empfehlung Rat 12.12.2019 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Für die Finanzierung des Eigenanteils im Vorhaben „mutabor“ (Mikroskalige Untersuchung und Aktivierung der technischen und planerischen Anpassungskapazität der Stadt Bonn zur Reduzierung des Hitzestresses) werden – vorbehaltlich einer abschließenden Projektbewilligung - Mittel in Höhe des Eigenanteils von minimal 12.538€ bis maximal 29.255€ entsperrt. 2. Vorbehaltlich der Erteilung eines positiven Förderbescheids wird die Stelle 56/100022 im Wert von E 12 TVöD für einen wissenschaftlichen Mitarbeitenden in der Leitstelle Klimaschutz zur Umsetzung des Förderprojektes in Anspruch genommen und der dort ausgebrachte k.w.-Vermerk erst nach Abschluss des jetzigen Projektes – voraussichtlich im Jahr 2021 – wirksam. Die weitere Stellenbesetzung steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Förderantrages. Die Personalaufwendungen werden überplanmäßig zur Verfügung gestellt. Die Deckung erfolgt aus Fördermitteln des BMU und dem Haushaltsansatz für die Darstellung von Eigenmitteln bei Projektträgern im Klimaschutz und in der Klimaanpassung. Begründung Im Kontext der deutschen Anpassungsstrategie (DAS) fördert das BMU Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel. Nachdem die im Förderschwerpunkt 3 „Kommunale Leuchtturmvorhaben“ eingereichte Skizze (vgl. DS 1813046 für den Umweltausschuss) der Stadt Bonn im April 2019 positiv durch den Projektträger bewertet wurde, folgte fristgerecht zum 15.06.2019 die Einreichung des Vollantrags mit dem Titel „Mikroskalige Untersuchung und Aktivierung der technischen und planerischen Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. ISeite 1 von 3 Seite 2 Anpassungskapazität der Stadt Bonn zur Reduzierung des Hitzestresses (Akronym: mutabor)“. Die abschließende Bewilligung steht noch aus – der Projektträger nennt keine Frist für eine entsprechende Rückmeldung. Der Projektantrag sieht für das Vorhaben eine Laufzeit von zwei Jahren vor und beschreibt den Bedarf für eine auf diese Zeit befristete halbe Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters / einer wissenschaftlichen Mitarbeiterin bei der Leitstelle Klimaschutz. Im Rahmen der Stellenplanfortschreibung 2017/2018 wurde auf Beschluss des Rates vom 08.12.2016 (DS 1612749) eine Stelle für das Projekt „Zukunftsorientierte Vulnerabilitäts- und Risikoanalysen als Instrument zur Förderung der Resilienz von Städten und urbanen Infrastrukturen“ (ZURES), Stellenplannummer 56/100022, Stellenwert E 12 TVöD, eingerichtet und vor dem Hintergrund der dreijährigen Laufzeit mit einem k. w. – Vermerk versehen. Aufgrund des Auslaufens dieses Projektes (ZURES) kann diese Stelle für das Vertiefungs- und Weiterentwicklungsprojekt in Anspruch genommen werden. Der k. w. – Vermerk wird nach Beendigung dieses Projektes wirksam (voraussichtlich 2021). Die Verwendung dieser Stelle steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung des Förderantrages. Die Förderung für Kommunen beträgt in diesem Förderschwerpunkt in der Regel 65 %, für Kommunen in der Haushaltssicherung bis zu 85%. Für den Projektanteil der Stadt Bonn belaufen sich die Gesamtausgaben des Vorhabens gemäß des Antrags auf 83.585,08 €. Vorbehaltlich des abschließenden Bewilligungsbescheids sowie ggf. weiterer Änderungs- /Kürzungsforderungen des Fördermittelgebers ergibt sich ein Eigenmittelanteil für die Laufzeit von zwei Jahren in Höhe von minimal 12.537,76 € (85 % Förderquote) bis maximal 29.254,78€ (65 % Förderquote). Frühester Projektbeginn ist der 1.9.2019, dann würde das Projekt zum 31.8.2021 enden. Zur Finanzierung des Eigenanteils werden Mittel aus dem Haushaltsansatz für die Darstellung von Eigenmitteln bei Projektanträgen im Klimaschutz und in der Klimaanpassung benötigt („Klimaschutzprojekt-Eigenmittelanteil“ /DS 1811632AA7), der mit einem Sperrvermerk zugunsten des Finanzausschusses versehen ist. Aus dem laufenden Haushalt 2019/2020 werden Eigenmittel für 16 Monate benötigt, minimal 8.358,58 €, maximal 19.503,35 €. Für das Jahr 2021 muss ein Eigenmittelanteil von minimal 4.179,18 €, maximal 9.751,43 € neu im Haushalt veranschlagt werden. Die Federführung des skizzierten Projektes liegt bei der Stadt Bonn (Amt für Umwelt, Verbraucherschutz und Lokale Agenda - Leitstelle Klimaschutz) – weitere Projektpartner sind die Firma GEO NET Umweltconsulting GmbH aus Dresden sowie Berchtoldkrass space & options (Raum- & Stadtplanung) aus Karlsruhe. Da erfahrungsgemäß zwischen der Bewilligung eines Förderantrages und dem vom Projektträger festgesetzten Beginn der Projektlaufzeit nur ein geringer zeitlicher Abstand liegt, ist ein Beschluss zur Mittelfreigabe vorbehaltlich einer abschließenden Bewilligung sinnvoll.Seite 2 von 3 Seite 3 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbezeich nung Produkt Produktbezeichnung 1403 Umweltvorsorge und- planung 5610008 Klimaförderprojekte Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen FiPo 70.1000 2019/20: 51.707,71 EUR 2021: 26.591,03 EUR FiPo 74.1000 2019/20: 4.016,16 EUR 2021: 1.270,20 EUR 156001403 FiPo 70.1000 2019/20: 51.707,71 EUR 2021: 26.591,03 EUR FiPo 74.1000 2019/20: 4.016,16 EUR 2021: 1.270,20 EUR Hier bitte FStl.und Finanzposition des Haushaltsansatz es für die Darstellung von Eigenmitteln eintragen FiStl. 5610008 FiPo: 529100 2019/20: 19.503,35 EUR 2021: 0 EUR Einzahlungen / Erträge FiStl. 156001403/ FiPo 61.1000 2019/20: 36.220,52 2021: 18.109,80 EUR Haushaltsbelastung jährlich 2021: 9.751,43 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de