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190017 · Mitteilungsvorlage

Ticketpreiserhöhung VRS (alt:1912844, FF: Amt 20)

Nummer
190017
Art
Mitteilungsvorlage
Veröffentlicht
08.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung des Rates 07.11.2019 Kenntnisnahme
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Mitteilungsvorlage
öffentlich
190017
Ticketpreiserhöhung VRS (alt:1912844, FF: Amt
20)
Beratungsfolge
Rat 07.11.2019 Kenntnisnahme
Mitteilung:
Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.07.2019, DS1912056EB3,
gebeten, kurzfristig darzustellen welche Auswirkungen auf den städtischen
Haushalt verbunden wären und welche Kompensationsmöglichkeiten
gesehen werden, wenn die Bundesstadt Bonn eine Ausgleichszahlung zur
Vermeidung einer Tariferhöhung zahlen würde. Hierbei sollen auch
Strukturveränderungen innerhalb des VRS Berücksichtigung finden.
Im Falle einer gleichbleibenden Tarifhöhe würde jeder %-Punkt unterlassene
Preisanpassung eine Mindereinnahme von ca. 850.000 EUR für die
Stadtwerke Bonn Verkehrsgesellschaft GmbH (SWBV) sowie die Elektr.
Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH (SSB) bedeuten.
Gem. dem bekannten und festgelegten Index-Verfahren müsste die
Preisanpassung zum 01.01.2020 einen Umfang von 5,77 % erreichen
(4,66% aus der Kostensteigerung für das Jahr 2020 und 1,1% aus dem
Nachholbedarf aus 2019, da dieser mit einer Obergrenze von 3,5%
beschlossen wurde). Allerdings sind die Preiserhöhungen gemäß Beschluss
des VRS vom 29.06.2018 auf 3,5 % gedeckelt.
Rein rechnerisch würde eine „Nullrunde“ für das das Jahr 2020 im Vergleich
also ca. 3,5 * 850.000 = 3 Mio. EUR (ohne Deckelung 5,77 * 850.000 = ca.
4,9 Mio. EUR) Mindereinnahmen mit den entsprechenden Auswirkungen auf
das Ergebnis des SWB-Konzerns und den Haushalt der Bundesstadt Bonn
bedeuten.
Am 12.07.2019 hat der Zweckverband des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg
eine Erhöhung der Ticketpreise i.H.v. 2,5 % beschlossen. Demnach
Federführung:
Ratsbüro Dezernat:
Dez. OBSeite 1 von 3

Seite 2
belaufen sich die durch diesen Beschluss ungedeckten Aufwendungen auf 1
%-Punkt (= ca. 850.000 Euro weniger Einnahmen mit Deckelung) bzw.
3,27% (= rd. 2,8 Mio. EUR Mindereinnahmen ohne Deckel). Etwaige Mehr-
/Mindereinnahmen durch Fahrgastzuwächse bzw. –abwanderungen und
Verkaufsverlagerungen auf andere Ticketangebote sind in dieser
Berechnung nicht berücksichtigt.
In der Zusammenschau die Mehreinnahmen der SWBV durch
Preiserhöhungen im Vergleich:
Preiserhöhung 5,77%
(kein
Deckel)
3,5%
(Deckel)
2,5 %
(Beschluss)
0 %
(Hypoth.)
Mehreinnahmen
für SWBV/SSB
4,9 Mio
€
3,0 Mio
€
2,1 Mio € 0,0 €
Eine Ausgleichszahlung durch unmittelbaren Geldfluss erfolgt im Verhältnis
Stadt-SWBV nicht. Im SWB-Konzern werden die Mindereinnahmen der
SWBV innerhalb eines Verlustausgleichs verrechnet und verschlechtern
somit das Ergebnis des SWB-Konzerns. Hierdurch wird wiederum das
Ausschüttungsziel an die Bundesstadt Bonn (Maßnahme des städtischen
Haushaltssicherungskonzeptes) geschmälert bzw. gefährdet. Diese sind für
die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit je 4 Mio. EUR beziffert.
Kompensationsmöglichkeiten:
Eine Kompensation erfolgt durch die jährliche MoD-Abrechnung, in der die
Kosten für Einmaleffekte sowie Strukturveränderungen abgebildet und
ausgeglichen werden können.
Ob und in welchem Umfang zukünftige Strukturveränderungen innerhalb des
VRS zu Reduzierungen der Mehraufwendungen führen, kann zum jetzigen
Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden.Seite 2 von 3

Seite 3
Ebenso kann derzeit nicht eingeschätzt werden, ob zusätzliche Bundes-
und/oder Landesförderprogramme aufgelegt werden, die eine Kompensation
ermöglichen.
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de