190017 · Mitteilungsvorlage
Ticketpreiserhöhung VRS (alt:1912844, FF: Amt 20)
Kerndaten
- Nummer
- 190017
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 08.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (3.333 Zeichen)
Mitteilungsvorlage öffentlich 190017 Ticketpreiserhöhung VRS (alt:1912844, FF: Amt 20) Beratungsfolge Rat 07.11.2019 Kenntnisnahme Mitteilung: Die Verwaltung wurde mit Beschluss vom 08.07.2019, DS1912056EB3, gebeten, kurzfristig darzustellen welche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt verbunden wären und welche Kompensationsmöglichkeiten gesehen werden, wenn die Bundesstadt Bonn eine Ausgleichszahlung zur Vermeidung einer Tariferhöhung zahlen würde. Hierbei sollen auch Strukturveränderungen innerhalb des VRS Berücksichtigung finden. Im Falle einer gleichbleibenden Tarifhöhe würde jeder %-Punkt unterlassene Preisanpassung eine Mindereinnahme von ca. 850.000 EUR für die Stadtwerke Bonn Verkehrsgesellschaft GmbH (SWBV) sowie die Elektr. Bahnen der Stadt Bonn und des Rhein-Sieg-Kreises GmbH (SSB) bedeuten. Gem. dem bekannten und festgelegten Index-Verfahren müsste die Preisanpassung zum 01.01.2020 einen Umfang von 5,77 % erreichen (4,66% aus der Kostensteigerung für das Jahr 2020 und 1,1% aus dem Nachholbedarf aus 2019, da dieser mit einer Obergrenze von 3,5% beschlossen wurde). Allerdings sind die Preiserhöhungen gemäß Beschluss des VRS vom 29.06.2018 auf 3,5 % gedeckelt. Rein rechnerisch würde eine „Nullrunde“ für das das Jahr 2020 im Vergleich also ca. 3,5 * 850.000 = 3 Mio. EUR (ohne Deckelung 5,77 * 850.000 = ca. 4,9 Mio. EUR) Mindereinnahmen mit den entsprechenden Auswirkungen auf das Ergebnis des SWB-Konzerns und den Haushalt der Bundesstadt Bonn bedeuten. Am 12.07.2019 hat der Zweckverband des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg eine Erhöhung der Ticketpreise i.H.v. 2,5 % beschlossen. Demnach Federführung: Ratsbüro Dezernat: Dez. OBSeite 1 von 3 Seite 2 belaufen sich die durch diesen Beschluss ungedeckten Aufwendungen auf 1 %-Punkt (= ca. 850.000 Euro weniger Einnahmen mit Deckelung) bzw. 3,27% (= rd. 2,8 Mio. EUR Mindereinnahmen ohne Deckel). Etwaige Mehr- /Mindereinnahmen durch Fahrgastzuwächse bzw. –abwanderungen und Verkaufsverlagerungen auf andere Ticketangebote sind in dieser Berechnung nicht berücksichtigt. In der Zusammenschau die Mehreinnahmen der SWBV durch Preiserhöhungen im Vergleich: Preiserhöhung 5,77% (kein Deckel) 3,5% (Deckel) 2,5 % (Beschluss) 0 % (Hypoth.) Mehreinnahmen für SWBV/SSB 4,9 Mio € 3,0 Mio € 2,1 Mio € 0,0 € Eine Ausgleichszahlung durch unmittelbaren Geldfluss erfolgt im Verhältnis Stadt-SWBV nicht. Im SWB-Konzern werden die Mindereinnahmen der SWBV innerhalb eines Verlustausgleichs verrechnet und verschlechtern somit das Ergebnis des SWB-Konzerns. Hierdurch wird wiederum das Ausschüttungsziel an die Bundesstadt Bonn (Maßnahme des städtischen Haushaltssicherungskonzeptes) geschmälert bzw. gefährdet. Diese sind für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 mit je 4 Mio. EUR beziffert. Kompensationsmöglichkeiten: Eine Kompensation erfolgt durch die jährliche MoD-Abrechnung, in der die Kosten für Einmaleffekte sowie Strukturveränderungen abgebildet und ausgeglichen werden können. Ob und in welchem Umfang zukünftige Strukturveränderungen innerhalb des VRS zu Reduzierungen der Mehraufwendungen führen, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden.Seite 2 von 3 Seite 3 Ebenso kann derzeit nicht eingeschätzt werden, ob zusätzliche Bundes- und/oder Landesförderprogramme aufgelegt werden, die eine Kompensation ermöglichen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 02:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de