190002 · Beschlussvorlage
Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für den Vortragssaal im Haus der Bildung (alt: 1912278)
Kerndaten
- Nummer
- 190002
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 07.10.2019
- Letzte Änderung
- 18.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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Beschlussvorlage öffentlich 190002 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für den Vortragssaal im Haus der Bildung (alt: 1912278) Beratungsfolge Kulturausschuss 02.10.2019 Empfehlung Beschlussvorschlag Die Änderung der „Nutzungs- und Entgeltordnung für den Vortragssaal im Haus der Bildung“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. Begründung Vorberatung Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. * Kulturausschuss 28.08.2019 mehrheitlich gegen SoLi bei Enthaltung BBB mit Maßgabe, sh. 1912278EB2 2 Rat 26.09.2019 bei Anerkennung der TO vertagt und zur Mitberatung in den Kulturausschuss (02.10.) verwiesen 1 Durch einen nicht mehr überprüften Formulierungsvorschlag kam es bei der Beschlussfassung zur Nutzungs- und Entgeltordnung im Jahr 2015 (s. DS-Nr. 1412866EB4) zu einer Formulierung, die eine offene Vermietung des Saales ohne jede Einschränkung zulässt. Die Formulierung lautet: „Eine Überlassung für andere Zwecke, insbesondere für politische Veranstaltungen der Ratsfraktionen ist erwünscht.“ - Durch die Formulierung „...für andere Zwecke … ist erwünscht“ könnte „jeder“ einen Anspruch auf Vermietung geltend machen. (Beispiele: Kindergeburtstag, Hochzeit, Firmenevents usw.). - Die beabsichtigte Beschränkung auf „Ratsfraktionen“ war ein explizites Entgegenkommen der Politik gegenüber den Nutzern. Eine Öffnung für jeglichen Nutzer (jenseits der Ratsfraktionen) war jedoch nicht Federführung: 41 Kulturamt Dezernat: Dez. IVSeite 1 von 4 Seite 2 beabsichtigt, zumal in der Stellungnahme der Verwaltung bereits die Förderschädlichkeit ausführlich dargelegt wurde und der Begriff „gewerblich“ daraufhin einvernehmlich gestrichen wurde. Außerdem war in der dann vom Rat verabschiedeten Nutzungsordnung eine Einschränkung auf Veranstaltungen, „… die der Bildung und Wissenschaft oder anderen kulturellen Zwecken dienen“, vorgesehen. Das Versehen ist zu korrigieren. In Anlage 2 wird in einer Synopse die Änderung dargestellt. Anlage/n 1 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung (öffentlich) 2 Synopse der Änderungen (Stand 02.08.2019) (öffentlich)Seite 2 von 4 Anlage 1 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für den Vortragssaal im Haus der Bildung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am XX.XX.XXXX aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstaben f) und i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202) folgende Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung beschlossen: I. Ziffer 1 erhält folgende Fassung: 1. Vortragssaal Soweit der Vortragssaal im Haus der Bildung, Mülheimer Platz 1, 53111 Bonn, nicht für Veranstaltungen der im Haus der Bildung ansässigen Einrichtungen in Anspruch genommen wird, kann er nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung Dritten zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, die der Bildung und Wissenschaft oder anderen kulturellen Zwecken dienen. Eine Überlassung für politische Veranstaltungen erfolgt nur an im Rat der Bundesstadt Bonn vertretene Fraktionen. II. Die Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft.Seite 3 von 4 Anlage 2 Nutzungs- und Entgeltordnung für den Vortragssaal im Haus der Bildung Synopse der Änderungen (Stand 02.08.2019) Bisherige Fassung Neue Fassung 1. Vortragssaal Soweit der Vortragssaal im Haus der Bildung, Mülheimer Platz 1, 53111 Bonn, nicht für Veranstaltungen der im Haus der Bildung ansässigen Einrichtungen in Anspruch genommen wird, kann er nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung Dritten zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, die der Bildung und Wissenschaft oder anderen kulturellen Zwecken dienen. Eine Überlassung für andere Zwecke, insbesondere für politische Veranstaltungen der Ratsfraktionen ist erwünscht. 1. Vortragssaal Soweit der Vortragssaal im Haus der Bildung, Mülheimer Platz 1, 53111 Bonn, nicht für Veranstaltungen der im Haus der Bildung ansässigen Einrichtungen in Anspruch genommen wird, kann er nach Maßgabe dieser Nutzungs- und Entgeltordnung Dritten zur Durchführung von Veranstaltungen überlassen werden, die der Bildung und Wissenschaft oder anderen kulturellen Zwecken dienen. Eine Überlassung für politische Veranstaltungen erfolgt nur an im Rat der Bundesstadt Bonn vertretene Fraktionen.Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de