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190002 · Beschlussvorlage

Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für den Vortragssaal im Haus der Bildung (alt: 1912278)

Nummer
190002
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
07.10.2019
Letzte Änderung
18.09.2026
  1. Sitzung noch nicht verknüpft Empfehlung
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Untergeordnet

  1. 190002-1 ST Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für den Vortragssaal im Haus der Bildung; ergänzende Stellungnahme (alt: 1912278ST3)

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Beschlussvorlage
öffentlich
190002
Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für
den Vortragssaal im Haus der Bildung (alt:
1912278)
Beratungsfolge
Kulturausschuss 02.10.2019 Empfehlung
Beschlussvorschlag
Die Änderung der „Nutzungs- und Entgeltordnung für den Vortragssaal im Haus
der Bildung“ wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
Begründung
Vorberatung
Beratungsfolge Sitzung Ergebnis Z. *
Kulturausschuss 28.08.2019 mehrheitlich gegen SoLi bei
Enthaltung BBB mit Maßgabe,
sh. 1912278EB2
2
Rat 26.09.2019 bei Anerkennung der TO
vertagt und zur Mitberatung in
den Kulturausschuss (02.10.)
verwiesen
1
Durch einen nicht mehr überprüften Formulierungsvorschlag kam es bei der
Beschlussfassung zur Nutzungs- und Entgeltordnung im Jahr 2015 (s. DS-Nr.
1412866EB4) zu einer Formulierung, die eine offene Vermietung des Saales
ohne jede Einschränkung zulässt.
Die Formulierung lautet:
„Eine Überlassung für andere Zwecke, insbesondere für politische
Veranstaltungen der Ratsfraktionen ist erwünscht.“
- Durch die Formulierung „...für andere Zwecke … ist erwünscht“
könnte „jeder“ einen Anspruch auf Vermietung geltend machen.
(Beispiele: Kindergeburtstag, Hochzeit, Firmenevents usw.).
- Die beabsichtigte Beschränkung auf „Ratsfraktionen“ war ein explizites
Entgegenkommen der Politik gegenüber den Nutzern. Eine Öffnung für
jeglichen Nutzer (jenseits der Ratsfraktionen) war jedoch nicht
Federführung:
41 Kulturamt Dezernat:
Dez. IVSeite 1 von 4

Seite 2
beabsichtigt, zumal in der Stellungnahme der Verwaltung bereits die
Förderschädlichkeit ausführlich dargelegt wurde und der Begriff
„gewerblich“ daraufhin einvernehmlich gestrichen wurde. Außerdem war
in der dann vom Rat verabschiedeten Nutzungsordnung eine
Einschränkung auf Veranstaltungen, „… die der Bildung und
Wissenschaft oder anderen kulturellen Zwecken dienen“, vorgesehen.
Das Versehen ist zu korrigieren.
In Anlage 2 wird in einer Synopse die Änderung dargestellt.
Anlage/n
1 Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung (öffentlich)
2 Synopse der Änderungen (Stand 02.08.2019) (öffentlich)Seite 2 von 4

Anlage 1
Änderung
der Nutzungs- und Entgeltordnung
für den Vortragssaal im Haus der Bildung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat in seiner Sitzung am
XX.XX.XXXX aufgrund des § 41 Abs. 1 Buchstaben f) und
i) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.
Juli 1994 (GV. NRW. S. 666/SGV. NRW. 2023), zuletzt
geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April
2019 (GV. NRW. S. 202) folgende Änderung der
Nutzungs- und Entgeltordnung beschlossen:
I. Ziffer 1 erhält folgende Fassung:
1. Vortragssaal
Soweit der Vortragssaal im Haus der Bildung,
Mülheimer Platz 1, 53111 Bonn, nicht für
Veranstaltungen der im Haus der Bildung
ansässigen Einrichtungen in Anspruch genommen
wird, kann er nach Maßgabe dieser Nutzungs- und
Entgeltordnung Dritten zur Durchführung von
Veranstaltungen überlassen werden, die der
Bildung und Wissenschaft oder anderen kulturellen
Zwecken dienen. Eine Überlassung für politische
Veranstaltungen erfolgt nur an im Rat der
Bundesstadt Bonn vertretene Fraktionen.
II.
Die Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung
tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im
Amtsblatt in Kraft.Seite 3 von 4

Anlage 2
Nutzungs- und Entgeltordnung
für den Vortragssaal im Haus der Bildung
Synopse der Änderungen (Stand 02.08.2019)
Bisherige Fassung Neue Fassung
1. Vortragssaal
Soweit der Vortragssaal im Haus
der Bildung, Mülheimer Platz 1,
53111 Bonn, nicht für
Veranstaltungen der im Haus der
Bildung ansässigen Einrichtungen
in Anspruch genommen wird, kann
er nach Maßgabe dieser Nutzungs-
und Entgeltordnung Dritten zur
Durchführung von Veranstaltungen
überlassen werden, die der
Bildung und Wissenschaft oder
anderen kulturellen Zwecken
dienen. Eine Überlassung für
andere Zwecke, insbesondere für
politische Veranstaltungen der
Ratsfraktionen ist erwünscht.
1. Vortragssaal
Soweit der Vortragssaal im Haus
der Bildung, Mülheimer Platz 1,
53111 Bonn, nicht für
Veranstaltungen der im Haus der
Bildung ansässigen Einrichtungen
in Anspruch genommen wird, kann
er nach Maßgabe dieser Nutzungs-
und Entgeltordnung Dritten zur
Durchführung von Veranstaltungen
überlassen werden, die der
Bildung und Wissenschaft oder
anderen kulturellen Zwecken
dienen. Eine Überlassung für
politische Veranstaltungen
erfolgt nur an im Rat der
Bundesstadt Bonn vertretene
Fraktionen.Seite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de